Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6704.19.00.00: Perücken, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6704.19.00.00 steht für Perücken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6704.19.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 67. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6704.19.00.00
Drittlandszoll
2,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 67ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  2. 6704Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 6704.19andere
  4. 6704.19.00.00Perücken, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6704.19.00.00

HS-Code6704.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6704.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6704.19.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,2 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI37146/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-17

Haarsträhne, sog. Haarspange mit Haarsträhne und Plüsch-Fledermaus, Foto siehe Anlage, - gebrauchsfertige Haarsträhne, - aus bunt gefärbten, synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag aus Polyester), - verziert mit zwei goldfarbenen Paillettensträngen, - am oberen Ende mit einer Krokodilklemme zum Befestigen im Haar versehen, - - mit einer Nachbildung einer Fledermaus aus Plüschgewirken mit Flügeln und Ohren aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen verziert, - mit einer Gesamtlänge von ca. 41 cm und einer Breite von ca. 2 cm, - die Haarsträhne bestimmt insbesondere im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - aufgemacht an einem Aufhänger aus Pappe. "Locken und dergleichen, aus synthetischen Spinnstoffen"

DEBTI31704/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-08

Warenzusammenstellung, bestehend aus Augenwimpern und einer kleinen Tube mit Klebstoff, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam verpackt auf einem Kunststoffeinschub in einem Papphänger mit einem Fenster aus klarsichtiger Kunststofffolie), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Augenwimpern aus Spinnstoffen, - - in Form eines Paares künstlicher Augenwimpernkränze, - - aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag), - - leicht gebogen gearbeitet, mit spitz zulaufenden Enden, - einer kleinen Tube mit zubereiteten Klebstoffen, - die Augenwimpern bestimmen nach dem Umfang und aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung, - in zwei unterschiedlichen Größen (Volumen der Wimpern). "Augenwimpern, aus synthetischen Spinnstoffen"

FRBTIFR-BTI-2021-07823Erteilt von FRGültig bis 2024-11-28

Accessoire pour cheveux, de type élastique pour cheveux, constitué d’un élastique associé à une mèche de cheveux synthétiques. La mèche est séparée de l'élastique, à chaque extrémité, par deux pierres ornementales, argentées. Cet article est utilisé pour porter une queue-de-cheval ou maintenir les cheveux. Seule la mèche et les pierres fantaisies sont visibles lorsque l'article est porté. La marchandise est conditionnée pour la vente au détail avec un cavalier cartonné, imprimé, reprenant les caractéristiques de l’article.

FRBTIFR-BTI-2021-05055Erteilt von FRGültig bis 2024-09-06

Bandeaux pour cheveux, composés d’une tresse de cheveux synthétiques et d’un ruban élastique cousu à la tresse aux deux extrémités. Cet article est utilisé pour maintenir les cheveux en arrière. Le bandeau est conditionné dans un emballage. Cet article existe en différentes teintes de cheveux.

FRBTIFR-BTI-2021-01637Erteilt von FRGültig bis 2024-04-22

Assortiment conditionné pour la vente au détail, comprenant : – une paire de faux cils en matières textiles synthétiques (polyester) et ; – un tube de colle permettant leur fixation sur la paupière. L’ensemble est présenté dans une coque en plastique thermoformée, insérée dans un emballage en carton, et est conçu pour se déposer sur les yeux et donner un effet long cils.

FRBTIFR-BTI-2018-02691Erteilt von FRGültig bis 2021-08-19

Extensions de cheveux en matière textile synthétique (acrylique), se présentant sous la forme d'une tresse, sur laquelle sont cousus des fils torsadés imitant les cheveux. Cette tresse se noue autour de la tête. Ces extensions sont fixées par quatre à un cavalier en carton imprimé pour la vente au détail.

FRBTIFR-RTC-2017-003596Erteilt von FRGültig bis 2021-04-17

Postiche de cheveux synthétiques (filaments de polyester), composé d’une mèche, d’environ 40 cm de longueur, comportant un peigne à clipser permettant de le fixer sur les cheveux.

FRBTIFR-RTC-2017-005968Erteilt von FRGültig bis 2021-02-20

ASSORTIMENT, CONDITIONNÉ POUR LA VENTE AU DÉTAIL, COMPRENANT DEUX BANDES DE FAUX CILS EN POLYESTER ET UN TUBE DE COLLE PERMETTANT LEUR FIXATION SUR LA PAUPIÈRE. L’ENSEMBLE EST PRÉSENTÉ DANS UNE COQUE EN PLASTIQUE THERMOFORMÉE,INSÉRÉE DANS UN EMBALLAGE EN CARTON.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6704

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Gebrauchsfertige Perückenmacherwaren aller Art, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen. Darunter fallen Perücken, Backenbärte, andere Bärte, Augenbrauen, Locken, Flechten, gedrehte Fransen, Zöpfe, Knoten, Schnäuze, Haartollen, gescheiteltes Haar und ähnliche Waren. Alle diese Waren von verhältnismäßig sorgfältiger Ausführung können zum persönlichen Bedarf oder auf der Bühne verwendet werden. Nicht hierzu gehören: a) Perücken aller Art für Puppen (Pos. 9503). b) Karnevalsartikel, z. B. aus auf einer Unterlage flüchtig aufgeklebten Flachsfasern oder Pferdehaaren gefertigt (Pos. 9505). 2) Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen, insbesondere leichte, tüllartige Gewebe. Nicht hierzu gehören: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren der Pos. 5911. …

Pos. 6704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/823 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2019 (ABl. EU Nr. L 134, Seite 16) (RV L19/823) Eine konfektionierte Ware aus Menschenhaaren, die aus einer Strähne an der Wurzel verklebter und gleichgerichteter Menschenhaare besteht. Das verklebte Wurzelende der Strähne kann ohne weitere Verarbeitung durch Hitzeanwendung mit dem Eigenhaar einer Person verbunden werden. Siehe Abbildung. Unterposition 6704 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6704 und 6704 20 00. Aufgrund der Verklebung an der Wurzel gilt die Ware als weiter verarbeitet als in Position 6703 ausgeführt. …

Kapitel 67

1. Zu Kapitel 67 gehören nicht: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911) (RV E6701A00); b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI) (RV E6701B00); c) Schuhe (Kapitel 64) (RV E6701C00); d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65) (RV E6701D00); e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6701E00); f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96) (RV E6701F00); 2. Zu Position 6701 gehören nicht: a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404 (RV E6702A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind (RV E6702B00); c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702 (RV E6702C00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6704.19.00.00?

Die Zolltarifnummer 6704.19.00.00 umfasst Perücken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6704.19.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6704.19.00.00 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6704.19.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6704.19.00.00?

6704.19.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6704.19.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6704.19.00.00 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 670419 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6704.19.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6704.19.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI37146/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6704.19.00.00?

TARIC-Code 6704.19.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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