Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6801.00.00.00.0: Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6801.00.00.00.0 steht für Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6801.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6801.00.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6801Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer)
  3. 6801.00.00.00.0Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6801.00.00.00.0

HS-Code6801.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6801.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6801.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6801.00.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE12084/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-06

Angaben: Warenbezeichnung: Granit Stele grau - Abmessungen: ca. 10 x 25 x 100 cm - Bearbeitung: geschnitten, gesägt, gespalten sowie die Oberfläche mit dem Hammer bearbeitet - Verwendungszweck: im Außenbereich z. B. als Randeinfassung, u. a. auch als Abgrenzung, Sichtschutz o. ä. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit gemäß vorgelegten Fotos: annähernd quaderförmige, überwiegend graue, granittypisch dunkel gefleckte Steine mit unebener Oberfläche. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Granit Stelen um Randsteine aus Naturstein der Position 6801 des Zolltarifs.

DEF/7675/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-10

Angaben: Warenbezeichnung: Bodenplatten - Abmessungen: 30,5 x 30,5 x 1 cm - Bearbeitung: Oberfläche geschliffen (Oberseite) - Gesteinsart: Granit - Verwendungszweck: für den Außenbereich. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (Teilprobe): rechteckige, überwiegend graue, granittypisch dunkelgrau und schwarzgrau gefleckte Steinplatte (Abmessungen: 29,9 cm x 20,0 cm x 1,7 cm) mit ebenen Oberflächen (Oberseite: glatt; Unterseite u. Kanten: rauh (eine Kante teilweise gebrochen)). Die Angaben der Antragstellerin zur Gesteinsart und Bearbeitung werden als zutreffend angesehen, die Angaben zu den Abmessungen und dem Verwendungszweck als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Bodenplatten um oberseitig geschliffene Pflasterplatten aus Naturstein der Position 6801 des EZT.

DEF/7676/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-10

Angaben: Warenbezeichnung: Bodenplatten - Abmessungen: 30 x 60 x 1,5 cm - Bearbeitung: Oberfläche geflammt (Oberseite) - Gesteinsart: Granit - Verwendungszweck: für den Außenbereich. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (Teilprobe): rechteckige, überwiegend graue, granittypisch dunkelgrau und schwarzgrau gefleckte, schwach beigefarbene Steinplatte (Abmessungen: 29,9 cm x 20,4 cm x 1,6 cm) mit unebener, leicht bruchrauher Oberseite (geflammt) und ebener, rauher Unterseite sowie ebenen u. rauhen Kanten (eine Kante teilweise gebrochen)). Die Angaben der Antragstellerin zur Gesteinsart und Bearbeitung werden als zutreffend angesehen, die Angaben zu den Abmessungen und dem Verwendungszweck als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Bodenplatten um oberseitig geflammte Pflasterplatten aus Naturstein der Position 6801 des EZT.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6801

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Natursteine (z. B. Sandsteine, Granit, Porphyr), andere als Schiefer, in Formen wie sie üblicherweise zum Pflastern oder Einfassen von Straßen, Bürgersteigen und, ganz allgemein, von allen dem Verkehr dienenden Bodenflächen gebraucht werden, einschließlich der Steine gleicher Form, die für andere Zwecke verwendbar sind. Kiesel und andere Steine für das Beschottern von Straßen gehören zu Position 2517. Die Waren dieser Position werden durch Spalten, rohes Behauen und Formen von Bruchsteinen mit der Hand oder mit der Maschine hergestellt. Die Pflastersteine und Pflasterplatten sind im allgemeinen an der Schauseite quadratisch oder rechteckig; während jedoch Pflasterplatten von begrenzter Stärke sind, haben Pflastersteine die mehr oder weniger regelmäßige Form von Würfeln oder abgestumpften Pyramiden. …

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6801.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6801.00.00.00.0 umfasst Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6801.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6801.00.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6801.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6801.00.00.00.0?

6801.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6801.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6801.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6801 Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6801.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6801.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE12084/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6801.00.00.00.0?

Warennummer 6801.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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