Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6404: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6404 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

6404 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6404
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6404Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESADUANAS-2004-000863Erteilt von ESGültig bis 2010-11-29

Zapatilla con la parte superior de tejido de algodón de varios colores, que cubre el talón y el piso (suela) de plástico (EVA), que incorpora una plantilla de cuero regenerado.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6404

Zu Unterposition 6404 11 00: Als „Sportschuhe“ im Sinne dieser Unterposition sind alle Schuhe anzusehen, die die in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten Bedingungen erfüllen. Unterpositions-Anmerkung 1 a) zu diesem Kapitel gilt nur für Schuhe, die für die Ausübung einer konkreten Sportart bestimmt sind und deren in der Unterpositions-Anmerkung genannte abnehmbare oder dauerhaft befestigte Vorrichtungen die Verwendung für alle anderen Zwecke, insbesondere das Gehen auf asphaltiertem Straßenbelag, durch Höhe, Steife oder mangelnde Rutschfestigkeit etc. der Vorrichtungen erschweren 1). …

Pos. 6404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus Spinnstoffen und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus denselben Stoffen wie die Schuhe der Pos. 6403 (siehe Erläuterungen zu Pos. 6403).

Pos. 6404

Zu Unterposition 6404 19: 1. Schuh für Frauen, mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kunststoff. Ein Teil der Laufsohle ist mit Flock bedeckt (Fasern aus Viskose mit einer Länge von weniger als 5 mm). Durch die Flockbedeckung der Laufsohle entstehen ein Warenzeichen und ein Handelsname. Die Fläche der Laufsohle, die in Verbindung mit dem Boden kommt (mit Ausnahme des separat angebrachten Absatzes) besteht zu ca. 67,5 % aus Spinnstoff und zu ca. 32,5 % aus Kunststoff. Die Beflockung aus Spinnstoff ist als Zubehör oder Verstärkung zu betrachten und daher bei der Ermittlung des Stoffes der Laufsohle, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, nicht zu berücksichtigen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64. 2. …

Pos. 6404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 489/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 1) (RV L 489/89): Pantoffeln, bestehend aus einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle aus Geweben aus Baumwolle, die auf der Seite, die mit dem Boden in Berührung kommt, mit einer sichtbaren Kunststoffschicht überzogen ist. Unterposition 6404 19 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6404 und 6404 19 10. Die Waren können nicht in den KN-Code 6405 20 91 eingereiht werden, da bei Anwendung der oben genannten Anmerkung die Laufsohlen als aus Kunststoff bestehend angesehen werden müssen. Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 2) (RV L 650/90): 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6404?

Die Zolltarifnummer 6404 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6404?

Für 6404 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 6404?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 6404. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6404?

6404 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6404 im Zolltarif eingeordnet?

6404 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6404?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6404 erfasst, zum Beispiel ESADUANAS-2004-000863. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6404?

Position 6404 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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