Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0: Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0 steht für Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, -auch in der Mitte gelocht, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 870 mm, für Maschinen zum Herstellen von Halbleiterscheiben (Wafer). Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6804.21.00.50.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6804.21.00.50.0
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6804Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
  3. 6804.21aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
  4. 6804.21.00andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
  5. 6804.21.00.50Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, -auch in der Mitte gelocht, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 870 mm, für Maschinen zum Herstellen von Halbleiterscheiben (Wafer)
  6. 6804.21.00.50.0Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, -auch in der Mitte gelocht, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 870 mm, für Maschinen zum Herstellen von Halbleiterscheiben (Wafer)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0

HS-Code6804.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6804.21.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6804.21.00.5010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6804.21.00.50.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6804

Zu Unterpositionen 6804 2100 bis 6804 2300: Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffern 2 und 3. Zu Unterposition 6804 2100: Hierher gehören Waren aus natürlichen oder synthetischen Diamanten, die durch beliebige Verfahren agglomeriert wurden. Das Agglomerieren kann insbesondere mit Hilfe mineralischer härtender Stoffe (z. B. Zement) oder elastischer Stoffe (z. B. Kautschuk, Kunststoffe) oder durch keramisches Brennen erfolgen.

Pos. 6804

Zu Position 6804 gehören solche Werkzeuge nicht nur, wenn sie überwiegend aus Schleifmitteln bestehen, sondern auch, wenn sie nur aus einem sehr kleinen Schleifkopf auf einem Metallschaft oder aus einer Mitte oder einem Kern aus starrem Material (Metall, Holz, Kunststoff, Kork, usw.), auf denen kompakte Schichten aus agglomeriertem Schleifmittel dauerhaft gebunden sind (z. B. Trennscheiben aus Metall usw., die mit Rändern oder einer Reihe von Umfangseinsätzen aus Schleifmaterial versehen sind). Zu dieser Position gehören auch Schleifelemente für Honsteine, unabhängig davon, ob sie in den für ihre Befestigung im Honkörper erforderlichen Trägern montiert sind oder nicht.

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0?

Die Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0 umfasst Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, -auch in der Mitte gelocht, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 870 mm, für Maschinen zum Herstellen von Halbleiterscheiben (Wafer). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6804.21.00.50.0?

Der Drittlandszollsatz für 6804.21.00.50.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6804.21.00.50.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680421. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0?

6804.21.00.50.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6804.21.00.50.0 im Zolltarif eingeordnet?

6804.21.00.50.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen > 680421 aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten > 68042100 andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten > 6804210050 Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, -auch in der Mitte gelocht, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 870 mm, für Maschinen zum Herstellen von Halbleiterscheiben (Wafer). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6804.21.00.50.0?

Zu 6804.21.00.50.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0?

Warennummer 6804.21.00.50.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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