Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6406.10.10.90: Schuhoberteile und Teile davon, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6406.10.10.90 steht für Schuhoberteile und Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6406.10.10.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6406.10.10.90
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6406Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
  3. 6406.10Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen
  4. 6406.10.10aus Leder
  5. 6406.10.10.90Schuhoberteile und Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6406.10.10.90

HS-Code6406.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6406.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6406.10.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ITBTIIT922104-2023-BTI0221Erteilt von ITGültig bis 2026-09-18

Parte di calzatura costituita da una tomaia in pelle cucita ad un sottopiede in pelle. Il semilavorato é prodotto in diverse misure e colori ed é destinato alla realizzazione di calzature da donna.

ITBTIIT922104-2023-BTI0131Erteilt von ITGültig bis 2026-07-03

Parte di calzatura costituita da una tomaia in pelle attaccata ad una fodera in pelle, cucita a sua volta ad un sottopiede in tessuto non tessuto. Il semilavorato é prodotto in diverse misure e colori ed é destinato alla realizzazione di calzature da uomo.

SKBTI516531/22/270Erteilt von SKGültig bis 2026-02-12

Tovar je usňový zvršok obuvi s nalepenou výstužou päty a podšitým nártom, prišité je k nemu aj pomocné pútko z textilného materiálu na lepšiu manipuláciu pri nazúvaní na tvarovacie kopyto. Predná časť zvršku prečnieva až do spodnej časti. Tovar finálnu podobu dostáva až po dovezení, prilepí sa klenok, podošva, vloží sa stielka, vytvaruje sa do konečnej úpravy. Lícna časť zvršku je vyrobená z prírodnej usne, podšívka nártu je tiež prírodná useň a výstuž päty je syntetický materiál. Zvršok je vyrobený za pomoci strojového a ručného šitia, lepenia a tvarovania päty.

ITBTIIT922104-2021-BTI0594Erteilt von ITGültig bis 2025-01-24

PARTE DI CALZATURA COSTITUITA DA UNA TOMAIA IN PELLE ATTACCATA AD UNA FODERA IN PELLE, CUCITA A SUA VOLTA AD UN SOTTOPIEDE IN TESSUTO NON TESSUTO DI FIBRE SINTETICHE. IL SEMILAVORATO E' PRODOTTO IN DIVERSE MISURE (TAGLIE DALLA 34 ALLA 42) E COLORI ED E' DESTINATO ALLA REALIZZAZIONE DI CALZATURE DA DONNA.

ITBTI2018-0255V-051200Erteilt von ITGültig bis 2021-08-05

PARTE DI CALZATURA COSTITUITA DA UNA TOMAIA IN PELLE ATTACCATA AD UNA FODERA IN PELLE, CUCITA A SUA VOLTA, AD UN SOTTOPIEDE IN TESSUTO NON TESSUTO DI FIBRE SINTETICHE. IL SEMILAVORATO E' PRODOTTO IN DIVERSE MISURE (TAGLIE DALLA 34 ALLA 42) E COLORI ED E' DESTINATO ALLA REALIZZAZIONE DI CALZATURE DA DONNA.

ITBTI2018-0381V-305102Erteilt von ITGültig bis 2021-07-26

TOMAIA IN PELLE, MUNITA DI UN SOTTILE ELEMENTO INFERIORE (IN TESSUTO NON TESSUTO) NECESSARIO A TENERE INSIEME LE PARTI SUPERIORI E INDISPENSABILE ALLA SUCCESSIVA FASE DI PRODUZIONE CUI TALE ARTICOLO E' DESTINATO.

GBBTI503767742Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

PART OF A FOOTWEAR, COMPRISING OF AN UPPER NOT ATTACHED TO A SOLE NOR TO AN INSOLE. COMPOSITION: 55% SYNTHETIC; 45% LEATHER. THE LEATHER UPPER IS LINED WITH A TEXTILE MATERIAL .THIS IS AN UPPER WHICH FEATURES AN ALL ROUND ZIP WHICH ENABLES IT TO BE ZIPPED ON TO A SEPARATE SOLE. THE IDEA OF THIS FOOTWEAR IS THAT A MULTITUDE OF DIFFERENT UPPERS CAN BE INTERCHANGED ONTO A SINGLE SOLE MAKING IT PRACTCAL FOR TRAVEL OR OTHER SITUATIONS WHERE SPACE IS LIMITED. THE SOLE IS SUBJECT TO A SEPARATE CLASSIFICATION. SAMPLE COLOUR: BLACK

DE12976/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-25

Teil eines Schuhoberteils (lt. Antrag: "Teil eines Schafts", Foto siehe Anlage) - aus (lt. Antrag) Leder, - mit umfangreichem Zierbesatz (lt. Antrag: Perlen, Strasssteine und Fäden), - (augenscheinlich) nicht handgearbeitet. "Teil eines Schuhoberteils, aus Leder, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6406

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren Zu dieser Position gehören: A) Die verschiedenen Schuhteile aus beliebigen Stoffen, ausgenommen Asbest. Die Schuhteile können je nach Art der Schuhe, für die sie bestimmt sind, verschieden sein. Von diesen sind zu nennen: 1) Vorderblätter (einschließlich zugeschnittene Lederstücke zur Herstellung von Schuhen, etwa die Form eines Vorderblattes aufweisend), Hinterkappen, Vorderkappen, Seitenteile, Schäfte, Futter und Spannriegel (z. B. für Holzschuhe), die alle Teile des Oberteils sind. 2) Innere Hinter- und Vorderkappen, d. s. …

Pos. 6406

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 696/2012 der Kommission vom 25. Juli 2012 (ABl. EU Nr. L 203/30) (RV L 696/12) Einlegesohlen, bestehend aus einer flexiblen gegabelten Federspange aus Stahl und einer austauschbaren Pelotte aus verschiedenen Materialien. Die Einlegesohlen werden anhand des Fußabdrucks und des Körpergewichts des Kunden hergestellt. Die Einlegesohlen sollen eine Entlastung der Füße und des ganzen Körpers bewirken. Das Dreipunkt-Stützsystem der Einlegesohle soll Bänder, Sehnen und Muskulatur stützen, bewegen und stärken. Es federt Gehstöße ab, verteilt das Körpergewicht gleichmäßig über den gesamten Fuß und kann die negativen Folgen einer bestehenden Senkfüßigkeit kompensieren. Die Pelotte massiert den Fuß. Siehe Abbildung. …

Pos. 6406

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6406

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Unfertige noch nicht zusammengesetzte Teile von Schuhen. Drei Teile eines Schuhes werden gleichzeitig eingeführt. (Siehe Fotos) Nach der Einfuhr wird das Oberteil durch Einführung weiterer Materialien versteift. Schuhoberteil und Innensohle werden verbunden. Danach erfolgt eine Verbindung mit weiteren Teilen des Schuhs (Bearbeitungsschritte werden im Folgenden erläutert). Nach der Einfuhr werden folgende zwei Bearbeitungsschritte vorgenommen: a) Versteifungen des Oberteils durch „Einführung weiterer Materialen in das Oberteil“ b) Formung der Versteifungen Nun schließen sich weitere Montageschritte an: a) Vorbereitung der Verklebung von Schuhteilen durch Aufbringen einer Imprägnierung vor der Applikation des Klebstoffs, Verwendung von Klebstoffen (wie EVA Kleber, Gummiklebstoff) b) Befestigung einer Brandsohle an dem „Unterbau“ (es entsteht eine …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6406.10.10.90?

Die Zolltarifnummer 6406.10.10.90 umfasst Schuhoberteile und Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6406.10.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 6406.10.10.90 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6406.10.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6406.10.10.90?

6406.10.10.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6406.10.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

6406.10.10.90 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon > 640610 Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen > 64061010 aus Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6406.10.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6406.10.10.90 erfasst, zum Beispiel ITBTIIT922104-2023-BTI0221. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6406.10.10.90?

TARIC-Code 6406.10.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.