Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6404.11: Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6404.11 steht für Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6404.11 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6404.11
Drittlandszoll
16,9 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6404Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
  3. 6404.11Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6404.11

HS-Code6404.116 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,9 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2015-004015Erteilt von FRGültig bis 2021-09-15

CHAUSSURE SIMILAIRE A UNE CHAUSSURE D’ENTRAINEMENT DONT LE DESSUS EST EN MATIERE TEXTILE ET LA SEMELLE EXTERIEURE EN MATIERE PLASTIQUE OU CAOUTCHOUC COMPORTANT UN SYSTEME DE FERMETURE PAR LACET OU BANDE AUTO-AGRIPPANTE.

DE11123/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-05-30

Trainingsschuhe (lt. Antrag: "Sportschuh (Laufschuh)", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an verschiedenen Stellen Stücke aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss "Trainingsschuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

DE8683/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-08-04

Trainingsschuhe (siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss

DEF/4634/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-08-12

Trainingsschuhe (lt. Antrag: "Sport- und Freizeitschuh 2-er Set Klett", siehe Fotos) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit drei Klettverschlüssen, - für den Einzelverkauf sind zwei Paare gemeinsam in einem Pappkarton aufgemacht

DEF/4576/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-03

Sportschuhe (lt. Antrag "Triathlonradschuh", s. Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) Kunststoff (mit glasfaserverstärkter Nylonzwischensohle), - mit einem Oberteil aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Kunststoff (Spinnstofferzeugnisse mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Kautschuk als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit einem Klettverschluss versehen, - zur Verwendung als Radsportschuh vorgesehen aufgrund -- der steifen, nicht biegsamen Laufsohle, -- der zwischen Einleg- und Zwischensohle eingelegten Schuhplattenmutter (Metallplatte mit Bohrungen) zur Anbringung einer Schuhplatte (Pedalhaken) zum Festklemmen des Schuhs an das Fahrradpedal

DEF/4579/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-03

Sportschuhe (lt. Antrag "Kompromißloser MTB WC-Profi-Wettkampfschuh", s. Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) Kunststoff (mit glasfaserverstärkter Nylonzwischensohle mit Karbonverstärkungsplatte), - mit einem Oberteil aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Kunststoff (Spinnstofferzeugnisse mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit zwei Klettverschlüssen und einem Ratschenverschluss versehen, - zur Verwendung als Radsportschuh vorgesehen aufgrund -- der steifen, nicht biegsamen Laufsohle, -- der zwischen Einleg- und Zwischensohle eingelegten Schuhplattenmutter (Metallplatte mit Bohrungen) zur Anbringung einer Schuhplatte (Pedalhaken) zum Festklemmen des Schuhs an das Fahrradpedal

DEF/4572/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-03

Sportschuhe (lt. Antrag "Straßenrenn- und Trainingsschuh", s. Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) Kunststoff (mit eingearbeiteten Carbonfasern), - mit einem Oberteil aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Kunststoff (Spinnstofferzeugnisse mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit drei Klettverschlüssen versehen, - zur Verwendung als Radsportschuh vorgesehen aufgrund -- der steifen, nicht biegsamen Laufsohle, -- der zwischen Einleg- und Zwischensohle eingelegten Schuhplattenmutter (Metallplatte mit Bohrungen) zur Anbringung einer Schuhplatte (Pedalhaken) zum Festklemmen des Schuhs an das Fahrradpedal

DEF/4575/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-03

Sportschuhe (lt. Antrag "High-End Profi Triathlonradschuh", s. Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) Kunststoff (mit Karbonhohlkammersohle), - mit einem Oberteil aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Kunststoff (Spinnstofferzeugnisse mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Kautschuk als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit einem Klettverschluss versehen, - zur Verwendung als Radsportschuh vorgesehen aufgrund -- der steifen, nicht biegsamen Laufsohle, -- der zwischen Einleg- und Zwischensohle eingelegten Schuhplattenmutter (Metallplatte mit Bohrungen) zur Anbringung einer Schuhplatte (Pedalhaken) zum Festklemmen des Schuhs an das Fahrradpedal

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6404

Zu Unterposition 6404 11 00: Als „Sportschuhe“ im Sinne dieser Unterposition sind alle Schuhe anzusehen, die die in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten Bedingungen erfüllen. Unterpositions-Anmerkung 1 a) zu diesem Kapitel gilt nur für Schuhe, die für die Ausübung einer konkreten Sportart bestimmt sind und deren in der Unterpositions-Anmerkung genannte abnehmbare oder dauerhaft befestigte Vorrichtungen die Verwendung für alle anderen Zwecke, insbesondere das Gehen auf asphaltiertem Straßenbelag, durch Höhe, Steife oder mangelnde Rutschfestigkeit etc. der Vorrichtungen erschweren 1). …

Pos. 6404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus Spinnstoffen und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus denselben Stoffen wie die Schuhe der Pos. 6403 (siehe Erläuterungen zu Pos. 6403).

Pos. 6404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 489/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 1) (RV L 489/89): Pantoffeln, bestehend aus einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle aus Geweben aus Baumwolle, die auf der Seite, die mit dem Boden in Berührung kommt, mit einer sichtbaren Kunststoffschicht überzogen ist. Unterposition 6404 19 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6404 und 6404 19 10. Die Waren können nicht in den KN-Code 6405 20 91 eingereiht werden, da bei Anwendung der oben genannten Anmerkung die Laufsohlen als aus Kunststoff bestehend angesehen werden müssen. Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 2) (RV L 650/90): 2. …

Pos. 6404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6404.11?

Die Zolltarifnummer 6404.11 umfasst Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6404.11?

Der Drittlandszollsatz für 6404.11 beträgt 16,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6404.11?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640411. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6404.11?

6404.11 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6404.11 im Zolltarif eingeordnet?

6404.11 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6404.11?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6404.11 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2015-004015. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6404.11?

HS-Unterposition 6404.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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