Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0: Mühlsteine, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0 steht für Mühlsteine, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6804.21.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6804.21.00.90.0
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6804Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
- 6804.21aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
- 6804.21.00andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
- 6804.21.00.90andere
- 6804.21.00.90.0Mühlsteine, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Diamant Bohrkronenset M14, 7-teilig; 2x Ø 6 mm, 2x Ø 8 mm, 1x Ø 35 mm, 1x Ø 50 mm, 1x Ø 68 mm; kein gezahnter Grundkörper; ohne das Schleifmittel (Diamanten) ist kein Trennen/Schneiden möglich; Set aus sieben rohrförmigen, schwarzen Grundkörpern mit unterschiedlichen Durchmessern, die Unterseite ist jeweils mit Diamantkörnern bestückt; gemeinsam verpackt in einer Kunststoffbox. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
Angaben: Diamanttrennscheibe für Keramikfliesen mit Flansch; Diamanten in Metallbindung auf Stahl-Träger; Größe: 115 x 3,4 mm; Breite des Schleifbereichs: 10 mm; Dicke der Diamantbeschichtung: 1,5 mm. Warenbeschaffenheit: Runde, rot lackierte, ungezahnte Scheibe (Durchmesser ca. 11,5 cm) mit Schleifrand (ca. 1 cm), in Pappaufhänger verpackt. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen, aus agglomerierten synthetischen Diamanten.
Angaben: Diamant Bohrkronenset M14, 7-teilig; 2x Ø 6 mm, 2x Ø 8 mm, 1x Ø 35 mm, 1x Ø 50 mm, 1x Ø 68 mm; kein gezahnter Grundkörper; ohne das Schleifmittel (Diamanten) ist kein Trennen/Schneiden möglich. Warenbeschaffenheit: Sieben rohrförmige, schwarze Grundkörper mit unterschiedlichen Durchmessern, die Unterseite ist jeweils mit Diamantkörnern bestückt; verpackt in einer Kunststoffbox. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
Angaben: Multisäge für Metalle, Stein, Holz, Kunststoff oder Keramik. Warenbeschaffenheit: Säge mit Kunststoffgriff und einklappbaren Sägeblatt aus Stahl ohne Zahnung; mit Diamantbeschichtung (Partikelgröße weniger als 1000 µm) an einer Kante des Sägeblatts; in einer Blisterverpackung. Befund: Andere Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen (Diamanten), auch mit Teilen aus anderen Stoffen.
Angaben: Diamanttrennscheibe mit einem Durchmesser von 115 mm; mit Diamantstaub beschichtet; zum Trennen und Schleifen von Fliesen, Ziegel, Keramik und Naturstein. Ohne die Beschichtung ist kein Schneiden bzw. Trennen mehr möglich. Warenbeschaffenheit: Kreisrunde, mittig gelochte Metallscheibe mit Diamantstaub beschichtet; in einer Blisterverpackung. Befund: Andere Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen (Diamanten), auch mit Teilen aus anderen Stoffen.
Angaben: - Diamanttrennscheibe; Bestandteile: Segment, Metallkern - Bestandteile des Segments: künstlich hergestellter Diamant als arbeitendes Material der Diamanttrennscheibe, Bindung: versch. unedle Metalle (Eisen, Kobalt und Nickel) - Verwendungszweck: Schneiden von Steinen und abrasivem Material (z.B. Marmor, Beton, Asphalt, Granit, Pflaster, Frischbeton) Warenbeschaffenheit: runde gezahnte Trennscheibe, Durchmesser ca. 34 cm, am Rand in regelmäßigen Abständen mit 24 Schleif-Segmenten versehen. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schneiden oder Trennen Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) der Diamant-Schleifbelag im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.
Angaben: Diamant-Bohrkronen im Durchmesser von 6 - 1000 mm mit verschiedenen Aufnahmen (M14 oder 1/2'' oder 5/4'' Gewinde). Rohrförmiger Grundkörper, auf der Unterseite mit rechteckigen Segmenten bestückt. Die Segmente sind aufgesetzt und bestehen vollständig aus einer kompakten Masse aus Diamant und gesintertem Metallpulver. Ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen
Angaben: Diamant-Trennscheibe aus Stahl mit einem Durchmesser von 115 bis 2000 mm zum Schneiden von Beton und Naturstein, welche am Rand in regelmäßigen Abständen mit in Sintermetall agglomerierten Diamanten durchsetzte Schneidsegmente aufweist, ohne die Schneiden und Trennen nicht möglich ist. Befund: Andere Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6804 2100 bis 6804 2300: Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffern 2 und 3. Zu Unterposition 6804 2100: Hierher gehören Waren aus natürlichen oder synthetischen Diamanten, die durch beliebige Verfahren agglomeriert wurden. Das Agglomerieren kann insbesondere mit Hilfe mineralischer härtender Stoffe (z. B. Zement) oder elastischer Stoffe (z. B. Kautschuk, Kunststoffe) oder durch keramisches Brennen erfolgen.
Zu Position 6804 gehören solche Werkzeuge nicht nur, wenn sie überwiegend aus Schleifmitteln bestehen, sondern auch, wenn sie nur aus einem sehr kleinen Schleifkopf auf einem Metallschaft oder aus einer Mitte oder einem Kern aus starrem Material (Metall, Holz, Kunststoff, Kork, usw.), auf denen kompakte Schichten aus agglomeriertem Schleifmittel dauerhaft gebunden sind (z. B. Trennscheiben aus Metall usw., die mit Rändern oder einer Reihe von Umfangseinsätzen aus Schleifmaterial versehen sind). Zu dieser Position gehören auch Schleifelemente für Honsteine, unabhängig davon, ob sie in den für ihre Befestigung im Honkörper erforderlichen Trägern montiert sind oder nicht.
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0 umfasst Mühlsteine, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6804.21.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 6804.21.00.90.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6804.21.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680421. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0?
6804.21.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6804.21.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
6804.21.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen > 680421 aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten > 68042100 andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten > 6804210090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6804.21.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6804.21.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI47666/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0?
Warennummer 6804.21.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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