Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6815.99: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6815.99 steht für Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6815.99 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6815.99
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6815Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 6815.99Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6815.99

HS-Code6815.996 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PT2015-IPV-022Erteilt von PTGültig bis 2021-08-13

Placa de magnésio (MgO board), para construção, tendo como principais componentes óxido de magnésio (MgO) (46%) e cloreto de magnésio (MgCl2) (31%). Na sua composição entram também os seguintes ingredientes: perlite (SiO2) (5%), material de celulose alfa (14%) e rede de fibra de vidro (4%). A rede de fibra de vidro é adicionada para aumentar a estabilidade. Uma das faces é lisa e a outra é rugosa. Não arde, não faz fumo e é resistente à água. A matéria da placa é processada através de um tratamento antiestático. O seu processo de produção é realizado à temperatura ambiente. Não é sujeito a cozimento, nem é utilizado calor no seu processo de fabrico.

BED.T.300.256Erteilt von BEGültig bis 2021-02-12

Verknipte garens van vezels, met een diameter van 10 tot 22 µm, geproduceerd uit gesmolten basaltgesteente. Basalt is een 100 % mineraal, vulkanisch gesteente met volgende samenstelling: - 57.5 gew% SiO2 - 2.5 gew% Na2O - gew% TiO2 - 9.5 gew% Fe2O3 - 16.9 gew% Al2O3 - 7.8 gew% CaO - 3.7 gew% MgO - 0.8 gew% K2O De verknipte basaltvezels worden onder meer gebruikt ter versteviging van beton ed. en voor het maken van (vuurbestendige) matten. De goederen worden meestal per pallet verstuurd en verpakt in zakken van 500 kg of 20-25 kg.

BED.T.300.255Erteilt von BEGültig bis 2021-02-12

Garens van vezels, met een diameter van 10 tot 17 µm, geproduceerd uit gesmolten basaltgesteente. Basalt is een 100 % mineraal, vulkanisch gesteente met volgende samenstelling: - 57.5 gew% SiO2 - 2.5 gew% Na2O - 1.1 gew% TiO2 - 9.5 gew% Fe2O3 - 16.9 gew% Al2O3 - 7.8 gew% CaO - 3.7 gew% MgO - 0.8 gew% K2O De garens worden onder meer gebruikt ter versteviging van beton ed. De goederen worden meestal per pallet verstuurd en aangeboden op een kartonnen bobijn van 1 tot 8 kg.

CZ32-0637-2013Erteilt von CZGültig bis 2019-07-21

Dle deklarovaných údajů se jedná o výrobek z čediče ve tvaru jednotlivých oblázků. Kameny jsou průmyslově leštěny do hladka. Do kamenů jsou vytesány nápisy, které jsou zvýrazněny zlatou barvou. Použití: horké i studené mají sloužit k přikládání na tělo, za účelem uvolňování svalů a celkového napětí. Balení: červený sametový pytlík.

DE23809/14-1Erteilt von DEGültig bis 2016-09-18

Angaben: Warenbezeichnung: Spinell, bestehend aus Al2O3 58 - 62 % und MgO 30 - 32 %; gebrannt oder geschmolzen; Verwendung als Feuerfestmaterial. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem vorliegenden Spinell um eine Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, der Position 6815 des Zolltarifs.

DE23811/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-17

Angaben: Warenbezeichnung: Spinell, bestehend aus Al2O3 64 - 78 % und MgO 20 - 34 %; gebrannt oder geschmolzen; Verwendung als Feuerfestmaterial; verschiedene Korngrößen. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem vorliegenden Spinell um eine Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, der Position 6815 des Zolltarifs.

DE23808/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-17

Angaben: Warenbezeichnung: Spinell, bestehend aus Al2O3 66 % und MgO 33 %; gebrannt oder geschmolzen; Verwendung als Feuerfestmaterial. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem vorliegenden Spinell um eine Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, der Position 6815 des Zolltarifs.

DE23810/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-17

Angaben: Warenbezeichnung: Spinell, bestehend aus Al2O3 74 - 76 % und MgO 22 - 24 %; gebrannt oder geschmolzen; Verwendung als Feuerfestmaterial; Korngröße: 0 - ca. 40 mm. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem vorliegenden Spinell um eine Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, der Position 6815 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6815

Zu Unterposition 6815 99: 1. Ferritschnüre unbestimmter Länge, mit einem äußeren Durchmesser von 2 mm, in Rollen aufgemacht; sie bestehen aus einem Röhrchen, hergestellt aus Ferritpulver (22 Gewichtshundertteile), das mit Polyvinylchlorid (64 Gewichtshundertteile) agglomeriert ist, und einer Seele aus Jutegarn (14 Gewichtshundertteile); die Ferritschnüre sind zum Herstellen parasitenfester Kabel bestimmt.

Pos. 6815

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1723 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/7) (RV L 15/1723) 1. Ein Erzeugnis mit einer stöchiometrischen Zusammensetzung, bestehend aus Magnesiumaluminat (Magnesiumaluminiumoxid) mit der kristallinen Struktur von Spinell, ein chemisch einheitliches Erzeugnis in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver. Das Erzeugnis hat einen Magnesiumgehalt, berechnet als Magnesiumoxid, von etwa 28 GHT und einen Aluminiumgehalt, berechnet als Aluminiumoxid, von etwa 72 GHT. Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von in der Stahlindustrie verwendeten feuerfesten Ziegeln und Fliesen verwendet. Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion zwischen Magnesiumoxid und Aluminiumoxid durch Verschmelzen in einem Drehrohrofen gewonnen. …

Pos. 6815

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 - VII R 19/17 Leitsatz: 1. Sofern der Zolltarif nichts anderes bestimmt, gehören auf der Ware fest angebrachte Etiketten oder ähnliche Kennzeichen, die für die Funktion, den Gebrauch, die Wirkung oder das Wesen der Ware selbst keine Bedeutung haben, nicht zu deren für die zollrechtliche Tarifierung entscheidenden objektiven Merkmalen und Eigenschaften. 2. Stellt der Zolltarif darauf ab, dass eine Ware "erkennbar" ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Zweck oder als Teil oder Zubehör für bestimmte andere Waren vorgesehen ist, muss die Erkennbarkeit im Augenblick der Zollabfertigung gegeben sein. 3. …

Pos. 6815

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Luftfilter Bei den Luftfiltern handelt es sich um Einsätze zum Einbau in Luftreiniger, die aus Vliesstoff (Spinnstoff) bestehen und die Ausbreitung von Bakterien, viralen Organismen in der Luft verhindern, sowie Schimmel, Staub und Allergene entfernen. Zusätzlich ist noch Aktivkohle enthalten um schädliche Gase, flüchtige organische Verbindungen und verschiedene Gerüche aus der Luft zu entfernen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6815.99?

Die Zolltarifnummer 6815.99 umfasst Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6815.99?

Der Drittlandszollsatz für 6815.99 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6815.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681599. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6815.99?

6815.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6815.99 im Zolltarif eingeordnet?

6815.99 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6815.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6815.99 erfasst, zum Beispiel PT2015-IPV-022. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6815.99?

HS-Unterposition 6815.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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