Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6704.20.00: Perücken, aus Menschenhaaren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6704.20.00 steht für Perücken, aus Menschenhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6704.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 67. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6704.20.00
Drittlandszoll
2,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 67ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  2. 6704Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 6704.20aus Menschenhaaren
  4. 6704.20.00Perücken, aus Menschenhaaren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6704.20.00

HS-Code6704.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6704.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,2 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI41109/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-08

Ware aus Menschenhaaren, sog. Modellkopf, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - der Nachbildung eines menschlichen Kopfes in annähernd natürlicher Größe, - - - aus PVC (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zum Kapitel 39), - - halbseitig in die Kopfhaut eingestochenen Menschenhaaren, - die Menschenhaare bestimmen im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Übungskopf für Friseure den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - dient dem Erlernen und Vorführen von Arbeitstechniken (wie Schneid- und Hochstecktechniken) im Unterricht, auf Ausstellungen, Messen usw., - aufgrund der Möglichkeit, Arbeitstechniken wie z. B. Schneiden an der Ware anzuwenden und somit unumkehrbare Veränderungen vorzunehmen, nicht nur zu Vorführzwecken geeignet; somit kein Modell im Sinne der Position 9023. "Ware aus Menschenhaaren, anderweitig weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI41110/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-08

Ware aus Menschenhaaren, sog. Modellkopf, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - der Nachbildung eines menschlichen Kopfes in annähernd natürlicher Größe, - - - aus PVC und PU-Schaum (Kunststoffe im Sinne der Anmerkung 1 zum Kapitel 39), - - in die Kopfhaut eingestochenen Menschenhaaren, - die Menschenhaare bestimmen im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Übungskopf für Friseure den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - dient dem Erlernen und Vorführen von Arbeitstechniken (wie Schneid- und Hochstecktechniken) im Unterricht, auf Ausstellungen, Messen usw., - aufgrund der Möglichkeit, Arbeitstechniken wie z. B. Schneiden an der Ware anzuwenden und somit unumkehrbare Veränderungen vorzunehmen, nicht nur zu Vorführzwecken geeignet; somit kein Modell im Sinne der Position 9023. "Ware aus Menschenhaaren, anderweitig weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI29565/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-10

Ware aus Menschenhaaren, sog. Modellkopf, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - - der Nachbildung eines menschlichen Kopfes in annähernd natürlicher Größe, - - - - aus PVC (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zum Kapitel 39), - - - in die Kopfhaut eingestochenen Menschenhaaren und Proteinhaar (Garne aus Spinnstoff), - - die Haare bestimmen im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Übungskopf für Friseure den Charakter der zusammengesetzten Ware, - - die das Haar bildenden Stoffe (Menschenhaar und Garne aus Spinnstoff) sind nach dem Umfang gleich, somit verleiht kein Stoff dem Haar seinen wesentlichen Charakter und der Modellkopf ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5609 und 6704) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - - dient dem Erlernen und Vorführen von Arbeitstechniken (wie Schneid- und Hochstecktechniken) im Unterricht, auf Ausstellungen, Messen usw., - - aufgrund der Möglichkeit, Arbeitstechniken wie z. B. Schneiden an der Ware anzuwenden und somit unumkehrbare Veränderungen vorzunehmen, nicht nur zu Vorführzwecken geeignet; somit kein Modell im Sinne der Position 9023. "Ware aus Menschenhaaren, anderweitig weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI42340/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-04

Teilperücke, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - gebrauchsfertige Perückenmacherware in Form einer Teilperücke, - - - aus Menschenhaaren, die auf einer Montur befestigt sind, - - mit einer Haarlänge von bis zu ca. 50 cm, - - mit einem an der Montur befestigten, kammähnlichen Vorrichtung zum Befestigen in den eigenen Haaren, - - in einem einfachen Netz verpackt. "Perücken und dergleichen, aus Menschenhaaren"

DEBTI42363/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-04

Ware aus Menschenhaaren, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus elf Strähnen zum Färben: - - - neun Strähnen aus Menschenhaaren, - - - zwei Strähnen aus Haaren vom Jak (feine Tierhaare), - - - - mit unterschiedlichen Haarfarben, - - - am oberen Rand in Hülsen aus Kunststoff eingeklebt, - - - gemeinsam an einem Metallbügel befestigt, - - zur Demonstration von Färbeversuchen von Haaren vorgesehen, - die Menschenhaare bestimmen gegenüber den feinen Tierhaaren nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI42339/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-03

Haarsträhne, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - gebrauchsfertige Perückenmacherware in Form einer Haarsträhne mit einer Breite von ca. 10 cm, - - aus Menschenhaaren, - - büschelweise an ein Spinnstoffband geknüpft, damit weiterbearbeitet als nur gleichgerichtet oder in anderer Weise zugerichtet, - - mit einer Haarlänge von bis zu ca. 25 cm, - - zum Einarbeiten in das Eigenhaar vorgesehen. "Locken und dergleichen (Haarsträhne), aus Menschenhaaren"

DEBTI38674/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-08

Ware aus Menschenhaaren, sog. Modellkopf, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - der Nachbildung eines menschlichen Kopfes in annähernd natürlicher Größe, - - - aus PVC (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zum Kapitel 39), - - halbseitig in die Kopfhaut eingestochenen Menschenhaaren, - das Menschenhaar bestimmt im Hinblick auf die Verwendung als Übungskopf für Friseure den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Ware aus Menschenhaaren, anderweitig weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI38672/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-05

Ware aus Menschenhaaren, sog. Modellkopf, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - der Nachbildung eines menschlichen Kopfes in annähernd natürlicher Größe, - - - aus PVC und PU-Schaum (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zum Kapitel 39), - - in die Kopfhaut eingestochenen Menschenhaaren, - das Menschenhaar bestimmt im Hinblick auf die Verwendung als Übungskopf für Friseure den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Ware aus Menschenhaaren, anderweitig weder genannt noch inbegriffen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6704

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Gebrauchsfertige Perückenmacherwaren aller Art, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen. Darunter fallen Perücken, Backenbärte, andere Bärte, Augenbrauen, Locken, Flechten, gedrehte Fransen, Zöpfe, Knoten, Schnäuze, Haartollen, gescheiteltes Haar und ähnliche Waren. Alle diese Waren von verhältnismäßig sorgfältiger Ausführung können zum persönlichen Bedarf oder auf der Bühne verwendet werden. Nicht hierzu gehören: a) Perücken aller Art für Puppen (Pos. 9503). b) Karnevalsartikel, z. B. aus auf einer Unterlage flüchtig aufgeklebten Flachsfasern oder Pferdehaaren gefertigt (Pos. 9505). 2) Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen, insbesondere leichte, tüllartige Gewebe. Nicht hierzu gehören: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren der Pos. 5911. …

Pos. 6704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/823 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2019 (ABl. EU Nr. L 134, Seite 16) (RV L19/823) Eine konfektionierte Ware aus Menschenhaaren, die aus einer Strähne an der Wurzel verklebter und gleichgerichteter Menschenhaare besteht. Das verklebte Wurzelende der Strähne kann ohne weitere Verarbeitung durch Hitzeanwendung mit dem Eigenhaar einer Person verbunden werden. Siehe Abbildung. Unterposition 6704 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6704 und 6704 20 00. Aufgrund der Verklebung an der Wurzel gilt die Ware als weiter verarbeitet als in Position 6703 ausgeführt. …

Kapitel 67

1. Zu Kapitel 67 gehören nicht: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911) (RV E6701A00); b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI) (RV E6701B00); c) Schuhe (Kapitel 64) (RV E6701C00); d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65) (RV E6701D00); e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6701E00); f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96) (RV E6701F00); 2. Zu Position 6701 gehören nicht: a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404 (RV E6702A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind (RV E6702B00); c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702 (RV E6702C00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6704.20.00?

Die Zolltarifnummer 6704.20.00 umfasst Perücken, aus Menschenhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6704.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 6704.20.00 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6704.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6704.20.00?

6704.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6704.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

6704.20.00 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 670420 aus Menschenhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6704.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6704.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI41109/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6704.20.00?

KN-Code 6704.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.