Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6406.90.90.10: Gamaschen und ähnliche Waren, sowie Teile davon

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6406.90.90.10 steht für Gamaschen und ähnliche Waren, sowie Teile davon. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6406.90.90.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6406.90.90.10
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6406Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
  3. 6406.90andere
  4. 6406.90.90andere
  5. 6406.90.90.10Gamaschen und ähnliche Waren, sowie Teile davon

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6406.90.90.10

HS-Code6406.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6406.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6406.90.90.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-08119Erteilt von FRGültig bis 2029-06-11

Paire de jambières, d'une longueur de 61cm, composées de matière textile, en bonneterie de fibres synthétiques (100% polyester), de maille fine et transparente, ornées de dentelle (100% coton), s'ajustant au moyen de lacet (100% polyester). Les jambières n'ont pas de pieds et couvrent la jambe de la cheville à la cuisse. Le produit existe en taille unique, dans un seul coloris (noir), conditionné plié dans un sachet en plastique.

FRBTIFR-BTI-2025-08118Erteilt von FRGültig bis 2029-06-11

Paire de jambières, d'une longueur de 60cm, composée de matière textile, en bonneterie de fibres artificielles majoritaires (95% rayonne, 5% élasthanne), ornées de dentelle (100% coton), s'ajustant au moyen de lacet (95% rayonne, 5% élasthanne). Les jambières n'ont pas de pieds et couvrent la jambe de la cheville à la cuisse. Le produit se décline en plusieurs tailles (XS au 2XL), dans un seul coloris (caramel), conditionné plié et lié par une étiquette.

DEBTI9761/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-13

Gamaschen, Gr. L/XL, Foto siehe Anlage, - paarweise an einem bedruckten Etikett mit Nutzungshinweisen befestigt, - aus Spinnstoffen (Gewebe der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester), - Teile des Fußes und des Unterschenkels bedeckend; mit einer Breite von ca. 35 cm (in geschlossenem Zustand) und mit einer Höhe von ca. 25 cm, - ohne Sohle, im Bodenteil lediglich mit einem elastischen Steg unterhalb des Fußgewölbes und einem angenähten, annähernd halbkreisförmigen Zuschnitt im Zehenbereich, - von der Ferse bis zum oberen Rand mit einem Klettverschluss, - mit einem reflektierenden Aufdruck versehen, - teilweise mit elastischen Randeinfassungen aus Spinnstoffen, - stellt sich als Gamasche dar, damit keine Ware der Position 6307. "Gamaschen"

BEBTIDT.50.022.273Erteilt von BEGültig bis 2029-03-18

Guêtre en croûte naturelle de bovin, d’une hauteur de 30 cm, avec fermeture par lanières et boucles, destinée aux soudeurs.

FRBTIFR-BTI-2025-05553Erteilt von FRGültig bis 2029-01-19

Paire de guêtres composée de croûte de cuir, confectionnée au moyen de fil d’aramide, se fermant au moyen d’une fermeture latérale auto-agrippante (velcro) et d’une lanière sur le dessus, destinée aux soudeurs. Hauteur : 30 cm. Epaisseur : 1,4 mm (± 0,1).

DEBTI48578/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Gamaschenähnliche Waren, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappkarte in einem Polybeutel verpackt. - aus Spinnstoffen (gerippt gestrickte Gestricke aus laut Antrag 45 % Acrylic, 20 % Wolle, 20 % Polyester und 15 % Alpaka), - flachliegend in den Abmessungen (L x B) von ca. 40 cm x 12 cm, - dienen laut Antrag dazu Teile des Beins zu bedecken. "Gamaschenähnliche Waren"

FRBTIFR-BTI-2025-05536Erteilt von FRGültig bis 2029-01-05

Paire de guêtres, composées de croûte de cuir, confectionnées au moyen de fil d’aramide, s'ajustant au moyen d’une fermeture auto-enroulante, destinées aux soudeurs. Hauteur: 22 cm Épaisseur: 1,4 mm (± 0,1).

DEBTI18484/24-2Erteilt von DEGültig bis 2027-10-27

Sog. Set "80er", Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus zwei Haargummis, zwei Schweißbändern und einem Stirnband (alles Bekleidungszubehör), zwei sog. Strickbein-Stulpen (gamaschenähnliche Waren), zwei sog. Ohrringen (Fantasieschmuck) sowie einer sog. Bauchtasche (Gürteltasche), - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Be- darfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammen- stellung i. S. d. AV 3 b) darstellen, - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes keine Waren der Position 9505, - Gamaschenähnliche Waren: -- aus Gewirken aus Spinnstoffen, -- den Unterschenkel bedeckend, -- flachliegend in den Abmessungen: ca. 40 cm lang und ca. 8 cm breit. "Gamaschenähnliche Waren"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6406

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren Zu dieser Position gehören: A) Die verschiedenen Schuhteile aus beliebigen Stoffen, ausgenommen Asbest. Die Schuhteile können je nach Art der Schuhe, für die sie bestimmt sind, verschieden sein. Von diesen sind zu nennen: 1) Vorderblätter (einschließlich zugeschnittene Lederstücke zur Herstellung von Schuhen, etwa die Form eines Vorderblattes aufweisend), Hinterkappen, Vorderkappen, Seitenteile, Schäfte, Futter und Spannriegel (z. B. für Holzschuhe), die alle Teile des Oberteils sind. 2) Innere Hinter- und Vorderkappen, d. s. …

Pos. 6406

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 696/2012 der Kommission vom 25. Juli 2012 (ABl. EU Nr. L 203/30) (RV L 696/12) Einlegesohlen, bestehend aus einer flexiblen gegabelten Federspange aus Stahl und einer austauschbaren Pelotte aus verschiedenen Materialien. Die Einlegesohlen werden anhand des Fußabdrucks und des Körpergewichts des Kunden hergestellt. Die Einlegesohlen sollen eine Entlastung der Füße und des ganzen Körpers bewirken. Das Dreipunkt-Stützsystem der Einlegesohle soll Bänder, Sehnen und Muskulatur stützen, bewegen und stärken. Es federt Gehstöße ab, verteilt das Körpergewicht gleichmäßig über den gesamten Fuß und kann die negativen Folgen einer bestehenden Senkfüßigkeit kompensieren. Die Pelotte massiert den Fuß. Siehe Abbildung. …

Pos. 6406

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6406

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Unfertige noch nicht zusammengesetzte Teile von Schuhen. Drei Teile eines Schuhes werden gleichzeitig eingeführt. (Siehe Fotos) Nach der Einfuhr wird das Oberteil durch Einführung weiterer Materialien versteift. Schuhoberteil und Innensohle werden verbunden. Danach erfolgt eine Verbindung mit weiteren Teilen des Schuhs (Bearbeitungsschritte werden im Folgenden erläutert). Nach der Einfuhr werden folgende zwei Bearbeitungsschritte vorgenommen: a) Versteifungen des Oberteils durch „Einführung weiterer Materialen in das Oberteil“ b) Formung der Versteifungen Nun schließen sich weitere Montageschritte an: a) Vorbereitung der Verklebung von Schuhteilen durch Aufbringen einer Imprägnierung vor der Applikation des Klebstoffs, Verwendung von Klebstoffen (wie EVA Kleber, Gummiklebstoff) b) Befestigung einer Brandsohle an dem „Unterbau“ (es entsteht eine …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6406.90.90.10?

Die Zolltarifnummer 6406.90.90.10 umfasst Gamaschen und ähnliche Waren, sowie Teile davon. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6406.90.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 6406.90.90.10 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6406.90.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6406.90.90.10?

6406.90.90.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6406.90.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

6406.90.90.10 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon > 640690 andere > 64069090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6406.90.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6406.90.90.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08119. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6406.90.90.10?

TARIC-Code 6406.90.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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