Zolltarifnummer 6814.10.00.20: Phlogopit-Glimmerband, mit Silikonharz mit einer mit Glasfasergewebe verstärkten…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6814.10.00.20 steht für Phlogopit-Glimmerband, mit Silikonharz mit einer mit Glasfasergewebe verstärkten Polyethylenfolie verklebt, -mit einer Dicke von 0,10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,60 mm, -mit einer Breite von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 200 mm, -mit einem Glimmergehalt von 80 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 g/m², -mit einer Zugfestigkeit von 110 N/cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 N/cm. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6814.10.00.20 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6814.10.00.20
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6814Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen
- 6814.10Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen
- 6814.10.00Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen
- 6814.10.00.20Phlogopit-Glimmerband, mit Silikonharz mit einer mit Glasfasergewebe verstärkten Polyethylenfolie verklebt, -mit einer Dicke von 0,10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,60 mm, -mit einer Breite von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 200 mm, -mit einem Glimmergehalt von 80 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 g/m², -mit einer Zugfestigkeit von 110 N/cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 N/cm
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6814.10.00.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6814 1000: Die Platten, Blätter oder Streifen dieser Unterposition sind in Rollen von unbestimmter Länge aufgemacht oder lediglich quadratisch oder rechteckig zugeschnitten. In anderer als quadratischer oder rechteckiger Form gehören Waren dieser Art zu Unterposition 6814 9000.
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6814.10.00.20?
Die Zolltarifnummer 6814.10.00.20 umfasst Phlogopit-Glimmerband, mit Silikonharz mit einer mit Glasfasergewebe verstärkten Polyethylenfolie verklebt, -mit einer Dicke von 0,10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,60 mm, -mit einer Breite von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 200 mm, -mit einem Glimmergehalt von 80 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 g/m², -mit einer Zugfestigkeit von 110 N/cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 N/cm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6814.10.00.20?
Der Drittlandszollsatz für 6814.10.00.20 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6814.10.00.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6814.10.00.20?
6814.10.00.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6814.10.00.20 im Zolltarif eingeordnet?
6814.10.00.20 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6814 Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen > 681410 Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen > 68141000 Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6814.10.00.20?
Zu 6814.10.00.20 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6814.10.00.20?
TARIC-Code 6814.10.00.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
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