Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6806.90: Hüttenwolle/Schlackenwolle, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6806.90 steht für Hüttenwolle/Schlackenwolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6806.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6806.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6806Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69
  3. 6806.90Hüttenwolle/Schlackenwolle, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6806.90

HS-Code6806.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/2314/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-05-22

Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärmeschutzzwecken, sog. Vakuum- Isolationspaneele, siehe Photo, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus: -- einem Kern aus pulverförmiger mikroporöser Kieselsäure, gepresst, mit einem geringen Anteil an organischen Cellulosefasern und Infrarottrübungsmitteln, -- einer Umhüllung aus einer evakuierten gas- und wasserdampfdichten Kunststoff- oder Aluminiumfolie, - die mikropröse Kieselsäure bestimmt im Hinblick auf den Verwendungszweck (Wärmedämmung) den Charakter der Ware gegenüber der Kunststofffolie/Aluminiumfolie, - liegt in verschiedenen Abmessungen (max. 3 (L) x 1,25 (B) x 0,05 (H) m) vor, - keine Ware der Positionen 6811 und 6812 aufgrund der stofflichen Zusammensetzung.

DEF/1069/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-03-10

Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, sog. Basaltfasern, - grau-braune, glänzende Fasern mit einer Länge von ca. 6,5 cm, - die Basaltfasern werden aus geschmolzenem Basaltgestein hergestellt und zunächst durch Düsen zu Endlosfilamentgarn gezogen und anschließend zugeschnitten, - Temperaturbeständigkeit bis ca.+ 950 °C, - die Basaltfasern werden nach Angaben des Antragstellers zu Matten verarbeitet, die zu Isolierzwecken (zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken) im hohen Temperatur- bereich eingesetzt werden sollen, - nicht keramisch gebrannt, - keine Waren der Positionen 6811 und 6812.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6806

Zu Unterposition 6806 90 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 6806 des HS, Textteil nach den Sternchen.

Pos. 6806

Zu Unterposition 6806 90: 1. Hitzeblähbare Matte aus Mineralwolle, entweder auf Rollen oder in Form von Platten, die bei Ausdehnung zum einen Druck auf den zu haltenden Keramikblock eines Fahrzeug-Katalysators ausübt und gleichzeitig schalldämmende Wirkung entfaltet. Die Matte besteht hauptsächlich aus drei Rohstoffen: - Vlies aus keramischen Fasern (Aluminium-Silicat) (30 bis 45 GHT), zur Gewährung der Elastizität bei hohen Temperaturen und zur Aufnahme des Vermiculits; - ungeblähtes Vermiculite (45 bis 60 GHT), zur Materialausdehnung; - organisches Bindemittel (5 bis 9 GHT), zur Stabilisierung des Produktes während der Fertigung. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 (Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 auf Unterpositionsebene).

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6806.90?

Die Zolltarifnummer 6806.90 umfasst Hüttenwolle/Schlackenwolle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6806.90?

Der Drittlandszollsatz für 6806.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6806.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6806.90?

6806.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6806.90 im Zolltarif eingeordnet?

6806.90 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6806 Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6806.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6806.90 erfasst, zum Beispiel DEF/2314/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6806.90?

HS-Unterposition 6806.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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