Zolltarifnummer 6805.30.00.00.0: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6805.30.00.00.0 steht für Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6805.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6805.30.00.00.0
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6805Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt
- 6805.30auf einer Unterlage aus anderen Stoffen
- 6805.30.00.00.0Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6805.30.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Klappbare Nagelpolierfeile; Abmessungen: 16 , 5 cm x 1 , 6 cm; Zusammensetzung: 2 verschiedene Sandblätter, 2 verschiedene Polierblätter, Kunststoff; klappbare, längliche Nagelfeile (Abmessungen: ausgeklappt ca. 16 , 5 x 1 , 6 cm) mit abgerundeten Ecken aus Kunststoff, mit 4 unterschiedlichen Schleif-/Polieroberflächen (zwei Sandblattpapiere, zwei Polierflächen), verschiedene Farbvarianten; in einer Originalverpackung verpackt. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt.
Angaben: Hornhaut-Feile; Abmessungen: 24 x 4,5 cm; Zusammensetzung: Kunststoff, Sandblatt; Warenbeschaffenheit: Weiße, flache, längliche Feile (Abmessungen: 24 x 4,5 cm) mit beidseitiger Schleifmittel-Lage. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt.
Angaben: Ultratech Polierfolien für die Steckerpolitur von 2 bis 8 Zoll; Poliermaterial: Diamant-, Siliziumcarbid- oder Aluminiumoxid-Beschichtung in unterschiedlicher Körnung; Trägermaterial: Polyester; Rückseite: selbstklebend oder blanko (Adhesive-backed oder Plain-backed); Durchmesser: 2 inch, 4 inch, 5 inch und 8 inch. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten.
Angaben: Grünes Vliespad zur intensiven Haushaltsreinigung; Maße: 10 x 15 x 1 cm. Warenbeschaffenheit: Grüne, vliesartige Matte (Abmessungen: 15 x 10 x 0,7 cm) aus Fasern mit eingearbeiteten körnigen Bestandteilen. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt.
Angaben: Wollkamm; zum Entfernen von Pilling auf Kleidungsstücken. Warenbeschaffenheit: Schwarzer Kunststoffgriff (Abmessungen: ca. 7,5 x 4,5 cm) mit integrierter Kammfläche, bestehend aus einer Papierunterlage und einem schwarzen Gitter, das körnige Bestandteile enthält; auf einem Pappkarton im Folienbeutel verpackt. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die Schleifmittel auf einer Unterlage im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen werden.
Angaben: Ergoschwamm und Putzschwamm; Material: PU-Schaum (Schwamm), Polyester (Scrubber). Warenbeschaffenheit: Birnenförmiger, grüner Schwamm (Abmessungen: ca. 10 x 7 x 4 cm) aus zelligem Material, einseitig mit einer grünen Vliesschicht versehen und quaderförmiger blauer Schwamm (Abmessungen: ca. 15 x 7 x 5 cm) mit Griffmulde an den langen Seiten, aus zelligem Material, einseitig mit einer weißen Vliesschicht versehen. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen.
Angaben: HornyFeet Ersatz-Feilenaufsätze; 1x Feilenplatte (silberner Rahmen mit Feilenplatte anthrazit 80 Körnung), 1x Feilenplatte (silberner Rahmen mit Feilenplatt Blue Salt 120 Körnung); Zusammensetzung: ABS, Schleifpapier; Ersatzset für Hornhautentferner zum Anbringen in der Dusche, in einem Originalkarton verpackt. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt.
Angaben: HornyFeet Hornhautfeile für die Dusche; Warenzusammenstellung bestehend aus einer Hornhautfeile (Kunststoffkorpus mit verklebtem Schleifpapier) für die Dusche und zwei Klebepads; Zusammensetzung: Kunststoff ABS, Schleifpapier, Acryl; in einem Originalkarton verpackt. Befund: Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt. Warenzusammenstellung, bei der im Sinne der AV 3 b) der Kunststoffkörper mit Schleifmittel im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Spinnstoffe, Papier, Pappe, Vulkanfiber, Leder oder andere Stoffe, in Rollen oder in beliebige Form zugeschnitten (Blätter, Bänder, Streifen, Scheiben, Segmente usw.) und Garne und Schnüre aus Spinnstoffen, die mit natürlichen oder künstlichen, zerkleinerten oder pulverisierten, manchmal auch künstlich gefärbten Schleifstoffen, wie Schmirgel, Korund, Siliziumkarbid (Carborundum), Granat, Bimsstein, Feuerstein, Quarz, Sand, Glas oder dergleichen überzogen sind, im allgemeinen durch Kleben mit Kunstharzen. Hierher gehören auch ähnliche Waren aus Vliesfolie, Schleifmittel enthaltend, die in der Masse gleichmäßig verteilt und durch ein Bindemittel auf den Spinnfasern fixiert sind. Die so hergestellten Bänder, Scheiben, Segmente usw. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: Nagelpflegeset, bestehend aus einer Einweg-Nagelfeile mit Papierunterlage und einem Holzstäbchen zur Nagelpflege. Die Waren dienen Hotelgästen zur Nagelbehandlung. Die Nagelfeile ist einzeln in einer durchsichtigen dünnen Folie verpackt. Beide Waren sind zusammen in einem Kunststoffbeutel verpackt, der nicht wiederverwendet werden kann. Einreihung/Begründung: Die oben beschriebene Ware wird als „Zusammenstellungen und Instrumente für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)“ in die Position 8214 eingereiht. Eine Einreihung in die Position 6805 ist ausgeschlossen. …
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6805.30.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6805.30.00.00.0 umfasst Natürliche oder künstliche Schleifmittel, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6805.30.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6805.30.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6805.30.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680530. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6805.30.00.00.0?
6805.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6805.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6805.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6805 Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt > 680530 auf einer Unterlage aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6805.30.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6805.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI43275/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6805.30.00.00.0?
Warennummer 6805.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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