Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6804.22.90.00: Mühlsteine, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6804.22.90.00 steht für Mühlsteine, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6804.22.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6804.22.90.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6804Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
  3. 6804.22andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt
  4. 6804.22.90andere
  5. 6804.22.90.00Mühlsteine, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6804.22.90.00

HS-Code6804.226 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6804.22.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6804.22.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI39054/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-22

Angaben: Honwerkzeug, flexibel; Körnung 120; Durchmesser: 75 - 77 mm; zum Honen von Zylindern an Motoren. Warenbeschreibung: Bürstenkörper (Länge ca. 30 cm, Durchmesser ca. 8 cm)aus gedrehtem, metallisch-silbernem Draht mit rundbürstenartig angeordneten, silbrig-schwarz glänzenden Kugeln an schwarzen Drähten; in einem Originalkarton verpackt. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen, aus agglomerierten künstlichen Schleifstoffen, ohne Bindemittel, auch mit Teilen aus anderen Stoffen.

FR-RTC-2015-007364Erteilt von FRGültig bis 2022-01-07

MEULE ABRASIVE, A BASE D’EMERI EN POUDRE AGGLOMERE, MUNIE D’UN DISPOSITIF DE FIXATION METALLIQUE. DIMENSIONS : 11,5 CM DE DIAMETRE ET 3 MM D’EPAISSEUR.

DEBTI16699/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-11

Angaben: Aufsätze für ein Maniküre Gerät SMA 16: Schleifscheibe zum Feilen und Bearbeiten der Nägel - Schleifkegel zum Entfernen von trockener Haut, Hornhaut und Schwielen - Polierscheibe zum Polieren der Nägel - Nagelhautschieber dient dem Lösen und vorsichtigen Zurückschieben verhärteter Nagelhaut sowie dem Säubern der Nägel - Schleifzylinder zum Abschleifen verholzter Fußnageloberflächen sowie grobes Glätten; Schleifmittel: Saphir. Warenbeschaffenheit: 5 verschiedene Aufsätze mit jeweils einer Halterung aus blauem Kunststoff, Nagelhautentferner augenscheinlich aus weißem Kunststoff, Polierscheibe augenscheinlich aus Filz, Schleifscheibe, Schleifkegel und Schleifzylinder silber-metallisch mit Schleifwirkung. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen, auch mit Teilen aus anderen Stoffen, ohne Bindemittel Zubehörset, bei dem im Sinne der AV 3b) die Schleifsteine im Hinblick auf die Menge und den Wert als charakterbestimmend angesehen werden.

DE16699/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-11

Angaben: Aufsätze für ein Maniküre Gerät SMA 16: Schleifscheibe zum Feilen und Bearbeiten der Nägel - Schleifkegel zum Entfernen von trockener Haut, Hornhaut und Schwielen - Polierscheibe zum Polieren der Nägel - Nagelhautschieber dient dem Lösen und vorsichtigen Zurückschieben verhärteter Nagelhaut sowie dem Säubern der Nägel - Schleifzylinder zum Abschleifen verholzter Fußnageloberflächen sowie grobes Glätten; Schleifmittel: Saphir. Warenbeschaffenheit: 5 verschiedene Aufsätze mit jeweils einer Halterung aus blauem Kunststoff, Nagelhautentferner augenscheinlich aus weißem Kunststoff, Polierscheibe augenscheinlich aus Filz, Schleifscheibe, Schleifkegel und Schleifzylinder silber-metallisch mit Schleifwirkung. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen, auch mit Teilen aus anderen Stoffen, ohne Bindemittel Zubehörset, bei dem im Sinne der AV 3b) die Schleifsteine im Hinblick auf die Menge und den Wert als charakterbestimmend angesehen werden.

DE21051/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-10

Angaben: Warenbezeichnung: Nachkauf-Nadelfräser für das Maniküre-/Pediküre-Set MP 62 - Artikel-Nr. 163.523 - Verwendungszweck: zur Nagel- und Fußpflege - Zusammensetzung: rostfreier Stahl, pulverbeschichtet mit Saphir, ohne Bindemittel. Feststellungen: äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters laut Foto: dünner, länglicher Metallschaft mit augenscheinlich schmirgelrauer Oberfläche. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Ein Warenmuster lag nicht vor. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Artikel um einen Schleifstein und dergleichen, zum Schleifen, aus anderen agglomerierten Schleifstoffen, ohne Bindemittel, der Position 6804 des Zolltarifs.

DE21043/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-18

Angaben: Warenbezeichnung: Nachkauf-Saphir-Ring (medium) für das Mikrodermabrasionsgerät FC 100 - Artikel-Nr. 163.555 - Verwendungszweck: für das Peeling der Gesichtshaut und zum Entfernen überschüssiger Hautpartikel - Zusammensetzung: ABS-Plastik, pulverbeschichtet mit Saphir, chrombeschichtet. Feststellungen: äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: ringförmiger Metallschaft mit schmirgelrauer Oberfläche. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Artikel um einen Schleifstein und dergleichen, zum Schleifen, aus anderen agglomerierten Schleifstoffen, ohne Bindemittel, der Position 6804 des Zolltarifs.

DE21041/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-18

Angaben: Warenbezeichnung: Nachkauf-Saphir-Ring (Präzisionsaufsatz) für das Mikrodermabrasionsgerät FC 100 - Artikel-Nr. 163.557 - Verwendungszweck: für das Peeling der Gesichtshaut und zum Entfernen überschüssiger Hautpartikel, für kleine Flächen zur präzisen Behandlung (z.B. im Nasenbereich) - Zusammensetzung: ABS-Plastik, pulverbeschichtet mit Saphir, chrombeschichtet. Feststellungen: äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters laut Foto: ringförmiger Metallschaft mit schmirgelrauer Oberfläche. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Artikel um einen Schleifstein und dergleichen, zum Schleifen, aus anderen agglomerierten Schleifstoffen, ohne Bindemittel, der Position 6804 des Zolltarifs.

DE21042/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-18

Angaben: Warenbezeichnung: Nachkauf-Saphir-Ring (rau und groß) für das Mikrodermabrasionsgerät FC 100 - Artikel-Nr. 163.556 - Verwendungszweck: für das Peeling der Gesichtshaut und zum Entfernen überschüssiger Hautpartikel, für Problemhaut zur intensiven Behandlung - Zusammensetzung: ABS-Plastik, pulverbeschichtet mit Saphir, chrombeschichtet. Feststellungen: äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: ringförmiger Metallschaft mit schmirgelrauer Oberfläche. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Artikel um einen Schleifstein und dergleichen, zum Schleifen, aus anderen agglomerierten Schleifstoffen, ohne Bindemittel, der Position 6804 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6804

Zu Unterpositionen 6804 2100 bis 6804 2300: Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffern 2 und 3. Zu Unterpositionen 6804 2212 bis 6804 2290: Die Erläuterungen zu Unterposition 6804 2100 gelten sinngemäß.

Pos. 6804

Zu Position 6804 gehören solche Werkzeuge nicht nur, wenn sie überwiegend aus Schleifmitteln bestehen, sondern auch, wenn sie nur aus einem sehr kleinen Schleifkopf auf einem Metallschaft oder aus einer Mitte oder einem Kern aus starrem Material (Metall, Holz, Kunststoff, Kork, usw.), auf denen kompakte Schichten aus agglomeriertem Schleifmittel dauerhaft gebunden sind (z. B. Trennscheiben aus Metall usw., die mit Rändern oder einer Reihe von Umfangseinsätzen aus Schleifmaterial versehen sind). Zu dieser Position gehören auch Schleifelemente für Honsteine, unabhängig davon, ob sie in den für ihre Befestigung im Honkörper erforderlichen Trägern montiert sind oder nicht.

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6804.22.90.00?

Die Zolltarifnummer 6804.22.90.00 umfasst Mühlsteine, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6804.22.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 6804.22.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6804.22.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680422. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6804.22.90.00?

6804.22.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6804.22.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

6804.22.90.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen > 680422 andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt > 68042290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6804.22.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6804.22.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI39054/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6804.22.90.00?

TARIC-Code 6804.22.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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