Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6404.20.10: Pantoffeln und andere Hausschuhe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6404.20.10 steht für Pantoffeln und andere Hausschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 17 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6404.20.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6404.20.10
Drittlandszoll
17 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6404Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
  3. 6404.20Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  4. 6404.20.10Pantoffeln und andere Hausschuhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6404.20.10

HS-Code6404.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6404.20.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll17 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI34647/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-01

Hausschuhe (Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Leder (somit keine Ware der Unterposition 6404 1910), - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen. "Schuhe (Hausschuhe) mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Spinnstoffen"

SETIL 2015-282Erteilt von SEGültig bis 2021-02-04

Barnsko Innesko av mockasinmodell avsedd att användas av barn. Skon täcker ankeln, har en sockliknande överdel tillverkad av mönsterstickat textilmaterial och plast. Enligt uppgift består textilmaterialet av 89% bomull, 9% polyester, 2% elastan och plasten av 100% polyuretan. Yttersulan är tillverkad av läder och är fastsydd vid skons överdel.

SETIL 2014-9936Erteilt von SEGültig bis 2020-11-26

Sko Mjuk ballerinasko för inomhusbruk. Yttersulan består enligt uppgift av mocka och överdelen av textil (100% polyester). Skon har en påsydd resår för att den ska sitta fast på foten och en rosa rosett som dekoration. Skon ser ut att vara lämpad för flickor.

DE10710/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-23

Hausschuhe (lt. Antrag: "Hüttenschuhe", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Leder, - mit einem sockenähnlichen Oberteil aus Spinnstoffen und einer umlaufenden Randeinfassung aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) verstärkt, die durch Nähen Oberteil und Laufsohle miteinander verbindet, - den Knöchel bedeckend, - kennzeichnen sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Ausstattung als Schuhe für den häuslichen Wohnbereich "Hausschuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Spinnstoffen"

PLPL-WIT-2011-00489Erteilt von PLGültig bis 2017-05-08

Obuwie domowe o podeszwach zewnętrznych wykonanych ze skóry i cholewkach z materiałów włókienniczych (skarpeta z podeszwą). Podeszwa połączona jest z cholewką paskiem szer. ok. 2 cm, wykonanym z poliuretanu. Długość cholewki sięga za kostkę. Dostępne rozmiary o długości podeszwy: od 11,5 - 12 cm,13,5 -14 cm do 21,5 - 22 cm.

NLRTD-2010-000930Erteilt von NLGültig bis 2016-05-17

Een baby/kinder schoentje met een buitenzool van leder en een bovendeel waarvan het textiel het grootste gedeelte uitmaakt, met ondermeer de volgende kenmerken: - de achterzijde van het bovendeel bestaat uit leder; - een elastisch bandje van textiel aan de bovenzijde; - de instap is voorzien van een opgenaaid bandje van leder; - de voorkant van de bovenzijde is voorzien van borduurwerk. Gezien de uitvoering en de gebruikte materialen wordt dit schoentje aangemerkt als huisschoeisel.

DE6249/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-04-20

Hausschuhe (lt. Antrag: "Cottage Sock, Art.Nr. 47455", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Leder, - mit einem weichen, labilen, strumpfartigen Oberteil aus Spinnstoffgewirken, - mit einer angenähten, umlaufenden Randeinfassung aus Leder verstärkt, - den Knöchel bedeckend, - kennzeichnen sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Ausstattung als Schuhe für den häuslichen Wohnbereich "Hausschuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Spinnstoffen"

DE17277/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-12-10

Hausschuhe (lt. Antrag: "Damen Hausschuhe", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Leder, - mit einem weit ausgeschnittenen Oberteil aus Spinnstoff, - mit einer Spinnstoffschleife verziert

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus Spinnstoffen und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus denselben Stoffen wie die Schuhe der Pos. 6403 (siehe Erläuterungen zu Pos. 6403).

Pos. 6404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 489/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 1) (RV L 489/89): Pantoffeln, bestehend aus einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle aus Geweben aus Baumwolle, die auf der Seite, die mit dem Boden in Berührung kommt, mit einer sichtbaren Kunststoffschicht überzogen ist. Unterposition 6404 19 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6404 und 6404 19 10. Die Waren können nicht in den KN-Code 6405 20 91 eingereiht werden, da bei Anwendung der oben genannten Anmerkung die Laufsohlen als aus Kunststoff bestehend angesehen werden müssen. Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 2) (RV L 650/90): 2. …

Pos. 6404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Pos. 6404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 1994 Az.: VII K 14/92 1. NV: Zum Tragen über einem Gipsverband am Fuß bestimmte Sandalen und Schuhe sind ihrer Beschaffenheit nach ZOLLTARIFLICH als Schuhe, nicht aber als orthopädische Vorrichtungen einzureihen (Anschluss an Rspr. EuGH). Aus den Gründen: Tatbestand: Gestritten wird über die Rechtmäßigkeit von zwei der Klägerin von der beklagten Oberfinanzdirektion erteilten verbindlichen ZOLLTARIFAUSKÜNFTEN (vZTA), in denen als "X-Shoe" bzw. "XY-Shoe" bezeichnete Erzeugnisse, die die Klägerin als orthopädische Vorrichtungen der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ansieht, als "andere" Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen bzw. aus Kunststoff, in die Unterpositionen 6404 19 90 bzw. 6402 91 90 KN eingereiht wurden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6404.20.10?

Die Zolltarifnummer 6404.20.10 umfasst Pantoffeln und andere Hausschuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6404.20.10?

Der Drittlandszollsatz für 6404.20.10 beträgt 17 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6404.20.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6404.20.10?

6404.20.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6404.20.10 im Zolltarif eingeordnet?

6404.20.10 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen > 640420 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6404.20.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6404.20.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI34647/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6404.20.10?

KN-Code 6404.20.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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