Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0: Laufsohlen und Absätze, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0 steht für Laufsohlen und Absätze, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6406.20.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6406.20.90.90.0
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6406Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
  3. 6406.20Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff
  4. 6406.20.90aus Kunststoff
  5. 6406.20.90.90andere
  6. 6406.20.90.90.0Laufsohlen und Absätze, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0

HS-Code6406.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6406.20.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6406.20.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6406.20.90.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE2961/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-30

Schuhteile/Laufsohlen (lt. Antrag: "Sohle mit Polstermaterial", Foto siehe Anlage) - aus Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Spinnstoff, - mit einem eingesetzten Innenpolster, - nicht handgearbeitet "Schuhteile (Laufsohlen) aus Kunststoff, nicht handgearbeitet"

DE22298/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-08

Schuhteile/Laufsohlen (lt. Antrag: "2 Sohlen", Foto siehe Anlage) - aus (lt. Antrag) Kunststoff, - auf der Unterseite leicht profiliert, auf der Innenseite mit waffelartig geformten Stegen, - nicht handgearbeitet "Schuhteile (Laufsohlen) aus Kunststoff, nicht handgearbeitet"

DE22536/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-08

Schuhteile/Laufsohlen mit Absatz (lt. Antrag: "Sohle verbunden mit Absatz", Foto siehe Anlage) - aus (lt. Antrag) Kunststoff, - an der Unterseite leicht profiliert, - nicht handgearbeitet "Schuhteile (Laufsohlen) aus Kunststoff, nicht handgearbeitet"

DE22300/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-08

Schuhteile/Absätze (lt. Antrag: "2 Absätze", Foto siehe Anlage) - aus (lt. Antrag) Kunststoff, - ca. 10 cm hoch, - nicht handgearbeitet "Schuhteile (Absätze) aus Kunststoff, nicht handgearbeitet"

DEF/1996/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-05-30

Laufsohlen (lt. Antrag: "Sohle, spitz", siehe Photographie) - aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) Kunststoff (Stoff der Laufsohle, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör oder Verstärkungsteilen), die mit einer textilen Lage versehen sind, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit) erfüllt, - mit einer Länge von ca. 24 cm, - maschinell hergestellt

DEF/1997/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-05-30

Laufsohlen (lt. Antrag: "Sohle, eckig", siehe Photographie) - aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) Kunststoff (Stoff der Laufsohle, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör oder Verstärkungsteilen), die mit einer textilen Lage versehen sind, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit) erfüllt, - mit einer Länge von ca. 22 cm, - maschinell hergestellt

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6406

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren Zu dieser Position gehören: A) Die verschiedenen Schuhteile aus beliebigen Stoffen, ausgenommen Asbest. Die Schuhteile können je nach Art der Schuhe, für die sie bestimmt sind, verschieden sein. Von diesen sind zu nennen: 1) Vorderblätter (einschließlich zugeschnittene Lederstücke zur Herstellung von Schuhen, etwa die Form eines Vorderblattes aufweisend), Hinterkappen, Vorderkappen, Seitenteile, Schäfte, Futter und Spannriegel (z. B. für Holzschuhe), die alle Teile des Oberteils sind. 2) Innere Hinter- und Vorderkappen, d. s. …

Pos. 6406

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 696/2012 der Kommission vom 25. Juli 2012 (ABl. EU Nr. L 203/30) (RV L 696/12) Einlegesohlen, bestehend aus einer flexiblen gegabelten Federspange aus Stahl und einer austauschbaren Pelotte aus verschiedenen Materialien. Die Einlegesohlen werden anhand des Fußabdrucks und des Körpergewichts des Kunden hergestellt. Die Einlegesohlen sollen eine Entlastung der Füße und des ganzen Körpers bewirken. Das Dreipunkt-Stützsystem der Einlegesohle soll Bänder, Sehnen und Muskulatur stützen, bewegen und stärken. Es federt Gehstöße ab, verteilt das Körpergewicht gleichmäßig über den gesamten Fuß und kann die negativen Folgen einer bestehenden Senkfüßigkeit kompensieren. Die Pelotte massiert den Fuß. Siehe Abbildung. …

Pos. 6406

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6406

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Unfertige noch nicht zusammengesetzte Teile von Schuhen. Drei Teile eines Schuhes werden gleichzeitig eingeführt. (Siehe Fotos) Nach der Einfuhr wird das Oberteil durch Einführung weiterer Materialien versteift. Schuhoberteil und Innensohle werden verbunden. Danach erfolgt eine Verbindung mit weiteren Teilen des Schuhs (Bearbeitungsschritte werden im Folgenden erläutert). Nach der Einfuhr werden folgende zwei Bearbeitungsschritte vorgenommen: a) Versteifungen des Oberteils durch „Einführung weiterer Materialen in das Oberteil“ b) Formung der Versteifungen Nun schließen sich weitere Montageschritte an: a) Vorbereitung der Verklebung von Schuhteilen durch Aufbringen einer Imprägnierung vor der Applikation des Klebstoffs, Verwendung von Klebstoffen (wie EVA Kleber, Gummiklebstoff) b) Befestigung einer Brandsohle an dem „Unterbau“ (es entsteht eine …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0 umfasst Laufsohlen und Absätze, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6406.20.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6406.20.90.90.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6406.20.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0?

6406.20.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6406.20.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6406.20.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon > 640620 Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff > 64062090 aus Kunststoff > 6406209090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6406.20.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6406.20.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DE2961/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0?

Warennummer 6406.20.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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