Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6405.10.00.00.0: Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6405.10.00.00.0 steht für Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6405.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6405.10.00.00.0
Drittlandszoll
3,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6405Andere Schuhe
  3. 6405.10mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  4. 6405.10.00.00.0Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.10.00.00.0

HS-Code6405.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6405.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6405.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6405.10.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,5 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE22324/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-04

Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Straßenschuhe", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit Oberteil aus Leder, - auf das Oberteil ist hinten ein Stück aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteil aufgesetzt, - mit einem elastischen Band über dem Spann "Schuhe mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Oberteil aus Leder"

DE22334/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-04

Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Straßenschuhe", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit Oberteil aus Leder, - auf das Oberteil ist hinten ein Stück aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteil aufgesetzt, - mit einem elastischen Band über dem Spann "Schuhe mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Oberteil aus Leder"

DE11561/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-26

Gymnastikslipper (lt. Antrag: "Trainingsschuh, Art. V54143, Reebok, Name: True Studio Slipper", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit Oberteil aus Leder, - das Oberteil ist an der Einschlupföffnung mit einem elastischen Band aus Spinnstoff als Randeinfassung und einer Spinnstoffkordel ausgestattet "Schuhe mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Oberteil aus Leder"

DE10482/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-20

Babyschuhe (lt. Antrag: "Name: JS Wings Cribpack, Artikel Nr. D65590", Foto siehe Anlage) - mit knöchelbedeckendem Oberteil aus Leder, - auf das Oberteil sind seitlich Stücke aus Leder als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Klettverschluss, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Kunststoff, gleich breite, gewellte Streifen bildend (keiner der beiden Stoffe bildet den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden, somit keine Anwendung der Anmerkung 4 b) Kapitel 64); insbesondere im Hinblick auf die Verwendung (u. a. Stabilität, Nähfestigkeit) ist der Spinnstoff charakterbestimmend "Schuhe mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Oberteil aus Leder"

DEF/369/04-1Erteilt von DEGültig bis 2004-02-29

Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Babyschuh, Art.-Nr.: 2709") - mit Oberteil aus Leder, - mit Laufsohlen aus widerstandsfähigen Spinnstoffen (zur Rutschsicherheit mit Kunststoffnoppen ausgestattet) und einer Randeinfassung aus Leder (= Verstärkungsteil / Sohlenschutz), - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Leder als Verstärkungsteile aufgesetzt

DEF/370/04-1Erteilt von DEGültig bis 2004-02-29

Hausschuhe (lt. Antrag) �Hausschuh� (siehe Foto), - mit Laufsohlen (lt. Antrag) aus Spinnstoff (Kautschuk mit einer textilen Lage aus Spinnstoff, wobei der Spinnstoff, die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit erfüllt), - Laufsohle mit Verstärkungsteilen aus Kautschuk und Leder versehen, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …

Pos. 6405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …

Pos. 6405

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 172. Sitzung entschieden, dass „Pantoffeln aus einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus einer dünnen Schicht Spinnstoff und quadratischen Erhebungen aus synthetischem Kautschuk“ in Position 6405 einzureihen sind. Warenbeschreibung: Pantoffel: Die Laufsohle besteht aus zwei Materialien, einerseits einer dünnen Lage aus Spinnstoff und andererseits aus „dots“ aus synthetischem Kautschuk. Die Spinnstofflage der Laufsohle bildet die größte Berührungsfläche der Laufsohle mit dem Boden. Die „dots“ tragen zur Stabilität der Laufsohle bei. Das Oberteil des Pantoffels besteht zu 100 % aus einem Spinnstoff aus Polyester. Die Innensohle des Pantoffels besteht aus synthetischem Kautschuk. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6405.10.00.00.0 umfasst Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6405.10.00.00.0 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6405.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.10.00.00.0?

6405.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6405.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6405.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640510 mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE22324/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.10.00.00.0?

Warennummer 6405.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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