Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0: Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0 steht für Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder. Der Drittlandszollsatz beträgt 17 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6405.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6405.90.10.00.0
Drittlandszoll
17 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6405Andere Schuhe
  3. 6405.90andere
  4. 6405.90.10mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder
  5. 6405.90.10.00.0Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0

HS-Code6405.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6405.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6405.90.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6405.90.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll17 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI4033/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-23

Halbschuhe, Größe 37,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus bedrucktem Pelzfell (ein Leopardenfell nachahmend), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Leder aufgesetzt, - mit Klettverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"

DEBTI4035/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-23

Halbschuhe, Größe 37,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus bedrucktem Pelzfell (ein Zebrafell nachahmend; den größten Teil der Außen- fläche bildend) und Leder, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche sowie im Bereich der Zehen und der Ferse mit Firmenlogos versehen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"

DEBTI4006/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-23

Halbschuhe, Größe 37,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus bedrucktem Pelzfell (ein Zebrafell nachahmend; den größten Teil der Außen- fläche bildend) und Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"

DEBTI4110/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-23

Halbschuhe, Größe 37,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus bedrucktem Pelzfell (ein Leopardenfell nachahmend; den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"

DEBTI51612/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-18

Halbschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus Pelzfell (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Fersenbereich mit Emblemen verziert. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"

DEBTI53921/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-11

Halbschuhe, Größe 37,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus bedrucktem Pelzfell, - auf das Oberteil sind Vertstärkungsteile aus Pelzfell aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - mit umklappbarer Lasche, - seitlich und auf der Lasche mit Firmenlogos verziert. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"

DEBTI22426/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-17

Sandalen, sog. Plateau-Pantoletten, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk, - mit einem zehenfreien Oberteil aus Pelzfell (bedruckt; damit keine Ware der Position 6402), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehm- baren Außenschicht aus Kunststoff) aufgesetzt, - über dem Spann mit zwei Schnallenverschlüssen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"

DE2307/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-09

Warenzusammenstellung bestehend aus Halbschuhen (Oberteil, Laufsohle und Absatz noch nicht zusammengesetzt), zusätzlichen Laufsohlen (aus Leder bzw. Spinnstoff) und zusätzlichen Absätzen sowie einem beigefügten Spinnstoffbeutel (lt. Antrag: "Bowling Sport Schuh", Foto siehe Anlage) - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton); die noch nicht zusammengesetzten Schuhe, die zusätzlichen Laufsohlen und die zusätzlichen Absätze sind zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt; der Spinnstoffbeutel ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Warenzusammenstellung nicht und bleibt deshalb unberücksichtigt, - Halbschuhe (noch nicht zusammengesetzt): -- mit Laufsohlen aus Leder (separat; üblicherweise genutzt; den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, -- mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), -- auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, -- mit Schnürsenkelverschluss, - Schuhteile/Laufsohlen: -- aus Leder oder Spinnstoffen, -- nicht handgearbeitet, - Schuhteile/Absätze: -- aus (lt. Antrag) Kautschuk, -- nicht handgearbeitet, - die Halbschuhe bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Wert und den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung "Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Kunststoff"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …

Pos. 6405

Zu Unterposition 6405 90: 1. Leichte Pantoffeln, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an den Rändern zusammengenähten Zuschnitten von gefälteltem (gekrepptem) Kraftpapier bestehen. Diese Pantoffeln werden in Hotels, Krankenhäusern usw. getragen.

Pos. 6405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …

Pos. 6405

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0 umfasst Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.90.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6405.90.10.00.0 beträgt 17 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6405.90.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0?

6405.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6405.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6405.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640590 andere > 64059010 mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.90.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI4033/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0?

Warennummer 6405.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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