Zolltarifnummer 6802.91.00.90.0: Marmor, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6802.91.00.90.0 steht für Marmor, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6802.91.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6802.91.00.90.0
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6802Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
- 6802.91Marmor, Travertin und Alabaster
- 6802.91.00andere, Marmor, Travertin und Alabaster
- 6802.91.00.90andere
- 6802.91.00.90.0Marmor, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6802.91.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Glasuntersetzer-Set, 4-tlg.; Größe: ca. Ø 9,5 x 1 cm; Materialart: Marmor; Gewicht: 0,728 kg; Farbe: weiß. Warenbeschreibung: Runde, weiß-grau marmorierte Untersetzer (Durchmesser: ca. 10 cm, Höhe ca. 1 cm) mit jeweils vier schwarzen Gleitern versehen. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, aus Marmor.
Angaben: Dekosteine im Netz; 1 kg; farbig sortiert (Farbe: weiß, grau); Material: Marmor, poliert. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, Marmor.
Angaben: Akazien-Holzschneidebrett mit schwarzem Marmor, Design: rund. Warenbeschaffenheit: Rundes Schneidebrett (Durchmesser 30 cm, Höhe ca. 1,5 cm) mit einer Schnittfläche aus 50 % Marmor und 50 % Akazienholz mit goldfarbenem Streifen entlang der Trennlinie auf der Oberseite und vier rutschhemmenden Füßchen auf der Unterseite. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, aus Marmor. Da sowohl der Teil aus Akazienholz (Position 4419) als auch der Teil aus Marmor (Position 6802) für die Einreihung gleichermaßen in Betracht kommen, wird die zusammengesetzte Ware der zuletzt genannten Position zugewiesen.
Angaben: Mörser (Ø 13 cm, Höhe: 8 cm) mit Schlegel; aus Marmor; poliert; zum Zerstoßen von Gewürzen und Kräutern. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, Marmor.
Angaben: Natursteinwaschbecken aus 100% Marmor (Naturstein); Bearbeitungsschritte: Maschinelles Schneiden (basierend auf der gewünschten Form und Größe) für den Ausguss, grobpolieren der Außenfläche, feinschleifen der Innenfläche, reinigen und verpacken. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, Marmor.
Angaben: Dekosteine im Netz; 1 kg; farbig sortiert (Farbe: weiß, grau); Material: Marmor, poliert. Warenbeschaffenheit: Weiße, unregelmäßig geformte Steine mit glatter Oberfläche (Größe: ca. 1 - 3 cm), verpackt in einem Kunststoffnetz. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, Marmor.
Angaben: Tischtuchklammern; Ausführung: Stein mit Metallclips, aus Marmor Warenbeschaffenheit: In einer Blisterpackung mit u.a. der Aufschrift "Garten/Terasse/Balkon/Camping, 4 Tischtuchklammern, Tischtuchbeschwerer Steine, Artikel-Nr. 1079698-95" befinden sich 4 unterschiedlich gefärbte Steine (hellgrau, 2 x dunkelgrau, rötlich-braun) mit glatter Oberfläche und einem Loch, durch das ein Metallclip befestigt ist. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) die Steine aus Marmor im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen werden.
Angaben: Handschmeichler Marmor-Ei, bunt. Warenbeschaffenheit: Grün-marmoriertes Ei, ca. 50 mm hoch, Durchmesser ca. 35 mm in gelblichem Organzasäckchen. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren aus Marmor
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die natürlichen Werksteine (ausgenommen Schiefer), die eine weitergehende als die für Waren des Kapitels 25 übliche Bearbeitung im Steinbruch erfahren haben. Gewisse Ausnahmen ergeben sich jedoch durch andere Tarifnummern des Schemas, die diese Waren genauer erfassen. Hierfür werden Beispiele am Ende der Erläuterung und in den vorhergehenden Allgemeinen Erläuterungen gegeben. Hierher gehören somit Waren, die weiter bearbeitet sind, als dass sie bloß zu Blöcken, Platten oder Tafeln durch Brechen, Spalten, grobes Behauen (grob vierkantig behauen) oder vierseitiges Sägen (quadratische oder rechteckige Oberfläche) geformt sind. …
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6802.91.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 6802.91.00.90.0 umfasst Marmor, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6802.91.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 6802.91.00.90.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6802.91.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6802.91.00.90.0?
6802.91.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6802.91.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
6802.91.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt > 680291 Marmor, Travertin und Alabaster > 68029100 andere, Marmor, Travertin und Alabaster > 6802910090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6802.91.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6802.91.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30472/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6802.91.00.90.0?
Warennummer 6802.91.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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