Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6405.20: Andere Schuhe, mit Oberteil aus Spinnstoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6405.20 steht für Andere Schuhe, mit Oberteil aus Spinnstoffen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

6405.20 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6405.20
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6405Andere Schuhe
  3. 6405.20Andere Schuhe, mit Oberteil aus Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.20

HS-Code6405.206 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE17089/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-25

Hausschuhe (lt. Antrag: "Habibi Plush Wärmesocken", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen und Oberteil aus Spinnstoffen, - im Sohlenbereich mit Körner (lt. Antrag: Hirse) befüllt "Hausschuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Spinnstoffen"

DE8435/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-05-01

Hausschuhe (lt. Antrag: "Damenhausschuh: Ballerina Form, PJN 62210", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kautschuknoppen (der Spinnstoff erfüllt die an eine normal genutzte Laufsohle eines Hausschuhes gestellten Anforderungen hinsichtlich Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.), - mit weichem, labilen Oberteil aus Spinnstoff, - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff verstärkt, - mit Knöpfen verziert, - kennzeichnen sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Ausstattung als Schuhe für den häuslichen Wohnbereich, - paarweise in einem einfachen Spinnstoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht "Hausschuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Spinnstoffen"

DEF/679/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-02-01

Hausschuhe (lt. Antrag: "Hüttensocken", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und vereinzelten Kunststoffnoppen (der Spinnstoff erfüllt die an eine normal genutzte Laufsohle eines Hausschuhes gestellten Anforderungen hinsichtlich Dauerhaftigkeit und Widerstandsfähigkeit), - mit sockenartigem, flauschigen Oberteil aus Spinnstoffen, - den Knöchel bedeckend, - kennzeichnen sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Ausstattung als Schuhe für den häuslichen Wohnbereich

FR-E4-2004-001797Erteilt von FRGültig bis 2010-05-10

CHAUSSURE À SEMELLE EN CORDE ET DESSUS EN MATIÈRE TEXTILE GENRE "ESPADRILLE". L'ARTICLE COMPORTE UN DESSUS EN TOILE ÉPAISSEE, UNE SEMELLE INTÉRIEURE DANS CETTE MME TOILE MAIS DANS UN COLORI CONTRASTÉ, UNE COUTURE APPARENTE SUR LE POURTOUR DE LA SEMELLE AINSI QU'AU NIVEAU DE LA POINTE ET UN MOTIF DÉCORATIF FIGURANT UNE FLEUR SUR LE DESSUS. LA SEMELLE EXTÉRIEURE COMPORTE 3 PARTIES EN MATIÈRE PLASTIQUE INCRUSTÉES ET COLLÉES AU NIVEAU DE LA POINTE, DE L'ARRIÈRE DU TALON ET AU MILIEU DU PIED.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …

Pos. 6405

Zu Unterposition 6405 20: 1. Schuh mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kautschuk, die überwiegend mit Scherstaub bedeckt ist, wobei der Scherstaub teilweise in den Kautschuk eingebettet ist. Der Bereich der Laufsohle, der in Berührung mit dem Boden kommt besteht zu 52 % aus Spinnstoff und zu 48 % aus Kautschuk. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64.

Pos. 6405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …

Pos. 6405

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.20?

Die Zolltarifnummer 6405.20 umfasst Andere Schuhe, mit Oberteil aus Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.20?

Für 6405.20 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 6405.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.20?

6405.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6405.20 im Zolltarif eingeordnet?

6405.20 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.20 erfasst, zum Beispiel DE17089/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.20?

HS-Unterposition 6405.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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