Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6405.20.91: Pantoffeln und andere Hausschuhe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6405.20.91 steht für Pantoffeln und andere Hausschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6405.20.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6405.20.91
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6405Andere Schuhe
  3. 6405.20mit Oberteil aus Spinnstoffen
  4. 6405.20.91Pantoffeln und andere Hausschuhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.20.91

HS-Code6405.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6405.20.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-03175Erteilt von FRGültig bis 2029-08-02

Paire de chaussures d'intérieur, de type pantoufles ou mules, à tige et à semelle extérieure en matière textile de fibres synthétiques (polyester). Les mules sont dotées d'une doublure en fausse fourrure, de motifs brodés sur le dessus et de picots antidérapants à la semelle. L'article est conditionné sur un cintre de présentation.

DEBTI18189/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Hauschuhe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit Laufsohlen aus Spinnstoffen (Vliesstoff; den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und rutschhemmend mit Kunststoffpunkten ausgestattet, - - mit weichem, labilem, zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoffen, - - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoff verstärkt, - - über dem Spann mit einem aufgedruckten Firmenlogo verziert. "Schuhe (Hausschuhe), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"

HRBTIOM-2026-0078Erteilt von HRGültig bis 2029-07-19

Hotelske papuče za jednokratnu uporabu, sa zatvorenim prstima. Gornji dio izrađen je od tekstilnog materijala (frotir) podstavljen tankim slojem spužve i netkanog tekstila. Donji dio izrađen je od kartona koji je prekriven protukliznim slojem od netkanog tekstila sa otisnutim točkicama.

HRBTIOM-2026-0079Erteilt von HRGültig bis 2029-07-19

Papuče za jednokratnu uporabu sa zatvorenim prstima. Gornji dio papuča izrađen je od netkanog tekstilnog materijala. Vanjski potplat izrađen je od netkanog tekstilnog materijala reljefnog uzorka.

FRBTIFR-BTI-2026-00964Erteilt von FRGültig bis 2029-07-08

Chaussures d'intérieur de type mules pour homme, ne couvrant ni le talon ni la cheville, dont la surface du dessus est en matière textile (polyester) et dont la semelle est constituée de matière plastique recouverte d'une fine couche de matière textile afin d'en renforcer la solidité et la durabilité selon les déclarations de l'opérateur.

FRBTIFR-BTI-2026-00962Erteilt von FRGültig bis 2029-07-08

Chaussures d'intérieur de type pantoufles pour femmes, couvrant le talon mais pas la cheville, dont la surface du dessus est en matière textile (polyester) et dont la semelle est constituée de matière plastique recouverte d'une fine couche de matière textile afin d'en renforcer la solidité et la durabilité selon les déclarations de l'opérateur.

FRBTIFR-BTI-2026-00961Erteilt von FRGültig bis 2029-07-08

Chaussures d'intérieur de type pantoufles pour enfants, couvrant le talon mais pas la cheville, dont la surface du dessus est en matière textile (polyester) et dont la semelle est constituée de matière plastique recouverte d'une fine couche de matière textile afin d'en renforcer la solidité et la durabilité selon les déclarations de l'opérateur.

FRBTIFR-BTI-2026-00963Erteilt von FRGültig bis 2029-07-08

Chaussures d'intérieur de type pantoufles pour femmes, couvrant le talon et la cheville, dont la surface du dessus est en matière textile (viscose – polyester – nylon – spandex) et dont la semelle est constituée de matière plastique recouverte d'une fine couche de matière textile afin d'en renforcer la solidité et la durabilité selon les déclarations de l'opérateur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …

Pos. 6405

Zu Unterposition 6405 20: 1. Schuh mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kautschuk, die überwiegend mit Scherstaub bedeckt ist, wobei der Scherstaub teilweise in den Kautschuk eingebettet ist. Der Bereich der Laufsohle, der in Berührung mit dem Boden kommt besteht zu 52 % aus Spinnstoff und zu 48 % aus Kautschuk. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64.

Pos. 6405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …

Pos. 6405

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.20.91?

Die Zolltarifnummer 6405.20.91 umfasst Pantoffeln und andere Hausschuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.20.91?

Der Drittlandszollsatz für 6405.20.91 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6405.20.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.20.91?

6405.20.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6405.20.91 im Zolltarif eingeordnet?

6405.20.91 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640520 mit Oberteil aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.20.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.20.91 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-03175. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.20.91?

KN-Code 6405.20.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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