Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6814.10.00: Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6814.10.00 steht für Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6814.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6814.10.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6814Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen
  3. 6814.10Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen
  4. 6814.10.00Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6814.10.00

HS-Code6814.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6814.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ROBTI2025/004867Erteilt von ROGültig bis 2028-03-13

Conform descrierii solicitantului și a fotografiilor publicate în baza de date, produsul reprezintă o bandă din compozit de mică și pânză din fibră de sticlă. Una din suprafețele benzii este adezivă fiind lipită pe un suport de hârtie. Banda este înfășurată pe un suport din PVC de formă circulară. Lățimea benzii este de aproximativ 20 mm. Rolele se prezintă ambalate în pungi, care apoi sunt ambalate în cutii din carton. După import, banda va fi înfășurată în jurul unor conductori electrici rigizi, din cupru, îndeplinind rolul de izolator electric. Are un nivel ridicat de rezistență la tracțiune, la căldură, la îmbătrânire și prezintă stabilitate chimică. Banda are o grosime de aproximativ 0.25 mm. Având în vedere scopul pentru care a fost fabricat produsul, mica conferă acestuia caracterul esențial.

DEBTI16148/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-26

Angaben: Stanzlinge als Rollenware; bestehend aus Mica-Papier, doppelseitigem Klebeband, PET-Gewebe und Trennfolie; Anwendungsgebiete: Elektrische Isolationsanwendung bei hohen Temperaturen mit zusätzlichen Anforderungen an den Abriebschutz, wie z.B elektrische Hochtemperaturisolierung von Metallteilen und Batteriegehäusen (Deckel, Boden usw.) in Kraftfahrzeugen. Warenbeschaffenheit: Abschnitte von nach technischer Zeichnung gefertigten, unterschiedlich geformten Stanzlingen, mit einer Oberseite aus schwarzem Gewebe, verklebt mit einer beigefarbenen, plättchenförmig-brüchigen, mit Fasern verstärkten Schicht, mit farbloser Schutzfolie versehen. Befund: Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen. Der Glimmer verleiht der zusammengesetzten Ware insbesondere aufgrund seines Umfangs und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter.

DEBTI35104/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-04

Angaben: Glimmerpapier; Spezialpapier in Rollen- und Blattform; Anwendungsgebiete: zum Druck- und Temperaturausgleich von technischen Verbundwerkstoffen. Warenbeschaffenheit: 2 DIN A4-große, graublaue und silbrig glänzende Musterbögen. Befund: Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen. Ein charakterbestimmender Bestandteil der zusammengesetzten Ware ist nicht feststellbar, sie ist deshalb der letztgenannten Position (Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren) zuzuweisen.

PLBTIWIT-2023-001235Erteilt von PLGültig bis 2026-09-19

Wyrób w formie elastycznej płyty, wykonany z miki z zawartością żywicy epoksydowej połączonej z blachą szpiczasto perforowaną ze stali szlachetnej 1.4401 o grubości 0,1 mm. Odporny na wysokie temperatury. Wykorzystywany m.in. w układach odprowadzających spaliny jako materiał uszczelniający lub izolacyjny. Wymiary: 1200 x 1000 mm, grubość 1 - 4,0 mm. Decyzja wydana ponownie w miejsce WIT numer PL BTI WIT-2020-001030.

DEBTI15064/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-21

Angaben: Isobierband (electrical insulation tape); bestehend aus Mica-Papier, doppelseitigem Klebeband, PET-Gewebe und Trennfolie; Anwendungsgebiete: Elektrische Isolationsanwendung bei hohen Temperaturen mit zusätzlichen Anforderungen an den Abriebschutz, wie z.B elektrische Hochtemperaturisolierung von Metallteilen und Batteriegehäusen (Deckel, Boden usw.) in Kraftfahrzeugen; Rollenware in Form von Doppel-L-förmigen-Stanzlingen. Warenbeschaffenheit: Doppel-L-förmiger Stanzling (Länge: ca. 50 cm, Breite: 11 und 20,5 cm (über einer Länge von ca. 18 cm), mit einer Oberseite aus schwarzem Gewebe, verklebt mit einer beigefarbenen, plättchenförmig-brüchigen, mit Fasern verstärkten Schicht (ca. 3,5 cm über das schwarze Gewebe überstehend), mit farbloser Schutzfolie versehen. Befund: Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen. Der Glimmer verleiht der zusammengesetzten Ware insbesondere aufgrund seines Umfangs und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter.

ATBTI2022000169-DECErteilt von ATGültig bis 2025-06-20

Glimmerware, in Form eines Musterstückes - in Form eines ca. A4 Bogens - bestehend aus rekonstituiertem Glimmer - auf einer Seite mit einem offenmaschigen Glasfasergewebe in Leinwandbindung überzogen, auf der anderen Seite mit einer selbstklebenden Schicht mit Schutzfolie versehen, Findet laut Antragsteller Verwendung in Batteriemodulen im Automobilbau. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2022000171-DECErteilt von ATGültig bis 2025-06-12

Glimmerware, in Form eines Musterstückes - in Form eines ca. A4 Bogens - bestehend aus rekonstituiertem Glimmer - beidseitig mit je einem offenmaschigen Glasfasergewebe in Leinwandbindung überzogen Findet laut Antragsteller Verwendung in Batteriemodulen im Automobilbau. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2022000168-DECErteilt von ATGültig bis 2025-06-06

Glimmerware, in Form eines Musterstückes - in Form eines ca. A4 Bogens - bestehend aus rekonstituiertem Glimmer - beidseitig mit einer klaren Kunststoffschicht (Polyethylenterephthalat) überzogen - mit einer Gesamtstärke von 160µ und einer Stärke des Glimmers von 91µ. Findet laut Antragsteller Verwendung in Batteriemodulen im Automobilbau. (Abbildung siehe Anlage)

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6814

Zu Unterposition 6814 1000: Die Platten, Blätter oder Streifen dieser Unterposition sind in Rollen von unbestimmter Länge aufgemacht oder lediglich quadratisch oder rechteckig zugeschnitten. In anderer als quadratischer oder rechteckiger Form gehören Waren dieser Art zu Unterposition 6814 9000.

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6814.10.00?

Die Zolltarifnummer 6814.10.00 umfasst Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6814.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6814.10.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6814.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6814.10.00?

6814.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6814.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6814.10.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6814 Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen > 681410 Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6814.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6814.10.00 erfasst, zum Beispiel ROBTI2025/004867. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6814.10.00?

KN-Code 6814.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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