Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6405.90.10: Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6405.90.10 steht für Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder. Der Drittlandszollsatz beträgt 17 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6405.90.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6405.90.10
Drittlandszoll
17 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6405Andere Schuhe
  3. 6405.90andere
  4. 6405.90.10Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.90.10

HS-Code6405.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6405.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll17 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16677/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Stiefel, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit einem Oberteil aus künstlichem Pelzwerk (nachgeahmtes Pelzfell, damit keine Ware der Position 6402), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoffen aufgesetzt, - im Bereich der Einstiegsöffnung hinten mit einer Anziehhilfe, - seitlich, auf der Anziehhilfe und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus künstlichem Pelzwerk und Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff"

DEBTI16673/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Halbschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit einem Oberteil aus künstlichem Pelzwerk (nachgeahmtes Pelzfell; den größten Teil der Außenfläche bildend, damit keine Ware der Position 6402) und Kunststoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus künstlichem Pelzwerk aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich mit einer Stickerei und auf der Lasche sowie im Bereich der Ferse mit Firmenlogos. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus künstlichem Pelzwerk und Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff"

DEBTI13889/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-18

Halbschuhe, Größe 5 , 5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Pelzfell (den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6403) und Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder und Pelzfell aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff"

DEBTI14269/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-01

Zehenstegsandalen, Größe 43, Foto siehe Anlage, - jeweils einzeln in einem einfachen Spinnstoffbeutel [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] sowie gemeinsam in einem Pappkarton verpackt, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit einem zehenfreien Oberteil aus Pelzfell (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - auf der Innensohle mit einem Firmenlogo. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"

DEBTI16154/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-05

Sandalen, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus Pelzfell, - gefüttert (einschließlich Innensohle) mit demselben Pelzfell. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff"

DEBTI17722/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Clogs, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Pelzfell (den größten Teil der Außenfläche bildend; damit keine Ware der Position 6403) und Leder, - mit Pelzfell gefüttert, - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoff verstärkt. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff"

DEBTI2733/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-27

Clogs, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit einem Oberteil aus Pelzfell, - über dem Spann mit Zierriemen aus Leder mit Schnallenverschluss, - am Übergang vom Oberteil zur Sohle mit Nieten verziert. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff"

DEBTI2745/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-27

Sandale mit Absatz, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit einem zehenfreien Oberteil aus zwei Riemen/Bändern aus Pelzfell, - mit einer mit Pelzfell gefütterten Innensohle, - im vorderen Teil der Innensohle, entlang des Randes, mit Nieten verziert, - mit einem ca. 10,5 cm hohen Absatz. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …

Pos. 6405

Zu Unterposition 6405 90: 1. Leichte Pantoffeln, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an den Rändern zusammengenähten Zuschnitten von gefälteltem (gekrepptem) Kraftpapier bestehen. Diese Pantoffeln werden in Hotels, Krankenhäusern usw. getragen.

Pos. 6405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …

Pos. 6405

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.90.10?

Die Zolltarifnummer 6405.90.10 umfasst Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 6405.90.10 beträgt 17 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6405.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.90.10?

6405.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6405.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

6405.90.10 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.90.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI16677/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.90.10?

KN-Code 6405.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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