Zolltarifnummer 6703.00.00.00.0: Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6703.00.00.00.0 steht für Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6703.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 67. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6703.00.00.00.0
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 67ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
- 6703Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet
- 6703.00.00.00.0Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6703.00.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Tierhaare, für die Herstellung von Perücken zugerichtet, sog. Haarkrepp, Abbildung siehe Anlage, - Krepp, bestehend aus einer Unterlage aus zwei parallel gelegten Schnüren, - mit einem Florband aus Tierhaaren (lt. Antrag Büffelhaar) umschlungen, - mit dem Aussehen eines Geflechts, - Meterware mit einer Länge von 2 Meter und einem Gewicht von ca. 100 Gramm, - gilt als zur Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren aufbereitet. "Tierhaare, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet"
Menschenhaare und Tierhaare, für die Herstellung von Perücken zugerichtet, sog. Haarkrepp aus einer Mischung aus Menschen- und Büffelhaar, Abbildung siehe Anlage, - Krepp, bestehend aus einer Unterlage aus zwei parallel gelegten Schnüren, - mit einem Florband aus einer Mischung aus (lt. Antrag) Menschenhaaren und Tierhaaren umschlungen und damit zugerichtet, - mit dem Aussehen eines Geflechts, - Meterware mit einer Länge von 2 Meter und einem Gewicht von ca. 100 Gramm, - gilt als zur Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren aufbereitet. "Menschenhaare und Tierhaare, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet"
Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken zugerichtet, sog. Haarkrepp, Abbildung siehe Anlage, - Krepp, bestehend aus einer Unterlage aus zwei parallel gelegten Schnüren, - mit einem Florband aus (laut Antrag) Spinnstoffen (Chemiefasern) umschlungen, - mit dem Aussehen eines Geflechts, - Meterware mit einer Länge von 2 Meter und einem Gewicht von ca. 100 Gramm, - gilt als zur Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren aufbereitet. "Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet"
Menschenhaare, für die Herstellung von Perücken zugerichtet, sog. Haarkrepp, Abbildung siehe Anlage, - Krepp, bestehend aus einer Unterlage aus zwei parallel gelegten Schnüren, - mit einem Florband aus (lt. Antrag) Menschenhaaren umschlungen und damit zugerichtet, - mit dem Aussehen eines Geflechts, - Meterware mit einer Länge von 2 Meter und einem Gewicht von ca. 100 Gramm, - gilt als zur Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren aufbereitet. "Menschenhaare, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet"
Menschenhaare, Abbildung siehe Anlage, - gewaschen, entfettet und nach Länge sortiert (gebündelt), - in natürlicher Richtung gleichgerichtet (Kopf an Kopf und Wurzel an Wurzel). "Menschenhaare, gleichgerichtet"
Menschenhaare, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag Menschenhaare, - lt. Antrag gewaschen, - zu einem runden Haarbündel zusammengefasst; am oberen Ende verklebt und abgebunden, - mit einer Länge von ca. 18 cm, - in natürlicher Richtung gleichgerichtet (Kopf an Kopf und Wurzel an Wurzel), - lt. Antragsangaben für Färbeversuche in Laboren. "Menschenhaare, gleichgerichtet"
Menschenhaare, sog. Haarsträhne (Klebesträhne KI), Abbildung siehe Anlage, - gewaschen und entfettet, - zu einer Haarsträhne gebündelt (lt. Antragsangaben mit Schmelzkleber und Schrumpfschlauch versehen, - mit einer Länge von max. ca. 50 cm, - in natürlicher Richtung gleichgerichtet (Kopf an Kopf und Wurzel an Wurzel). "Menschenhaare, gleichgerichtet"
Menschenhaare, sog. MicroBellargo-Strähnen, Abbildung siehe Anlage, - gewaschen und entfettet, - zu einer Haarsträhne gebündelt; oben verklebt (lt. Antrag), - mit einer max. Länge ca. 50 cm, - in natürlicher Richtung gleichgerichtet (Kopf an Kopf und Wurzel an Wurzel), - lt. Antrag zum Einarbeiten (Haarverlängerung) ins Eigenhaar. "Menschenhaare, gleichgerichtet"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Nicht zu dieser Position gehören natürliche Zöpfe aus Menschenhaar, roh, auch gewaschen und entfettet, wie sie beim Abschneiden anfallen, nicht weiter bearbeitet (Pos. 0501).
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Mit Ausnahme der lediglich gewaschenen, entfetteten oder nach Länge ausgehechelten, d. h. nach der Länge sortierten, aber noch nicht gleichgerichteten Menschenhaaren und der Abfälle von Menschenhaaren, die zu Pos. 0501 gehören, gehören zu dieser Position gleichgerichtete sowie in anderer Weise zugerichtete (verdünnte, entfärbte, gebleichte, gefärbte, gekrauste, gewellte usw.) Menschenhaare, die zum Herstellen von Haarersatz (Perücken, Locken, Zöpfen, Knoten usw.) oder von anderen Waren dienen. Unter gleichgerichteten Menschenhaaren werden Menschenhaare verstanden, die in natürlicher Richtung, d. h. Kopf an Kopf und Wurzel an Wurzel gleichgerichtet sind. Zu dieser Position gehören außerdem Wolle, Tierhaare (z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/823 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2019 (ABl. EU Nr. L 134, Seite 16) (RV L19/823) Eine konfektionierte Ware aus Menschenhaaren, die aus einer Strähne an der Wurzel verklebter und gleichgerichteter Menschenhaare besteht. Das verklebte Wurzelende der Strähne kann ohne weitere Verarbeitung durch Hitzeanwendung mit dem Eigenhaar einer Person verbunden werden. Siehe Abbildung. Unterposition 6704 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6704 und 6704 20 00. Aufgrund der Verklebung an der Wurzel gilt die Ware als weiter verarbeitet als in Position 6703 ausgeführt. …
1. Zu Kapitel 67 gehören nicht: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911) (RV E6701A00); b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI) (RV E6701B00); c) Schuhe (Kapitel 64) (RV E6701C00); d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65) (RV E6701D00); e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6701E00); f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96) (RV E6701F00); 2. Zu Position 6701 gehören nicht: a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404 (RV E6702A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind (RV E6702B00); c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702 (RV E6702C00). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6703.00.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6703.00.00.00.0 umfasst Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6703.00.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6703.00.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6703.00.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6703.00.00.00.0?
6703.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6703.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6703.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6703 Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6703.00.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6703.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE2087/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6703.00.00.00.0?
Warennummer 6703.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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