Zolltarifnummer 6702.10.00: Künstliche Blumen, aus Kunststoff
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6702.10.00 steht für Künstliche Blumen, aus Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6702.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 67. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6702.10.00
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 67ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
- 6702Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten
- 6702.10aus Kunststoff
- 6702.10.00Künstliche Blumen, aus Kunststoff
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6702.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ware aus künstlichem Blattwerk, Foto siehe Anlage, - in Form eines Kranzes, - aus Nachbildungen von Nadelbaumzweigen (künstliches Blattwerk): - - aus zwei verdrehten Metalldrähten, an denen die "Nadeln" und die "Zweigrinde" durch spiralartiges Verdrehen eingearbeitet sind, - - - die "Nadeln" werden von dunkel- und hellgrünen, ca. 6 cm breiten Streifen aus Kunststoff gebildet, die beidseitig fransenartig eingeschnitten sind; an den Spitzen weiß eingefärbt, - - - die "Zweigrinde" wird von braunen, ca. 1 cm breiten Streifen aus Kunststoff gebildet, die fransenartig eingeschnitten sind, - - in einem dem Binden ähnlichen Verfahren in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit fünf Kiefernzapfen (Pflanzenteile): - - überwiegend naturbelassen; an den Spitzen weiß eingefärbt, - mit einer formgebenden Unterlage aus einem Draht aus unedlem Metall; grün bemalt, - mit einem Durchmesser von ca. 45 cm, - das künstliche Blattwerk und die natürlichen Zapfen sind im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) annähernd gleichbedeutend; im Hinblick auf den Umfang bestimmt das künstliche Blattwerk den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 aufgrund der natürlichen, winterlichen Gestaltung und des damit fehlenden weihnachtlichen Bezugs. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"
Assortiment conditionné pour la vente au détail présenté sur un plateau en bois, reprenant plusieurs articles, composé de : - d’un plateau en MDF, - d'une bougie moulée, - d’un flacon diffuseur en verre contenant du parfum et ses bâtonnets en rotin, - une plante en polycarbonate, - des galets pierres, Ce RTC ne reprend que la plante en polycarbonate. Les autres éléments de l’assortiment font l'objet de classements séparés.
Ware aus künstlichem Blattwerk, sog. künstliche Girlande, Foto siehe Anlage, - in Form einer Girlande aus Nachbildungen von grünen Tannenzweigen (künstliches Blattwerk), - aus zwei verdrehten Metalldrähten, an denen "Tannennadeln" und "Zweigrinde" durch spiralartiges Verdrehen befestigt sind, - - die "Tannennadeln" werden von zwei Streifen aus Kunststoff gebildet, die beidseitig fransenartig eingeschnitten sind, - - - einem dunkelgrünen Streifen mit einer Breite von ca. 5 cm, - - - einem hellgrünen Streifen mit einer Breite von ca. 5 cm, - - die "Zweigrinde" wird von einem Streifen aus Kunststoff gebildet, der fransenartig eingeschnitten ist und eine Breite von ca. 1 cm aufweist, - - in einem dem Binden ähnlichen Verfahren in Blumenbindetechnik hergestellt, - an einem Ende mit einer aus Metalldraht geformten Aufhängeöse versehen, - mit einer Länge von ca. 270 cm, - keine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 aufgrund der natürlichen Gestaltung und des damit fehlenden weihnachtlichen Bezugs. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"
Ware aus künstlichen Früchten und künstlichem Blattwerk, sog. Tannenkranz aus Kunststoff, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem Kranz aus einer Vielzahl von Reben aus Holz, - - - zur Stabilisierung mit einem Draht aus unedlem Metall umwickelt, - - verschiedenen Fantasiezweigen (künstliches Blattwerk mit künstlichen Früchten), - - - Nachbildungen von Ästen aus Kunststoffen auf deren Triebe Nadelzweige und künstliche Früchte (Beeren) aus Kunststoff, Laubblätter aus Spinnstoff und natürliche Zapfen aufgesteckt sind, - - - durch Ineinanderstecken in Blumenbindetechnik hergestellt, - - die Fantasiezweige sind in regelmäßigen Abständen in den Kranz eingesteckt, - mit den Abmessungen: ca. 45 cm (Durchmesser) x 10 cm (Höhe), - im Hinblick auf das optische Erscheinungsbild (Zierwirkung) bestimmen das künstliche Blattwerk mit den künstlichen Früchten den Charakter der Ware; innerhalb der Position 6702 sind das künstlichen Blattwerk und die künstlichen Früchte aus Kunststoff charakterbestimmend. "Ware aus künstlichen Früchten und künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"
Ware aus künstlichem Blattwerk, Foto siehe Anlage, - in Form einer Girlande aus Nachbildungen von Tannenzweigen (künstliches Blattwerk), - - mit "Nadeln" aus Streifen aus dunkelgrünen Kunststofffolien, die beidseitig fransenartig eingeschnitten und in zwei ineinander gedrehte Metalldrähte eingearbeitet sind, - - in einem dem Binden ähnlichen Verfahren in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit einer Länge von ca. 10 Meter, - keine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 aufgrund der natürlich grünen Gestaltung und des damit fehlenden weihnachtlichen Bezugs. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"
Ware aus künstlichen Blumen, Foto siehe Anlage, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Ware aus künstlichen Blumen, einer Lichterkette und einem Erdspieß, - Ware aus künstlichen Blumen (Nachahmung eines Strauchs mit Blüten): - - mit Blüten aus Kunststoff und Zweigen aus mit Kunststoff überzogenem Metalldraht; am unteren Ende zusammengefasst und auf den Erdspieß aufgesetzt, - - durch Aufstecken der Blüten auf die Zweige in Blumenbindetechnik hergestellt, - Lichterkette (elektrischer Beleuchtungskörper): - - bestehend aus sechs in die Blüten eingesetzten Leuchtdioden (LED); mit durch die Zweige geführten, elektrischen Kabel verbunden, - - am unteren Ende des Strauchs mit einem integrierten, hochklappbaren Solarmodul mit einem Ein-/Ausschalter, - Erdspieß: - - aus unedlem Metall und Kunststoff; zum Einstecken in den Boden, - mit einer Gesamthöhe von ca. 68 cm, - die Ware stellt sich nicht als elektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da sie nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern durch die Beleuchtung lediglich die Zierwirkung der Ware erhöht wird, - die Ware aus künstlichen Blumen bestimmt insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - innerhalb der Position 6702 bestimmt der Kunststoff nach dem Umfang und dem Erscheinungs- bild den wesentlichen Charakter der künstlichen Blumen. "Ware aus künstlichen Blumen, aus Kunststoff"
Dle deklarovaných údajů se jedná o umělou rostlinu - tvarovatelnou liánu do terária. Slouží k vytvoření přirozeného prostředí pro chované živočichy. Uprostřed liány je drát pokrytý koženkou a vnější vrstva je z polystyrenové pěny, jež dává výrobku podstatný charakter. Dodáváno v různých velikostech.
Ware aus künstlichen Blumen, sog. Tulpen aus Kunststoff, Foto siehe Anlage, - in Form eines Straußes aus vier Nachahmungen einer Tulpe, - mit einem grünen Blumenstängel und grünen Blättern aus Kunststoff, - mit aufgesteckten und geklebten Blüten mit gelben und orangenen Blütenblättern und einem Blütenstempel aus Kunststoff, - durch Ineinanderstecken und Kleben in Blumenbindetechnik hergestellt, - im unteren Bereich mit einem Band zu einem Strauß aus vier Blumen zusammengebunden. "Ware aus künstlichen Blumen, aus Kunststoff"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel 67. Als ähnliche Verfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 67 gelten insbesondere das Miteinander-Verbinden durch Selbstkleben nach Erhitzen des Grundstoffs oder auch das Verbinden mit Gleitvorrichtungen, die durch Reibung am Stängel haften.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte, d. h. Waren, die Naturerzeugnisse nachahmen und durch Zusammensetzen verschiedener Elemente (durch Binden, Kleben, Zusammenstecken oder ähnliche Verfahren) hergestellt sind. Zu dieser Position gehören auch Fantasiegegenstände, die nach Art der künstlichen Blumen, des künstlichen Blattwerks und der künstlichen Früchte zusammengesetzt sind und diesen mehr oder weniger ähneln (stilisierte Blumen, stilisiertes Blattwerk und stilisierte Früchte). 2) Elemente und Teile von künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten, z. B. Stempel, Staubgefäße, Fruchtknoten, Blütenblätter, Blütenkelche, Blätter, Stiele. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1155/2010 der Kommission vom 1. Dezember 2010 (ABl. EU Nr. L 324/42) (RV L 1155/10): Zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem künstlichen Kirschzweig und einem elektrischen Beleuchtungskörper mit einem elektrischen Transformator. Die Bestandteile sind so miteinander verbunden, dass sie ein praktisch untrennbares Ganzes bilden. Der künstliche Zweig ahmt das Naturerzeugnis (einen blühenden Kirschzweig) nach und ist aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt (Packpapier zur Nachbildung der Zweige, Draht und Klebeband, um sie aufrecht- und zusammenzuhalten, weißes Textilgewebe zur Nachbildung der Blütenblätter sowie kleine Kunststoffteile als Blütenhalterung). Die Bestandteile sind verbunden, verklebt und zusammengesteckt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. Juli 2014, Az.:RS 4 K 155/13 Aus den Gründen: … Leitsatz Die Nachbildung eines Nadelbaums mit einer Höhe von ca. 13,5 cm und einem Durchmesser von max. 5 cm kann nicht als Zubehör für eine elektrische Eisenbahn in die Unterposition 9503 00 30 und nicht als anderes Spielzeug bzw. maßstabsgetreu verkleinertes Modell in die Unterposition 9503 00 95 eingereiht werden. Tatbestand: Die streitgegenständliche Ware ist wie folgt beschaffen: Nachbildung eines Nadelbaums, sog. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6702.10.00?
Die Zolltarifnummer 6702.10.00 umfasst Künstliche Blumen, aus Kunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6702.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 6702.10.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6702.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6702.10.00?
6702.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6702.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
6702.10.00 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten > 670210 aus Kunststoff. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6702.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6702.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17617/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6702.10.00?
KN-Code 6702.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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