Zolltarifnummer 6805.30.00: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6805.30.00 steht für Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6805.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6805.30.00
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6805Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt
- 6805.30auf einer Unterlage aus anderen Stoffen
- 6805.30.00Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6805.30.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Schleifblock; zum universellen Einsatz in Haushalt, Werkstatt und Hobby, besonders geeignet für schwer zugängliche Stellen und Konturschliff; Abmessungen Produkt (B x T x H) 90 x 100 x 25 mm. Warenbeschaffenheit: Grauer, rechteckiger Schwamm (Abmessungen (L x B x H): ca. 9 x 10 x 2 , 5 cm), mit schwarzer, rauer Oberfläche und einseitiger Abschrägung. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt.
Angaben: Sandblatt-Nagelfeile; 6 Stück; Abmessungen: 18 x 1 cm; rote, rechteckige, flache, längliche, biegsame, mehrlagige Nagelfeile (Abmessungen: 18 cm x 1 cm) mit abgerundeten Ecken und beidseitiger Schleifmittel-Lage; aufgemacht für den Einzelverkauf. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt.
Angaben: Fächerscheibe (Durchmesser: 125 mm); 4er-Pack; blaue gezahnte Schleifscheibe mit Innenloch; Größe: 125 x 22,23 mm. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt.
Angaben: 5x CSD Reinigungsscheiben (125 x 2,0 x 22,23 mm) für Winkelschleifer zum Entfernen von Rost, Lack, Oxid oder hartnäckigen Verschmutzungen auf Metall, Holz oder Autoteilen. Warenbeschaffenheit: 5 Reinigungsscheiben mit arbeitendem Teil aus harten Fasern mit eingearbeiteten körnigen Bestandteilen auf einer schwarzen Trägerscheibe, im Originalkarton verpackt. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen.
Angaben: Flecken- und Rostentfernerpads; Schleifvlies; zum Entfernen von Flecken und Rost auf medizinischen Instrumenten. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt.
Angaben: Vliesware; Schleifkörper auf Filamente in Vliesstruktur aufgebracht, durch Gewebestruktur verstärkt. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen
Éponge grattante microfibre, constituée de trois couches : • Une couche composée de fibres de polyester et de polyamide non tissées, d'une résine et de minéraux abrasifs (oxyde d'aluminium, de silicium ou talc). • Une seconde couche en éponge synthétique constituée d'un mélange d'isocyanates et de polyols. • Une troisième couche en étoffe de bonneterie bouclée, constituée de fibres de polyester et de polyamide imprégnées de polyuréthane. Les éponges peuvent être de tailles, d'épaisseurs et/ou de couleurs différentes. L’article est destiné à usage domestique.
Article sous forme d’une éponge grattante à trois couches distinctes : • une couche abrasive composée de fibres synthétiques non tissées (polyester et polyamide), d'une résine de liaison et de minéraux abrasifs tels que l'oxyde d'aluminium, l'oxyde de silicium ou le talc ; • une couche intermédiaire en mousse synthétique issue de la réaction entre isocyanates et polyols ; • une couche absorbante en cellulose régénérée (100% végétale) renforcée par des fibres de coton ou de lin, contenant un sel hygroscopique et potentiellement un agent antifongique. Les éponges sont disponibles en différentes couleurs, épaisseurs et dimensions pour répondre aux divers besoins d'entretien ménager et sont destinées à un usage domestique.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Spinnstoffe, Papier, Pappe, Vulkanfiber, Leder oder andere Stoffe, in Rollen oder in beliebige Form zugeschnitten (Blätter, Bänder, Streifen, Scheiben, Segmente usw.) und Garne und Schnüre aus Spinnstoffen, die mit natürlichen oder künstlichen, zerkleinerten oder pulverisierten, manchmal auch künstlich gefärbten Schleifstoffen, wie Schmirgel, Korund, Siliziumkarbid (Carborundum), Granat, Bimsstein, Feuerstein, Quarz, Sand, Glas oder dergleichen überzogen sind, im allgemeinen durch Kleben mit Kunstharzen. Hierher gehören auch ähnliche Waren aus Vliesfolie, Schleifmittel enthaltend, die in der Masse gleichmäßig verteilt und durch ein Bindemittel auf den Spinnfasern fixiert sind. Die so hergestellten Bänder, Scheiben, Segmente usw. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: Nagelpflegeset, bestehend aus einer Einweg-Nagelfeile mit Papierunterlage und einem Holzstäbchen zur Nagelpflege. Die Waren dienen Hotelgästen zur Nagelbehandlung. Die Nagelfeile ist einzeln in einer durchsichtigen dünnen Folie verpackt. Beide Waren sind zusammen in einem Kunststoffbeutel verpackt, der nicht wiederverwendet werden kann. Einreihung/Begründung: Die oben beschriebene Ware wird als „Zusammenstellungen und Instrumente für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)“ in die Position 8214 eingereiht. Eine Einreihung in die Position 6805 ist ausgeschlossen. …
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6805.30.00?
Die Zolltarifnummer 6805.30.00 umfasst Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6805.30.00?
Der Drittlandszollsatz für 6805.30.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6805.30.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680530. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6805.30.00?
6805.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6805.30.00 im Zolltarif eingeordnet?
6805.30.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6805 Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt > 680530 auf einer Unterlage aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6805.30.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6805.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI29688/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6805.30.00?
KN-Code 6805.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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