Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6804.22.30.00: Mühlsteine, aus keramischen Stoffen oder Silicaten

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6804.22.30.00 steht für Mühlsteine, aus keramischen Stoffen oder Silicaten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6804.22.30.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6804.22.30.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6804Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
  3. 6804.22andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt
  4. 6804.22.30aus keramischen Stoffen oder Silicaten
  5. 6804.22.30.00Mühlsteine, aus keramischen Stoffen oder Silicaten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6804.22.30.00

HS-Code6804.226 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6804.22.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6804.22.30.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI22348/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-13

Angaben: Schleifscheibe; für Kettenglieder; in Aufmachung für den Einzelverkauf. Warenbeschaffenheit: Runde, rosarote Scheibe (Durchmesser ca. 10 cm) mit Loch in der Mitte und einseitig mit einem Etikett um das Loch versehen, verpackt in einer bedruckten Pappfaltschachtel. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen, aus agglomerierten künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittel, aus keramischen Stoffen oder Silicaten.

DEBTI8473/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

Angaben: Schärfer für Gartengeräte (Rasenmähermesser, Sensen usw.); in einer Blisterverpackung verpackt. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen, aus agglomerierten künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittel, aus keramischen Stoffen oder Silicaten.

FRBTIFR-BTI-2024-05071Erteilt von FRGültig bis 2028-03-16

Meule abrasive composée d'une partie abrasive en oxyde d’aluminium et oxyde de silicium et dotée d’une barre en métal (acier de carbone). L'abrasif artificiel comprend un agglomérant céramique. L'article se présente sous la forme d’un set de 4 embouts de taille et de formes différentes. L’article est destiné au bricolage, et est conditionné dans un emballage en plastique avec cavalier. Diamètre : 6 mm. Dimensions : 18 x 61 mm (A1) / 25 x 67 mm (A3) / 22 x 47 mm (A11), 22 x 49 mm (W222). Poids du lot : 238 grammes.

DEBTI11978/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-28

Angaben: keramische Schleifkörper (Rösler-Chips), keramische Schleifsteine in verschiedenen Formen und Abmessungen; Verwendung: In Gleitschliffanlagen zum Abschleifen/Entgraten/Polieren von Werkstücken aus z.B. Metall, Kunststoff, Glas. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen oder Polieren, aus agglomerierten künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt

AT2014/000806Erteilt von ATGültig bis 2021-03-30

Zylindrisches, graues, hartes, scharfkantiges Plättchen mit einem Durchmesser von ca. 12,8 mm und einer Höhe von ca. 4,8 mm, welches aus in einem keramischen Bindemittel (Al2O3) agglomerierten künstlichen Schleifstoff (kubisches Bornitrid) besteht.

DE14676/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-27

Angaben: Warenbezeichnung: Spiralbohrer Schärfgerät - Art.: 93456 - Material: Gehäuse aus Kunststoff (PP, Nylon, ABS); Schleifscheibe aus Aluminiumoxid - Abmessungen: LxBxH: 6,5 x 6,5 x 14,0 cm - Sonstiges: Es handelt sich um ein Spiralbohrer Schärfgerät, das man auf die Bohrmaschine aufsetzt. Der Aufsatz wird mit Hilfe der Bohrmaschine (elektrisch) in Betrieb genommen, um die Spiralbohrer zu schärfen. Aufsatz für alle gängigen Bohrmaschinen mit einem Spannhals-Durchmesser von 34 mm mit Ersatzschleifscheibe, für HSS-Spiralbohrer von 3,5 bis 10 mm, Winkeleinstellung 118°. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich bei dem Spiralbohrer Schärfgerät zolltariflich um einen Schleifstein, ohne Gestell, zum Schleifen, aus agglomerierten künstlichen Schleifstoffen, auch mit Teilen aus anderen Stoffen, der Position 6804 des Zolltarifs.

PLPL-WIT-2013-00503Erteilt von PLGültig bis 2019-03-14

Zestaw wymiennych końcówek do multiszlifierki. W skład zestawu wchodzi: 11 kamieni szlifierskich z elektrokorundu, 6 frezów ze stali, 3 szczotki z tworzyw sztucznych, 2 wałki z gumy, 3 szczotki ze stali, 1 głowica tarcz korundowych, 1 głowica do filcu polerskiego, 1 kostka szlifierska, 20 papierów ściernych, 15 filców polerskich, 1 puszka pasty polerskiej, 10 tarczek korundowych 24 mm, 3 tarcze korundowe 32 mm. Całość prezentowana w drewnianej walizce o wymiarach: 21,1 x 14,2 x 4,4 cm.

DE16947/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-10-03

Angaben: Warenbezeichnung: Drill Zubehörset 277 tlg. (Art.Nr. 78444) - Zusammensetzung: siehe vertrauliche Daten - Verpackung: Plastikbox inkl. Anleitung. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Die Schleif- und Trennscheiben, Diamantfräser, Gummipolierspitzen sowie Schleifsteine der Position 6804 bestimmen nach dem Wert und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung (Allgemeine Vorschrift 3 b). Innerhalb der Position 6804 werden die Artikel aus anderen agglomerierten Schleifstoffen (aus künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittel aus keramischen Stoffen) aufgrund ihres Wertes als charakterbestimmend angesehen. Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Zubehörset um Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen, Polieren, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen, auch mit Teilen aus anderen Stoffen, der Position 6804 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6804

Zu Unterpositionen 6804 2100 bis 6804 2300: Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffern 2 und 3. Zu Unterpositionen 6804 2212 bis 6804 2290: Die Erläuterungen zu Unterposition 6804 2100 gelten sinngemäß. Zu Unterpositionen 6804 2212 bis 6804 2250: Als künstliche Schleifstoffe sind u. a. zu nennen künstlicher Korund, Siliciumcarbid (Carborund) und Borcarbid.

Pos. 6804

Zu Position 6804 gehören solche Werkzeuge nicht nur, wenn sie überwiegend aus Schleifmitteln bestehen, sondern auch, wenn sie nur aus einem sehr kleinen Schleifkopf auf einem Metallschaft oder aus einer Mitte oder einem Kern aus starrem Material (Metall, Holz, Kunststoff, Kork, usw.), auf denen kompakte Schichten aus agglomeriertem Schleifmittel dauerhaft gebunden sind (z. B. Trennscheiben aus Metall usw., die mit Rändern oder einer Reihe von Umfangseinsätzen aus Schleifmaterial versehen sind). Zu dieser Position gehören auch Schleifelemente für Honsteine, unabhängig davon, ob sie in den für ihre Befestigung im Honkörper erforderlichen Trägern montiert sind oder nicht.

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6804.22.30.00?

Die Zolltarifnummer 6804.22.30.00 umfasst Mühlsteine, aus keramischen Stoffen oder Silicaten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6804.22.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 6804.22.30.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6804.22.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680422. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6804.22.30.00?

6804.22.30.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6804.22.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

6804.22.30.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen > 680422 andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt > 68042230 aus keramischen Stoffen oder Silicaten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6804.22.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6804.22.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI22348/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6804.22.30.00?

TARIC-Code 6804.22.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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