Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6806.90.00.00.0: Hüttenwolle/Schlackenwolle, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6806.90.00.00.0 steht für Hüttenwolle/Schlackenwolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6806.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6806.90.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6806Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69
  3. 6806.90andere
  4. 6806.90.00.00.0Hüttenwolle/Schlackenwolle, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6806.90.00.00.0

HS-Code6806.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6806.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6806.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6806.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI42311/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-30

Angaben: Platten aus gebranntem Kalk und Kieselgestein (Kieselsäure) zu Wärmeschutzzwecken in der Feuerfestindustrie; in verschiedenen Größen und Stärken. Befund: Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69, andere als in den UPos 6806 10 bis 6806 20 genannt.

DEBTI62344/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-14

Angaben: Hitzeschutzblech für die Zündspule eines Kraftfahrzeugs im motornahen Bereich zur Steigerung der Ökoeffizienz des Motors durch Vollverbrennung der Abgase; aus einer geformten unteren Decklage, einer geformten Isoliermatte und einer oberen Decklage; hergestellt durch Stanzen und Montieren der individuellen Lagen mit anschließendem Vorpressen, Umbördeln und Zupressen. Befund: Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware kann kein charakterbestimmender Bestandteil festgestellt werden. Die Einreihung erfolgt gemäß der AV 3c) in die zuletzt genannte Position.

DE13124/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-29

Angaben: Warenbezeichnung: Pyrogel XT - Warenart: Flexible nanoporöse Aero-Isolationsmatte, die Energieverlust verringert (Dämmstoff) - Äußere Form: in Rollen - Abmessungen: Breite: 1500mm, Länge: 80 / 47 m, Dicken: 5 / 10 mm - Zusammensetzung: s. vertrauliche Daten. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (Teilprobe): hellbeige, biegsame, rechteckige, weiche Matte (Abmessungen: ca. 12 x 25 x 1 cm). Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Erzeugnis um eine Ware aus mineralischen Stoffen zu Wärmeschutzzwecken der Position 6806 des Zolltarifs.

DE18424/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-29

Angaben: Warenbezeichnung: Pyrogel XTF - Warenart: flexible, nanoporöse Aero-Isolationsmatte, die Energieverlust verringert (Dämmstoff) - Äußere Form: in Rollen - Abmessungen: Breite: 1500 mm, Länge: 47 m, Dicke: 10 mm - Zusammensetzung: s. vertrauliche Daten. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: graue, biegsame, rechteckige, weiche Matte (Abmessungen: ca. 12 x 25 x 1 cm). Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Erzeugnis um eine Ware aus mineralischen Stoffen zu Wärmeschutzzwecken der Position 6806 des Zolltarifs.

DE13123/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-03

Angaben: Warenart: flexible, nanoporöse Aero-Isolationsmatte, die Energieverlust verringert (Dämmstoff), mit integrierter Dampfsperre, auch für Anwendungen im Tieftemperaturbereich - Warenbezeichnung: Cryogel Z - Abmessungen: 64 m x 1,45 m x 5 mm und 38 m x 1,45 m x 10 mm - Zusammensetzung: s. vertrauliche Daten. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (Teilprobe): biegsame, quaderförmige Platte (Abmessungen: ca. 25 x 12 x 1 cm) bestehend aus weißem Fasergemisch, mit Aluminiumfolie kaschiert. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Als charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf ihren überwiegenden Gewichtsanteil und ihre Verwendung als Isoliermaterial wird die methylsilylierte Silica angesehen (Allgemeine Vorschrift 3 b). Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Erzeugnis um eine Ware aus mineralischen Stoffen zu Wärme- und Kälteschutzzwecken der Position 6806 des Zolltarifs.

DE13125/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-03

Angaben: Warenart: flexible, nanoporöse Aero-Isolationsmlatten, die Energieverluste verringern (Dämmstoff) - Warenbezeichnung: Spaceloft A2 (Warenmuster 1) und Spaceloft (Warenmuster 2) - Abmessungen: Spaceloft: Breite: 1450 mm, Dicken: 5 mm, 10 mm - Zusammensetzung: s. vertrauliche Daten. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit der vorgelegten Warenmuster (Teilprobe): Warenmuster 1 (Spaceloft A2): graue, biegsame, quaderförmige Platte (Abmessungen: ca. 26 x 12 x 1 cm); Warenmuster 2 (Spaceloft): weiße, biegsame, quaderförmige Platte (Abmessungen: ca. 25 x 12 x 1 cm). Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Erzeugnis um eine Ware aus mineralischen Stoffen zu Wärmeschutzzwecken der Position 6806 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6806

Zu Unterposition 6806 90 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 6806 des HS, Textteil nach den Sternchen.

Pos. 6806

Zu Unterposition 6806 90: 1. Hitzeblähbare Matte aus Mineralwolle, entweder auf Rollen oder in Form von Platten, die bei Ausdehnung zum einen Druck auf den zu haltenden Keramikblock eines Fahrzeug-Katalysators ausübt und gleichzeitig schalldämmende Wirkung entfaltet. Die Matte besteht hauptsächlich aus drei Rohstoffen: - Vlies aus keramischen Fasern (Aluminium-Silicat) (30 bis 45 GHT), zur Gewährung der Elastizität bei hohen Temperaturen und zur Aufnahme des Vermiculits; - ungeblähtes Vermiculite (45 bis 60 GHT), zur Materialausdehnung; - organisches Bindemittel (5 bis 9 GHT), zur Stabilisierung des Produktes während der Fertigung. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 (Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 auf Unterpositionsebene).

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6806.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6806.90.00.00.0 umfasst Hüttenwolle/Schlackenwolle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6806.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6806.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6806.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6806.90.00.00.0?

6806.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6806.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6806.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6806 Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69 > 680690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6806.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6806.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI42311/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6806.90.00.00.0?

Warennummer 6806.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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