Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6804.30.00.00.0: Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6804.30.00.00.0 steht für Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6804.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6804.30.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6804Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
  3. 6804.30Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch
  4. 6804.30.00.00.0Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6804.30.00.00.0

HS-Code6804.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6804.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6804.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6804.30.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17665/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-07

Angaben: Messer- & Scherenschärfer 4in1; 4 verschiedenen Schlitze für eine breite Palette von Anwendungen: Feinschleifen, Mittelgrob, Grob und Scheren; in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf. Befund: Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch. Zusammengesetzte Ware bei der im Sinne der AV 3 b) die Schleifstationen aus Keramik insbesondere im Hinblick auf die Menge als charakterbestimmend angesehen wird.

DEBTI44205/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-18

Angaben: Nagelfeile 20 cm und 12 cm. Warenbeschaffenheit: Flache, längliche, spitz zulaufende Nagelfeilen mit beidseitiger Schleifmittellage und hellblauem bzw. orangefarbenem Kunststoffgriff; Abmessungen: ca. 20 bzw. 12 cm; jeweils in einer Originalverpackung verpackt. Befund: Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch.

DEBTI39906/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-01

Angaben: Bimsstein mit Holzstiel. Warenbeschaffenheit: Bimsstein, annähernd in Form eines Prismas mit trapezförmiger Grundfläche (Abmessungen ca. 7,5 x 2,5 x 4 cm) mit blauem Holzstiel (Gesamtlänge ca. 25 cm), verpackt in einem Originalkarton mit u.a. der Aufschrift "Bimsstein, mit praktischem Holzgriff, entfernt Kalkstein- und Urinsteinablagerungen, reinigt auch unter dem Toilettenrand, Länge ca. 25 cm". Befund: Wetz- oder Polierstein zum Handgebrauch. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) der Bimsstein in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.

DEBTI19499/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-11

Angaben: Saphirfeile zum Feilen von Nägeln; Stahl C75 (Härte 45 - 50 HRC / Aluminiumoxid vernickelt / Oberfläche verchromt), Feilengriff: Polystyrol. Warenbeschaffenheit: In einer etikettierten Blisterverpackung befindet sich eine Nagelfeile aus Metall mit agglomerierten Schleifstoffen und mit Kunststoffgriff. Befund: Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch.

DE22820/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-25

Angaben: Messerschärfer aus Keramik (Aluminiumoxid) Warenbeschaffenheit: Originalkarton mit u.a. der Aufschrift "Keramik Schleifstab; für Stahlmesser mit glatter Klinge; optimale 23 cm Stablänge auch für große Messer; Material: Keramik, Kunststoff", enthielt einen weißen Schleifstab mit schwarzem Kunststoffgriff. Befund: Wetzstein zum Handgebrauch

DE26756/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-08

Angaben: Messerschärfer zum Handgebrauch - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - zwei rotierbaren, auf einer Kunststoffwelle angebrachten Schleifrädern - nach vorheriger Formgebung gebrannt - aus Aluminiumoxidkeramik (It. Antrag) - einem Griff mit klappbarer, transparenter Teilabdeckung und Grundplatte aus Kunststoff mit rutschfesten Füßen - zum manuellen Schleifen von Messern mit Stahlklinge durch einfaches Hin- und Herbewegen (It. Antrag) - mit arbeitendem Teil aus Keramik - in einer Blisterpackung verpackt. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen, keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen

DE6346/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-05-11

Angaben: Schleifblock, Edge Grinding Rubber; Abmessungen: 4 x 5 x 2 cm; zur Entfernung von Gräten und Korrosion von Ski- und Snowboardkanten; mittelharter Universal Schleifgummi. Warenbeschaffenheit: grauer, rechteckiger, gummiartiger Block, eingeschweißt mit einer Rückseite aus Karton mit u.a. der Aufschrift " Edge Grinding Rubber, For giving a final touch to ski edges" Befund: Wetz- und Poliersteine zum Handgebrauch

DE4621/12-6Erteilt von DEGültig bis 2018-06-05

Reibestein; künstlicher Bimsstein - quaderförmig, mit den Abmessungen etwa 10,2 cm x 4,5 cm x 1,7 cm, - hellgrau, hart, stark porös, nicht parfümiert, - mit einer Kordel aus Spinnstoffen als Aufhängevorrichtung ausgestattet. Die Ware ist Bestandteil eines sog. "Wellness Bathset" und ist zusammen mit verschiedenen Schwämmen, Holzstäbchen und einem Duftflakon in einer Kunststofftragebox für den Einzelverkauf aufgemacht (nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft). Zolltariflich handelt es sich um einen "Wetzstein zum Handgebrauch" der Position 6804. Es liegt auf Grund des fehlendes gemeinsamen Bedarfs keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor, die Bestandteile sind daher getrennt einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6804

Zu Unterposition 6804 3000: Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffer 4.

Pos. 6804

Zu Position 6804 gehören solche Werkzeuge nicht nur, wenn sie überwiegend aus Schleifmitteln bestehen, sondern auch, wenn sie nur aus einem sehr kleinen Schleifkopf auf einem Metallschaft oder aus einer Mitte oder einem Kern aus starrem Material (Metall, Holz, Kunststoff, Kork, usw.), auf denen kompakte Schichten aus agglomeriertem Schleifmittel dauerhaft gebunden sind (z. B. Trennscheiben aus Metall usw., die mit Rändern oder einer Reihe von Umfangseinsätzen aus Schleifmaterial versehen sind). Zu dieser Position gehören auch Schleifelemente für Honsteine, unabhängig davon, ob sie in den für ihre Befestigung im Honkörper erforderlichen Trägern montiert sind oder nicht.

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6804.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6804.30.00.00.0 umfasst Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6804.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6804.30.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6804.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6804.30.00.00.0?

6804.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6804.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6804.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen > 680430 Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6804.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6804.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI17665/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6804.30.00.00.0?

Warennummer 6804.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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