Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6406.90.90: Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6406.90.90 steht für Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6406.90.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6406.90.90
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6406Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
  3. 6406.90andere
  4. 6406.90.90Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6406.90.90

HS-Code6406.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6406.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-01214Erteilt von FRGültig bis 2029-08-26

Ouvrage textile, servant de sous-couche de protection pour dispositif de compression dynamique motorisé, se présentant sous la forme d'une jambière, couvrant la jambe mais n'enfermant pas le pied, confectionnée en étoffe de bonneterie de fibres synthétiques majoritaires (54% polyamide, 41% viscose, 5% élasthanne). Le produit sert d'accessoire pour un dispositif de compression dynamique servant à maintenir ou réduire le volume d'un œdème à la jambe. Il ne s'agit pas d'un article d'orthopédie servant à prévenir ou corriger certaines difformités corporelles, à soutenir ou maintenir des parties du corps à la suite d’une maladie ou d’une opération. L'article se décline en deux modèles (mollet et cuisse), chacun décliné en deux tailles (normal et long).

DEBTI40286/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-21

Gamaschen, Foto siehe Anlage, - paarweise in einem einfachen, mittels Kordelzug verschließbaren Aufbewahrungsbeutel aus Spinnstoffen [übliche Verpackung im Sinne der AV 5b)] aufgemacht, - aus Spinnstoffen (Gewirke der Position 5903), - Teile des Fußes und des Unterschenkels bedeckend; mit einer Breite von ca. 28 cm (in geschlossenem Zustand) und mit einer Höhe von ca. 38 cm, - ohne Sohle, im Bodenteil lediglich mit einem elastischen Steg unterhalb des Fußgewölbes und einem angenähten, annähernd halbkreisförmigen Zuschnitt im Zehenbereich, - von der Ferse bis zum oberen Rand mit einem Klettverschluss, - auf dem Spann mit einem reflektierenden Aufdruck versehen, - unten mit Randeinfassungen aus Spinnstoffen (Gewebe), am oberen Ende elastisch verengt, - stellt sich nicht als Kleidung der Position 6210 dar. "Gamaschen"

DEBTI35555/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-23

Gamaschenähnliche Waren, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappkarte in einem Polybeutel verpackt. - aus Spinnstoff (gerippt gestrickte Gestricke aus augenscheinlich Chemiefasern), - flachliegend in den Abmessungen (L x B) von ca. 38 cm x 8 cm), - am oberen und unteren Rand elastisch verengt und am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt, - dienen laut Antrag dazu den Unterschenkel zu bedecken. "Gamaschenähnliche Waren"

ROBTI2025/005020Erteilt von ROGültig bis 2028-08-05

Conform descrierii puse la dispozitie de solicitant si imaginilor publicate in baza de date, produsul reprezinta jambiere de protectie, din 2 bucati, din piele spalt bovina, cusute cu ata Kevlar, ajustare pe picior cu 3 curele reglabile prin catarame metalice, element elastic pentru fixare pe laba piciorului. Marime unica. Produsul este destinat a fi utilizat ca echipament individual de protecţie.

FRBTIFR-BTI-2024-05402Erteilt von FRGültig bis 2027-12-01

Ouvrage en matière plastique injectée, de type jeu de deux cales, venant se fixer sous des chaussures de sport pour cycle. Chaque cale a pour fonction de maintenir le pied sur la pédale d’un cycle, tout en assurant un pédalage plus fluide et plus efficace. Chaque cale se fixe sous la chaussure au moyen de trois vis et rondelles.

PLBTIWIT-2024-001025Erteilt von PLGültig bis 2027-09-23

Produkt w postaci getrów podtrzymujących ochraniacze piłkarskie. Wykonany z trzech warstw dzianiny o składzie 90% poliester, 10% elastan. Warstwy zostały połączone ze sobą poprzez szycie. Jedna z warstw tworzy kieszeń, do której wkłada się ochraniacz piłkarski, aby utrzymać go w odpowiednim miejscu. Ochraniacz piłkarski nie jest dołączony do towaru. Produkt występuje w 3 rozmiarach: S, M, L.

DEBTI32595/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-17

Schuhteile (Zwischensohlen), Foto siehe Anlage, - in Form der Sohlen zugeschnitten, - aus Spinnstoffen aus synthetischen Chemiefasern, - wird fest zwischen Brand- und Laufsohlen eingearbeitet, - dient laut Antrag als Durchtritthemmung (z. B. bei der Herstellung von Sicherheitsschuhen), - nicht handgearbeitet. "Schuhteile (Zwischensohlen), andere als in Unterpositionen 6406 1010 bis 6406 9060"

DEBTI19328/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-09

Gamaschenähnliche Waren, Foto siehe Anlage, - aus Spinnstoff (laut Antrag aus 100 % Polyester), - am oberen und unteren Rand doppellagig gearbeitet, - teilweise den Unter- und Oberschenkel bedeckend (Länge: ca. 65 cm), somit keine Ware der Position 6117, - mit Firmenlogos versehen, - laut Antrag zum Tragen unter Knieorthesen zum Ausüben sportlicher Aktivitäten mit zwei oder drei Rädern bestimmt. "Gamaschenähnliche Waren"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6406

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren Zu dieser Position gehören: A) Die verschiedenen Schuhteile aus beliebigen Stoffen, ausgenommen Asbest. Die Schuhteile können je nach Art der Schuhe, für die sie bestimmt sind, verschieden sein. Von diesen sind zu nennen: 1) Vorderblätter (einschließlich zugeschnittene Lederstücke zur Herstellung von Schuhen, etwa die Form eines Vorderblattes aufweisend), Hinterkappen, Vorderkappen, Seitenteile, Schäfte, Futter und Spannriegel (z. B. für Holzschuhe), die alle Teile des Oberteils sind. 2) Innere Hinter- und Vorderkappen, d. s. …

Pos. 6406

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 696/2012 der Kommission vom 25. Juli 2012 (ABl. EU Nr. L 203/30) (RV L 696/12) Einlegesohlen, bestehend aus einer flexiblen gegabelten Federspange aus Stahl und einer austauschbaren Pelotte aus verschiedenen Materialien. Die Einlegesohlen werden anhand des Fußabdrucks und des Körpergewichts des Kunden hergestellt. Die Einlegesohlen sollen eine Entlastung der Füße und des ganzen Körpers bewirken. Das Dreipunkt-Stützsystem der Einlegesohle soll Bänder, Sehnen und Muskulatur stützen, bewegen und stärken. Es federt Gehstöße ab, verteilt das Körpergewicht gleichmäßig über den gesamten Fuß und kann die negativen Folgen einer bestehenden Senkfüßigkeit kompensieren. Die Pelotte massiert den Fuß. Siehe Abbildung. …

Pos. 6406

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6406

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Unfertige noch nicht zusammengesetzte Teile von Schuhen. Drei Teile eines Schuhes werden gleichzeitig eingeführt. (Siehe Fotos) Nach der Einfuhr wird das Oberteil durch Einführung weiterer Materialien versteift. Schuhoberteil und Innensohle werden verbunden. Danach erfolgt eine Verbindung mit weiteren Teilen des Schuhs (Bearbeitungsschritte werden im Folgenden erläutert). Nach der Einfuhr werden folgende zwei Bearbeitungsschritte vorgenommen: a) Versteifungen des Oberteils durch „Einführung weiterer Materialen in das Oberteil“ b) Formung der Versteifungen Nun schließen sich weitere Montageschritte an: a) Vorbereitung der Verklebung von Schuhteilen durch Aufbringen einer Imprägnierung vor der Applikation des Klebstoffs, Verwendung von Klebstoffen (wie EVA Kleber, Gummiklebstoff) b) Befestigung einer Brandsohle an dem „Unterbau“ (es entsteht eine …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6406.90.90?

Die Zolltarifnummer 6406.90.90 umfasst Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6406.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 6406.90.90 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6406.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6406.90.90?

6406.90.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6406.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

6406.90.90 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon > 640690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6406.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6406.90.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-01214. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6406.90.90?

KN-Code 6406.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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