Zolltarifnummer 6406.90.60.10.0: Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, handgearbeitet
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6406.90.60.10.0 steht für Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, handgearbeitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6406.90.60.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6406.90.60.10.0
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6406Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
- 6406.90andere
- 6406.90.60Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 6406.90.60.10handgearbeitet
- 6406.90.60.10.0Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, handgearbeitet
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6406.90.60.10.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren Zu dieser Position gehören: A) Die verschiedenen Schuhteile aus beliebigen Stoffen, ausgenommen Asbest. Die Schuhteile können je nach Art der Schuhe, für die sie bestimmt sind, verschieden sein. Von diesen sind zu nennen: 1) Vorderblätter (einschließlich zugeschnittene Lederstücke zur Herstellung von Schuhen, etwa die Form eines Vorderblattes aufweisend), Hinterkappen, Vorderkappen, Seitenteile, Schäfte, Futter und Spannriegel (z. B. für Holzschuhe), die alle Teile des Oberteils sind. 2) Innere Hinter- und Vorderkappen, d. s. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 696/2012 der Kommission vom 25. Juli 2012 (ABl. EU Nr. L 203/30) (RV L 696/12) Einlegesohlen, bestehend aus einer flexiblen gegabelten Federspange aus Stahl und einer austauschbaren Pelotte aus verschiedenen Materialien. Die Einlegesohlen werden anhand des Fußabdrucks und des Körpergewichts des Kunden hergestellt. Die Einlegesohlen sollen eine Entlastung der Füße und des ganzen Körpers bewirken. Das Dreipunkt-Stützsystem der Einlegesohle soll Bänder, Sehnen und Muskulatur stützen, bewegen und stärken. Es federt Gehstöße ab, verteilt das Körpergewicht gleichmäßig über den gesamten Fuß und kann die negativen Folgen einer bestehenden Senkfüßigkeit kompensieren. Die Pelotte massiert den Fuß. Siehe Abbildung. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Unfertige noch nicht zusammengesetzte Teile von Schuhen. Drei Teile eines Schuhes werden gleichzeitig eingeführt. (Siehe Fotos) Nach der Einfuhr wird das Oberteil durch Einführung weiterer Materialien versteift. Schuhoberteil und Innensohle werden verbunden. Danach erfolgt eine Verbindung mit weiteren Teilen des Schuhs (Bearbeitungsschritte werden im Folgenden erläutert). Nach der Einfuhr werden folgende zwei Bearbeitungsschritte vorgenommen: a) Versteifungen des Oberteils durch „Einführung weiterer Materialen in das Oberteil“ b) Formung der Versteifungen Nun schließen sich weitere Montageschritte an: a) Vorbereitung der Verklebung von Schuhteilen durch Aufbringen einer Imprägnierung vor der Applikation des Klebstoffs, Verwendung von Klebstoffen (wie EVA Kleber, Gummiklebstoff) b) Befestigung einer Brandsohle an dem „Unterbau“ (es entsteht eine …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6406.90.60.10.0?
Die Zolltarifnummer 6406.90.60.10.0 umfasst Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, handgearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6406.90.60.10.0?
Der Drittlandszollsatz für 6406.90.60.10.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6406.90.60.10.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6406.90.60.10.0?
6406.90.60.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6406.90.60.10.0 im Zolltarif eingeordnet?
6406.90.60.10.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon > 640690 andere > 64069060 Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 6406906010 handgearbeitet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6406.90.60.10.0?
Zu 6406.90.60.10.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6406.90.60.10.0?
Warennummer 6406.90.60.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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