Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6703.00.00: Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6703.00.00 steht für Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6703.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 67. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6703.00.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 67ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  2. 6703Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet
  3. 6703.00.00Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6703.00.00

HS-Code6703.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6703.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

GBBTI125838556Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

LOOSE HUMAN HAIR BUNDLES THAT HAVE BEEN DRESSED AND PREPARED. THE HAIR IS DRESSED, SO THE ROOT ENDS HAVE BEEN ORGANISED AND ARRANGED SO THEY ARE RESPECTIVELY TOGETHER. THEY ARE MULTIPLE HAIR STRANDS THAT ARE UNFINISHED UNTIL APPLIED TO THE PERSONS HAIR. THEY ARE APPLIED USING A LOOPED LINK SYSTEM, SPECIALIST LINK BEAD AND SPECIFIC TOOL FOR CRIMPING THE BEAD TIGHTLY FOR ATTACHMENT TO EXISTING HAIR ON THE PERSONS HEAD. THE HAIR BUNDLES ARE MADE OF 100% HUMAN HAIR.

GBBTI125838458Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

LOOSE HUMAN HAIR BUNDLES THAT HAVE BEEN DRESSED AND PREPARED. THE HAIR HAS BEEN DRESSED, WHERE THE HAIR HAS BEEN ARRANGED SO THAT THE ROOT ENDS AND TIP ENDS ARE RESPECTIVELY TOGETHER. THEY ARE MULTIPLE HAIR STRANDS THAT ARE UNFINISHED UNTIL APPLIED TO THE PERSONS HAIR. THEY ARE APPLIED USING A SPECIFIC SPECIALIST SYSTEM USED BY A TRAINED EXTENSIONIST, THAT USES A HOT GLUE GUN WITH SPECIALIST BONDING GLUE AND A SPECIFIC TOOL FOR CREATING SMALL BONDS FOR ATTACHMENT TO EXISTING HAIR ON THE PERSONS HEAD. THE HAIR BUNDLES ARE MADE OF 100% HUMAN HAIR.

GBBTI125838654Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

LOOSE HUMAN HAIR BUNDLES THAT HAVE BEEN DRESSED AND PREPARED. THE HAIR HAS BEEN DRESSED, WHERE THE HAIR HAS BEEN ARRANGED SO THAT THE ROOT ENDS AND TIP ENDS ARE RESPECTIVELY TOGETHER. THEY ARE MULTIPLE HAIR STRANDS THAT ARE UNFINISHED UNTIL APPLIED TO THE PERSONS HAIR. THEY ARE APPLIED USING A SPECIFIC SPECIALIST SYSTEM USED BY A TRAINED EXTENSIONIST, THAT SEW THE WEFT PIECES INTO THE PERSONS EXISTING HAIR. THE HAIR BUNDLES ARE MADE OF 100% HUMAN HAIR.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6703

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Nicht zu dieser Position gehören natürliche Zöpfe aus Menschenhaar, roh, auch gewaschen und entfettet, wie sie beim Abschneiden anfallen, nicht weiter bearbeitet (Pos. 0501).

Pos. 6703

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Mit Ausnahme der lediglich gewaschenen, entfetteten oder nach Länge ausgehechelten, d. h. nach der Länge sortierten, aber noch nicht gleichgerichteten Menschenhaaren und der Abfälle von Menschenhaaren, die zu Pos. 0501 gehören, gehören zu dieser Position gleichgerichtete sowie in anderer Weise zugerichtete (verdünnte, entfärbte, gebleichte, gefärbte, gekrauste, gewellte usw.) Menschenhaare, die zum Herstellen von Haarersatz (Perücken, Locken, Zöpfen, Knoten usw.) oder von anderen Waren dienen. Unter gleichgerichteten Menschenhaaren werden Menschenhaare verstanden, die in natürlicher Richtung, d. h. Kopf an Kopf und Wurzel an Wurzel gleichgerichtet sind. Zu dieser Position gehören außerdem Wolle, Tierhaare (z. B. …

Pos. 6703

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/823 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2019 (ABl. EU Nr. L 134, Seite 16) (RV L19/823) Eine konfektionierte Ware aus Menschenhaaren, die aus einer Strähne an der Wurzel verklebter und gleichgerichteter Menschenhaare besteht. Das verklebte Wurzelende der Strähne kann ohne weitere Verarbeitung durch Hitzeanwendung mit dem Eigenhaar einer Person verbunden werden. Siehe Abbildung. Unterposition 6704 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6704 und 6704 20 00. Aufgrund der Verklebung an der Wurzel gilt die Ware als weiter verarbeitet als in Position 6703 ausgeführt. …

Kapitel 67

1. Zu Kapitel 67 gehören nicht: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911) (RV E6701A00); b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI) (RV E6701B00); c) Schuhe (Kapitel 64) (RV E6701C00); d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65) (RV E6701D00); e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6701E00); f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96) (RV E6701F00); 2. Zu Position 6701 gehören nicht: a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404 (RV E6702A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind (RV E6702B00); c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702 (RV E6702C00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6703.00.00?

Die Zolltarifnummer 6703.00.00 umfasst Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6703.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6703.00.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6703.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6703.00.00?

6703.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6703.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6703.00.00 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6703 Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6703.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6703.00.00 erfasst, zum Beispiel GBBTI125838556. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6703.00.00?

KN-Code 6703.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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