Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6701.00.00: Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6701.00.00 steht für Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele). Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6701.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 67. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6701.00.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 67ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  2. 6701Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)
  3. 6701.00.00Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6701.00.00

HS-Code6701.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6701.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18858/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-29

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Ware aus Federn und einer anderen konfektionierten Ware, sog. Katzenspielzeug (Katzenangel), Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam an einem bedruckten Pappaufhänger zum Aufhängen an einem Verkaufsdisplay befestigt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Katzenspielangel aus Federn (Ware aus Federn): - - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff, - - mit einer am Stab befestigten, ca. 30 cm langen, elastischen Kordel, - - mit einem an der Kordel angebrachten Anhänger aus Federn, - - die Federn bestimmen im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter dieser Ware, - Katzenspielangel aus Spinnstoffen (andere konfektionierte Ware): - - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff, - - mit einer am Stab befestigten, ca. 30 cm langen, elastischen Kordel, - - mit einem an der Kordel angebrachten Anhänger mit einer Länge von ca. 5 cm und einer Breite von ca. 6 cm; aus einfarbigen Plüschgewirken aus Spinnstoffen; am unteren Ende mit vier angenähten, ca. 7 cm langen, einfarbigen Bändern aus Geweben aus Spinnstoffen; mit Wattierungsstoff und einer Knisterfolie gefüllt, - - die Spinnstoffe bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und dem äußeren Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter dieser Ware, - keine der beiden Waren (Ware aus Federn / konfektionierte Ware) verleiht der Waren- zusammenstellung den wesentlichen Charakter; die Warenzusammenstellung ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6701 / 6307) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

DEBTI17174/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Rock (Kleidung) aus Federn, sog. Damen-Rock, Fotos siehe Anlage, - in Form eines Rocks aus Geweben aus laut Antrag Viskose (künstliche Chemiefasern), - an der Außenseite mit aufgenähten Streifen aus Federn (laut Antrag Hahnenfedern) versehen, die das Gewebe vollständig bedecken, - in der Taille abschließend; mit einer Länge von ca. 45 cm, - die Federn stellen keinen einfachen Besatz dar, damit handelt es sich nicht um Kleidung aus Spinnstoffen. "Ware aus Federn"

DEBTI4405/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-15

Schal (Bekleidungszubehör) aus Federn, sog. Damenschal, Fotos siehe Anlage, - an den Schmalseiten zu einem "Rundschal" zusammengenähtes Gewirke aus Spinnstoffen (Wolle und feine Tierhaare), - an der Außenseite zur Hälfte mit aufgenähten Streifen aus Federn versehen, die die Oberfläche vollständig bedecken, - flachliegend mit den Abmessungen: ca. 43 cm x 27 cm, - die Federn stellen keinen einfachen Besatz dar, damit handelt es sich nicht um Bekleidungszubehör aus Spinnstoffen. "Ware aus Federn"

DEBTI37964/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Ware aus Federn, Foto siehe Anlage - aus laut Antrag Truthahnfedern, die an einer Spinnstoffkordel befestigt und an einem Knopflochband aus Gewebe aus Spinnstoffen angenäht sind, - mit einer Länge von ca. 170 cm, - soll zur Ausstattung von Kleidung verwendet werden. "Ware aus Federn"

DEBTI46818/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-20

Katzenspielzeug, sog. Spielstab für Katzen, Fotos siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form einer Katzenspielangel, - - aus einem ca. 47 cm langen Stab aus Kunststoff, - - mit mehreren, ca. 9 cm langen Federn, die am oberen Ende des Stabs befestigt sind, - - mit drei in die Federn integrierten Bänder aus Spinnstoff, - - auf einer bedruckten Pappunterlage aufgemacht, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

CZBTI45/206864/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-11-17

Dle deklarovaných údajů se jedná o hračku pro kočky. Hračka sestává z plastového prutu o délce 40 cm a na něm uchycené textilní šňůrky, na které jsou připevněna barevná pírka, rolničky a plastové korálky. Maloobchodní balení.

DEBTI1299/24-21Erteilt von DEGültig bis 2027-09-29

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um gefärbte Federn (somit einer weitergehenden Bearbeitung unterzogen, keine Ware der Position 0505). Die Waren sind in unterschiedlichen Farben und Größen (Länge von ca. 8 cm bis 11 cm) gefertigt. Insgesamt fünf Federn sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, buntem Papier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-20, DEBTI-1299/24-22 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Die Federn können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: Federn) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Federn" in die Unterposition (KN) 6701 0000 eingereiht.

CZBTI41/152107/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-06-30

Dle deklarovaných údajů se jedná o prut, na kterém jsou upevněná pírka a na šňůrkách připevněny dva výrobky (v podobě ryb) z fleecu a dva výrobky (míčky) z vlasové textilie též ozdobené pírky. Pírka celému výrobku dávají podstatný charakter. Výrobek slouží jako hračka pro kočky. Materiál: plastový prut, fleece a vlasová textilie, peří.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6701

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich gewisser Ausnahmen, die anderweit genauer genannte oder erfasste Waren betreffen (s. insbesondere die nachstehenden Ausnahmen), gehören zu dieser Position: A) Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Daunen und Teile von Federn, die, ohne deshalb zu Waren verarbeitet zu sein, weitergehend bearbeitet sind als lediglich gereinigt, desinfiziert oder haltbar gemacht (s. hierzu die Erläuterungen zu Pos. 0505), diese weitergehende Bearbeitung kann sein: ein Bleichen, Färben, Kräuseln, Wellen usw. B) Waren, selbst wenn sie aus rohen oder lediglich gereinigten Ausgangsstoffen gefertigt sind, aus Vogelbälgen oder anderen Vogelteilen mit ihren Federn oder Daunen, aus Federn, aus Daunen oder aus Teilen von Federn, ausgenommen Waren aus Federkielen oder aus Federspulen. …

Kapitel 67

1. Zu Kapitel 67 gehören nicht: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911) (RV E6701A00); b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI) (RV E6701B00); c) Schuhe (Kapitel 64) (RV E6701C00); d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65) (RV E6701D00); e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6701E00); f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96) (RV E6701F00); 2. Zu Position 6701 gehören nicht: a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404 (RV E6702A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind (RV E6702B00); c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702 (RV E6702C00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6701.00.00?

Die Zolltarifnummer 6701.00.00 umfasst Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6701.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6701.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6701.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6701.00.00?

6701.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6701.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6701.00.00 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6701 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6701.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6701.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18858/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6701.00.00?

KN-Code 6701.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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