Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0: Perücken, aus Menschenhaaren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0 steht für Perücken, aus Menschenhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6704.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 67. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6704.20.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2,2 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 67ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
- 6704Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 6704.20aus Menschenhaaren
- 6704.20.00.00.0Perücken, aus Menschenhaaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Perückenmacherware (Haarsträhne), sog. MicroBellargo-Strähne, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - - in Form von zu einer Haarsträhne gebündelten Menschenhaaren, - - in natürlicher Richtung gleichgerichtet (Kopf an Kopf und Wurzel an Wurzel), - - mit einer Länge von maximal ca. 50 cm, - - oben verklebt, - - zum Einarbeiten (Haarverlängerung) ins Eigenhaar einer Person, - die Einarbeitung in das Eigenhaar einer Person kann ohne weitere Verarbeitung erfolgen, damit stellt sich die Haarsträhne als konfektionierte Haarersatzware dar. "Locken und dergleichen (Haarsträhne), aus Menschenhaaren"
Ware aus Menschenhaaren, sog. Haarbündel, Foto siehe Anlage, - in Form von zu einer Haarsträhne gebündelten Menschenhaaren, - mit einer Länge von ca. 18 cm, - an einem Ende miteinander verklebt, - laut Antrag für Färbeversuche in Laboren. "Ware aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Perückenmacherware (Haarsträhne), sog. KI-Strähne, Fotos siehe Anlage, - in Form von zu einer Haarsträhne gebündelten Menschenhaaren, - mit einer Länge von max. ca. 50 cm, - an der Wurzel mit Schmelzkleber verklebt und mit einem Schrumpfschlauch versehen, - kann ohne weitere Verarbeitung mit dem Eigenhaar einer Person verbunden werden und stellt sich damit als konfektionierte Haarersatzware dar. "Locken und dergleichen (Haarsträhne), aus Menschenhaaren"
Haarsträhnen (Tresse) aus Menschenhaaren, sog. Handtresse, Abbildung siehe Anlage, - gebrauchsfertige Perückenmacherware in Form von handgeknüpften Haarsträhnen (Tressen) mit Breiten ab 10 cm, - aus Menschenhaaren (lt. Antrag), - gleichgerichtete Menschenhaare, büschelweise auf eine Schnur genäht (weiterbearbeitet als nur gleichgerichtet sowie in anderer Weise zugerichtet), - mit einer Haarlänge von 10 cm bis 75 cm, - lt. Antrag zum Einarbeiten ins Eigenhaar. "Haarsträhnen, aus Menschenhaaren"
Haarsträhnen (Tresse) aus Menschenhaaren, sog. Maschinentresse, Abbildung siehe Anlage, - gebrauchsfertige Perückenmacherware in Form von Haarsträhnen (Tressen) mit Breiten ab 10 cm, - aus Menschenhaaren (lt. Antrag), - gleichgerichtete Menschenhaare, büschelweise auf eine Schnur genäht (weiterbearbeitet als nur gleichgerichtet sowie in anderer Weise zugerichtet), - mit einer Haarlänge von 10 cm bis 75 cm, - lt. Antrag zur Herstellung von Haarteilen oder zum Einarbeiten ins Eigenhaar. "Haarsträhnen, aus Menschenhaaren"
Waren aus Menschenhaar, Übungskopf für Friseure, Abbildung siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, - in Form einer Nachbildung eines menschlichen Kopfes in natürlicher Größe (lt. Antrag aus Vinyl = Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zum Kapitel 39) und eingestochenen Menschenhaaren (lt. Antrag), - im Hinblick auf die Funktion als Übungskopf für Friseure bestimmt das Menschenhaar den Charakter der zusam- mengesetzten Ware. "Ware aus Menschenhaar, anderweitig weder genannt noch inbegriffen"
Ware aus Menschenhaaren, sog. Klebetresse aus Menschenhaaren, Foto siehe Anlage, - in Form einer Haarsträhne (Tresse) mit einer Breite von ca. 2 cm, - lt. Antrag aus Menschenhaaren, - gleichgerichtete Menschenhaare, die am oberen Rand durch eine Verklebung zusammengehalten sind (weiterbearbeitet als nur gleichgerichtet sowie in anderer Weise zugerichtet), - mit einer Haarlänge von bis zu ca. 12 cm, - lt. Antragsangaben für Färbeversuche in Laboren. "Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Ware aus Menschenhaar, Trainingskopf, Foto siehe Anlage, in Form einer zusammengesetzten Ware, - Nachbildung eines menschlichen Kopfes in natürlicher Größe aus Kunststoff und eingestochenen Menschenhaaren (lt. Antragsangaben), - im Hinblick auf die Funktion als Übungskopf für Friseure bestimmt das Menschenhaar den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Zusammengesetzte Ware aus einer Ware aus Menschenhaar (charakterbestimmend), anderweitig weder genannt noch inbegriffen und einer Ware (Nachbildung eines Kopfes) aus Kunststoff"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Gebrauchsfertige Perückenmacherwaren aller Art, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen. Darunter fallen Perücken, Backenbärte, andere Bärte, Augenbrauen, Locken, Flechten, gedrehte Fransen, Zöpfe, Knoten, Schnäuze, Haartollen, gescheiteltes Haar und ähnliche Waren. Alle diese Waren von verhältnismäßig sorgfältiger Ausführung können zum persönlichen Bedarf oder auf der Bühne verwendet werden. Nicht hierzu gehören: a) Perücken aller Art für Puppen (Pos. 9503). b) Karnevalsartikel, z. B. aus auf einer Unterlage flüchtig aufgeklebten Flachsfasern oder Pferdehaaren gefertigt (Pos. 9505). 2) Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen, insbesondere leichte, tüllartige Gewebe. Nicht hierzu gehören: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren der Pos. 5911. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/823 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2019 (ABl. EU Nr. L 134, Seite 16) (RV L19/823) Eine konfektionierte Ware aus Menschenhaaren, die aus einer Strähne an der Wurzel verklebter und gleichgerichteter Menschenhaare besteht. Das verklebte Wurzelende der Strähne kann ohne weitere Verarbeitung durch Hitzeanwendung mit dem Eigenhaar einer Person verbunden werden. Siehe Abbildung. Unterposition 6704 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6704 und 6704 20 00. Aufgrund der Verklebung an der Wurzel gilt die Ware als weiter verarbeitet als in Position 6703 ausgeführt. …
1. Zu Kapitel 67 gehören nicht: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911) (RV E6701A00); b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI) (RV E6701B00); c) Schuhe (Kapitel 64) (RV E6701C00); d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65) (RV E6701D00); e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6701E00); f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96) (RV E6701F00); 2. Zu Position 6701 gehören nicht: a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404 (RV E6702A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind (RV E6702B00); c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702 (RV E6702C00). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0 umfasst Perücken, aus Menschenhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6704.20.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6704.20.00.00.0 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6704.20.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0?
6704.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6704.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6704.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 670420 aus Menschenhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6704.20.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6704.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30965/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0?
Warennummer 6704.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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