Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6506.99.90.00.0: Andere Hüte und Kopfbedeckungen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6506.99.90.00.0 steht für Andere Hüte und Kopfbedeckungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6506.99.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 65. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6506.99.90.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 65KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
  2. 6506Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet
  3. 6506.99andere, aus anderen Stoffen
  4. 6506.99.90andere
  5. 6506.99.90.00.0Andere Hüte und Kopfbedeckungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6506.99.90.00.0

HS-Code6506.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6506.99.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6506.99.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6506.99.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE4342/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-06

Hut, sog. Damenhut, Foto siehe Anlage, - lt. Untersuchungsergebnis aus einem gehäkelten Flächenerzeugnis ( = Gewirke) aus pflanzlichen Streifen des Kapitels 14 (lt. Etikett Raphia), der Kopfform angepasst hergestellt, - mit einer umlaufenden, ca. 5 cm breiten Krempe, - innen mit einem eingenähten, ca. 2,5 cm breiten Schweißband, - keine Einreihung in die Position 6505, da lt. Untersuchungsergebnis eine textile Bearbeitung nicht erfolgt ist und somit kein Spinnstoff im Sinne des Abschnitts XI vorliegt. "Hut, gewirkt, aus pflanzlichen Streifen, anderer als in den Unterpositionen 6506 1010 bis 6506 9910 genannte"

DE18275/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-03

Kopfbedeckung, sog. Schiffchen aus Spezial-Krepp-Papier, Abbildung siehe Anlage, - aus Papierzuschnitten (ohne Schirm) zusammengeklebt, - flachgefaltet, geprägt, mit einer Länge von ca. 28 cm und einer Höhe von ca. 8,5 cm, - größenverstellbar, - oben mit Ausnahme von mehreren Lüftungslöchern geschlossen, - wird zu hygienischen Zwecken z.B. in der Lebensmittelbranche getragen. "Andere Kopfbedeckung (Schiffchenmütze), aus Papier"

DE18278/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-03

Kopfbedeckung, sog. Kochmütze aus Spezial-Krepp-Papier, Abbildung siehe Anlage, - aus Papierzuschnitten zusammengeklebt, - flachgefaltet, geprägt, mit einer Länge von ca. 28 cm und einer maximalen Höhe von ca. 22,5 cm, - der obere Abschluss ist bogenförmig gearbeitet, - oben bis auf vier Luftlöcher geschlossen, - wird zu hygienischen Zwecken z.B. in der Lebensmittelbranche getragen. "Andere Kopfbedeckung (Kochmütze) aus Papier"

DE18277/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-03

Kopfbedeckung, sog. Kochmütze Le Chef, Abbildung siehe Anlage, - aus Papierzuschnitten zusammengeklebt, - flachgefaltet, geprägt, mit einer Länge von ca. 28 cm und einer Höhe von ca. 20 cm, - mit einem Schweißband aus Vliesstoff, - oben teilweise geschlossen, - wird zu hygienischen Zwecken z.B. in der Lebensmittelbranche getragen. "Andere Kopfbedeckung (Kochmütze) aus Papier"

DE18282/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-03

Kopfbedeckung, sog. Kochmütze aus Spezial-Krepp-Papier, Abbildung siehe Anlage, - aus Papierzuschnitten zusammengeklebt, - flachgefaltet, geprägt, mit einer Länge von ca. 28 cm und einer maximalen Höhe von ca. 23 cm, - der obere Abschluss ist bogenförmig gearbeitet, - oben bis auf vier Luftlöcher geschlossen, - wird zu hygienischen Zwecken z.B. in der Lebensmittelbranche getragen. "Andere Kopfbedeckung (Kochmütze), aus Papier"

DE18270/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-03

Kopfbedeckung, sog. Kochmütze Le Chef, Abbildung siehe Anlage, - aus Papierzuschnitten zusammengeklebt, - flachgefaltet, geprägt, mit einer Länge von ca. 28 cm und einer Höhe von ca. 25 cm, - mit einem Schweißband aus Vliesstoff, - oben teilweise geschlossen, - wird zu hygienischen Zwecken z.B. in der Lebensmittelbranche getragen. "Andere Kopfbedeckung (Kochmütze) aus Papier"

DE18276/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-03

Kopfbedeckung, sog. Kochmütze Le Chef, Abbildung siehe Anlage, - aus Papierzuschnitten zusammengeklebt, - flachgefaltet, geprägt, mit einer Länge von ca. 28 cm und einer Höhe von ca. 21 cm, - mit einem Schweißband aus Vliesstoff, - oben teilweise geschlossen, - wird zu hygienischen Zwecken z.B. in der Lebensmittelbranche getragen. "Andere Kopfbedeckung (Kochmütze) aus Papier"

DE18280/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-03

Kopfbedeckung, sog. Standard-Kochmütze, Abbildung siehe Anlage, - aus einem Zuschnitt aus geprägtem Papier hergestellt, - flachgefaltet, teilweise bedruckt, mit einer Länge von ca. 32 cm und einer Höhe von ca. 21 cm, - kann mittels Klebestreifen auf jede beliebige Kopfgröße eingestellt werden, - oben offen, - wird zu hygienischen Zwecken z.B. in der Lebensmittelbranche getragen. "Andere Kopfbedeckung (Kochmütze) aus Papier"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6506

Zu Unterposition 6506 99 90: Siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 6505 00 30 bis 6505 00 90.

Pos. 6506

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Hüte und Kopfbedeckungen, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in den Kapiteln 63, 68 oder 95 erfasst sind. Insbesondere gehören zu ihr Schutzhelme (z. B. solche für Sportzwecke, Soldaten, Feuerwehrleute, Motorradfahrer, Bergleute oder Bauarbeiter), auch mit Schutzpolstern oder in gewissen Fällen mit Mikrofonen oder Kopfhörern ausgestattet. Zu dieser Position gehören auch: 1) Kopfbedeckungen aus Kautschuk oder Kunststoff: Bademützen, Kapuzen usw. 2) Kopfbedeckungen aus Leder oder rekonstituiertem Leder. 3) Kopfbedeckungen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk. 4) Kopfbedeckungen aus Federn oder aus künstlichen Blumen. 5) Kopfbedeckungen aus Metall.

Kapitel 65

1. Zu Kapitel 65 gehören nicht: a) gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309 (RV E6501A00); b) Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812) (RV E6501B00); c) Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6501C00). 2. Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502 (RV E6502000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6506.99.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6506.99.90.00.0 umfasst Andere Hüte und Kopfbedeckungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6506.99.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6506.99.90.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6506.99.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 650699. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6506.99.90.00.0?

6506.99.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6506.99.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6506.99.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 65 KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON > 6506 Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet > 650699 andere, aus anderen Stoffen > 65069990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6506.99.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6506.99.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DE4342/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6506.99.90.00.0?

Warennummer 6506.99.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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