Zolltarifnummer 6506.99.90: Andere Hüte und Kopfbedeckungen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6506.99.90 steht für Andere Hüte und Kopfbedeckungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6506.99.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 65. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6506.99.90
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6506.99.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle deklarovaných údajů se jedná o papírovou pokrývku hlavy - kuchařskou čepici. Používá se např. v potravinářském průmyslu, gastronomii, školní kuchyni a ve vývařovnách, za účelem ochrany jídla před kontaminací. Rozměr: výška 8 – 28 cm; průměr 23 cm.
Kopfbedeckung, sog. Kochmütze, Foto siehe Anlage, - aus weißen Zuschnitten aus Papier (laut Untersuchungsergebnis) zusammengeklebt, - oben gefaltet und bogenförmig gearbeitet; mit sechs Luftlöchern am oberen Ende versehen, - flachliegend in den Abmessungen: ca. 28 cm (Breite) x 25 cm (Höhe), - am unteren Rand größenverstellbar, - wird zu hygienischen Zwecken (z. B in Küchen und der Gastronomie) getragen. "Andere Kopfbedeckung, keine Sicherheitskopfbedeckung, aus Papier"
Kopfbedeckung, sog. Einmal-Kochmützen aus Papier, Foto siehe Anlage, - aus weißen bzw. schwarzen Zuschnitten aus Papier zusammengeklebt, - oben gefaltet und bogenförmig gearbeitet; am oberen Ende mit sechs Luftlöchern versehen, - flachliegend in den Abmessungen: ca. 28 cm (Breite) x 25 cm (Höhe), - am unteren Rand größenverstellbar, - in der weißen Ausführung mit einem Schweißband ausgestattet, - wird zu hygienischen Zwecken (z. B. in der Küche und der Gastronomie) getragen. "Andere Kopfbedeckung, keine Sicherheitskopfbedeckung, aus Papier, auch ausgestattet"
Kopfbedeckung, sog. Papier-Schiffchen, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - aus Papierzuschnitten (ohne Schirm) zusammengeklebt, - flachgefaltet mit einer Länge von ca. 28 cm und einer Höhe von ca. 8,5 cm, - größenverstellbar, - oben mit Ausnahme von mehreren Lüftungslöchern geschlossen, - in drei verschiedenen Ausführungen (Papier glatt, Papier geprägt, mit einem blauen bzw. grünen Streifen), - wird zu hygienischen Zwecken (z. B. in der Lebensmittelbranche) getragen. "Andere Kopfbedeckung, keine Sicherheitskopfbedeckung, aus Papier"
Kopfbedeckung, sog. Kochmütze aus Papier, Foto siehe Anlage, - aus Papierzuschnitten in der Art einer Kochmütze (ohne Schirm) zusammengeklebt, - in zwei verschiedenen Ausführungen: - cremefarben, - - nach dem Ergebnis der Laboruntersuchung handelt es sich um Papier (Nadelholzzellstoff), - - - ausgerüstet, d. h. es ist leicht gekreppt und mit einer Imprägnierung (wasserabweisend) versehen, - schwarz, - - nach dem Ergebnis der Laboruntersuchung handelt es sich um Papier (Laub- und Nadelholzzellstoff), - - - die Außenseite ist mit einer dünnen Schicht (ähnlich einem Farblack) bestrichen, - flachgefaltet, mit einer Länge von ca. 28 cm und einer Höhe von ca. 25 cm, - größenverstellbar, - oben mit Ausnahme von sechs Lüftungslöchern geschlossen, - wird zu hygienischen Zwecken z.B. in der Lebensmittelbranche getragen. "Kopfbedeckung (Kochmütze) aus Papier"
Kopfbedeckung, sog. Papier-Schiffchen, Foto siehe Anlage, - in drei verschiedenen Ausführungen (Papier glatt, mit einem blauen bzw. grünen Streifen; Papier geprägt), - aus Papierzuschnitten (ohne Schirm) zusammengeklebt, - flachgefaltet, mit einer Länge von ca. 28 cm und einer Höhe von ca. 8,5 cm, - größenverstellbar, - oben mit Ausnahme von mehreren Lüftungslöchern geschlossen, - wird zu hygienischen Zwecken (z. B. in der Lebensmittelbranche) getragen. "Andere Kopfbedeckung (Schiffchenmütze), aus Papier"
Hut, Art. TKI040220141203, Foto siehe Anlage, - mit einem Kopfteil, - - aus Gewebe aus mehrfach gefalteten Papierstreifen (kein Papiergarn), - mit einer ca. 4 cm breiten Krempe, - - aus einem Spinnstofferzeugnis aus Baumwolle (lt. Antrag), - nach dem Umfang und der funktionalen Bedeutung im Hinblick auf die Verwendung als Kopfbedeckung ist das Kopfteil aus Gewebe aus mehrfach gefalteten Papierstreifen charak- terbestimmend, - innen mit einem eingenähten Schweißband, - außen mit einem Hutband aus Spinnstoffen und einem Teil eines Reißverschlusses verziert. "Hut, andere als Sicherheitskopfbedeckungen, aus Gewebe aus gefalteten Papierstreifen"
Kopfbedeckung, sog. Afrikanischer Federhut, Artikel 222-113, Foto siehe Anlage, - traditionelle Zeremonien-Kopfbedeckung aus Kamerun, - fächerartig gearbeitet; bestehend aus Stäben aus pflanzlichen Materialen (laut Antrag Rattan), an deren oberen Enden gefärbte Federn (laut Antrag Hühnerfedern) befestigt sind, - die äußeren Stäbe sind mit schwarzen Geweben aus Spinnstoff (Chemiefasern) ummantelt, - aufgeklappt in den Abmessungen: ca. 80 cm (Durchmesser) x 20 cm (Höhe), - im Hinblick auf die Zierwirkung bestimmen die Federn den Charakter der Kopfbedeckung. "Kopfbedeckung, keine Sicherheitskopfbedeckung, aus Federn"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6506 99 90: Siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 6505 00 30 bis 6505 00 90.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Hüte und Kopfbedeckungen, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in den Kapiteln 63, 68 oder 95 erfasst sind. Insbesondere gehören zu ihr Schutzhelme (z. B. solche für Sportzwecke, Soldaten, Feuerwehrleute, Motorradfahrer, Bergleute oder Bauarbeiter), auch mit Schutzpolstern oder in gewissen Fällen mit Mikrofonen oder Kopfhörern ausgestattet. Zu dieser Position gehören auch: 1) Kopfbedeckungen aus Kautschuk oder Kunststoff: Bademützen, Kapuzen usw. 2) Kopfbedeckungen aus Leder oder rekonstituiertem Leder. 3) Kopfbedeckungen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk. 4) Kopfbedeckungen aus Federn oder aus künstlichen Blumen. 5) Kopfbedeckungen aus Metall.
1. Zu Kapitel 65 gehören nicht: a) gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309 (RV E6501A00); b) Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812) (RV E6501B00); c) Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6501C00). 2. Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502 (RV E6502000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6506.99.90?
Die Zolltarifnummer 6506.99.90 umfasst Andere Hüte und Kopfbedeckungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6506.99.90?
Der Drittlandszollsatz für 6506.99.90 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6506.99.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 650699. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6506.99.90?
6506.99.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6506.99.90 im Zolltarif eingeordnet?
6506.99.90 steht in dieser Hierarchie: 65 KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON > 6506 Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet > 650699 andere, aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6506.99.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6506.99.90 erfasst, zum Beispiel CZBTI47/122759/2023-580000-04/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6506.99.90?
KN-Code 6506.99.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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