Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6405.10.00.00: Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6405.10.00.00 steht für Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6405.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6405.10.00.00
Drittlandszoll
3,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6405Andere Schuhe
  3. 6405.10mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  4. 6405.10.00.00Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.10.00.00

HS-Code6405.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6405.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6405.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,5 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ITBTI2026-0415Erteilt von ITGültig bis 2029-08-17

Trattasi di calzatura da donna, tipologia décolleté nero, con tomaia in cuoio ricostituito che presenta una spalmatura in poliuretano di spessore circa 121 µm (inferiore ad 1/3 del totale). La suola esterna è in materiale polimerico (poliuretano) e presenta rilievi antiscivolo, alla suola è fissato un tacco di circa 8 cm. La fodera interna è in materiale tessile. La tomaia del campione è realizzata in pelle riciclata, con una componente in fibre di pelle pari ad almeno il 58%.

ITBTI2026-0416Erteilt von ITGültig bis 2029-08-17

Trattasi di calzatura da donna (2 modelli) tipologia stivaletto che ricopre la caviglia, con parte anteriore affusolata e tomaia prevalentemente in cuoio ricostituito, che presenta una spalmatura in poliuretano di spessore inferiore ad 1/3 del totale. La suola esterna è in materiale polimerico (poliuretano) e presenta rilievi antiscivolo, alla suola è fissato un tacco di circa 8 cm. La fodera interna è in materiale tessile. Come si evince dalla documentazione fornita. la tomaia del campione è realizzata in pelle riciclata, con una componente in fibre di pelle pari ad almeno il 58%.

ITBTI2026-0413Erteilt von ITGültig bis 2029-08-17

Trattasi di calzatura con chiusura a lacci, costituita da una tomaia in cuoio rigenerato ad effetto scamosciato, con presenza di rinforzi cuciti dello stesso materiale. La suola esterna è in materiale polimerico (SBS), e presenta rilievi antiscivolo. La fodera interna è in materiale tessile. Come si evince dalla documentazione fornita la tomaia del campione in oggetto è realizzata in pelle riciclata, con una componente in fibre di pelle pari ad almeno il 58%.

ITBTI2026-0414Erteilt von ITGültig bis 2029-08-17

Trattasi di una calzatura da donna, tipologia décolleté bordeaux, a punta, con tomaia in cuoio ricostituito, che presenta una spalmatura in poliuretano di spessore inferiore ad 1/3 del totale. La suola esterna è in materiale polimerico (poliuretano) e presenta rilievi antiscivolo, alla suola è fissato un tacco basso di circa 2 cm. La fodera interna è in materiale tessile. La tomaia del campione pervenuto è realizzata in pelle riciclata, con una componente in fibre di pelle pari ad almeno il 58%.

ITBTIIT922104-2024-BTI0117Erteilt von ITGültig bis 2027-07-18

Calzatura da uomo, con tomaia in cuoio ricostituito di colore blu e suola esterna in materia plastica/gomma. La calzatura ha una misura della suola interna superiore ai 24 cm e non ricopre la caviglia, la mascherina non presenta intagli. Sistema di chiusura a lacci tradizionale. Non è presente il puntale protettivo.

ITBTIIT922104-2024-BTI0064Erteilt von ITGültig bis 2027-07-18

Calzatura da uomo, con tomaia in cuoio ricostituito di colore beige e suola esterna in materia plastica/gomma. La calzatura ha una misura della suola interna superiore ai 24 cm e non ricopre la caviglia, la mascherina non presenta intagli. Sistema di chiusura a lacci tradizionale. Non è presente il puntale protettivo.

ITBTIIT922104-2024-BTI0118Erteilt von ITGültig bis 2027-07-18

Calzatura da uomo, con tomaia in cuoio ricostituito di colore bianco e suola esterna in materia plastica/gomma. La calzatura ha una misura della suola interna superiore ai 24 cm e non ricopre la caviglia, la mascherina non presenta intagli. Sistema di chiusura a lacci tradizionale. Non è presente il puntale protettivo.

ITBTIIT922104-2024-BTI0062Erteilt von ITGültig bis 2027-07-18

Calzatura da uomo, con tomaia in cuoio ricostituito di colore bianco e suola esterna in materia plastica/gomma. La calzatura ha una misura della suola interna superiore ai 24 cm e non ricopre la caviglia, la mascherina non presenta intagli. Sistema di chiusura a lacci tradizionale. Non è presente il puntale protettivo.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …

Pos. 6405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …

Pos. 6405

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 172. Sitzung entschieden, dass „Pantoffeln aus einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus einer dünnen Schicht Spinnstoff und quadratischen Erhebungen aus synthetischem Kautschuk“ in Position 6405 einzureihen sind. Warenbeschreibung: Pantoffel: Die Laufsohle besteht aus zwei Materialien, einerseits einer dünnen Lage aus Spinnstoff und andererseits aus „dots“ aus synthetischem Kautschuk. Die Spinnstofflage der Laufsohle bildet die größte Berührungsfläche der Laufsohle mit dem Boden. Die „dots“ tragen zur Stabilität der Laufsohle bei. Das Oberteil des Pantoffels besteht zu 100 % aus einem Spinnstoff aus Polyester. Die Innensohle des Pantoffels besteht aus synthetischem Kautschuk. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 6405.10.00.00 umfasst Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6405.10.00.00 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6405.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.10.00.00?

6405.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6405.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6405.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640510 mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.10.00.00 erfasst, zum Beispiel ITBTI2026-0415. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.10.00.00?

TARIC-Code 6405.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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