Zolltarifnummer 6906.00.00.00.0: II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6906.00.00.00.0 steht für II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6906.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6906.00.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6906.00.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Keramische Rohre, sog. Steigrohr; lt. Antrag: - zylinderförmige, innen hohle Rohre mit einem gleichbleibenden Innendurchmesser, - an beiden Enden offen; an einem Ende mit einer geringen Verbreiterung zur Befestigung, - mit einem Außendurchmesser von 13 cm, - in verschiedenen Längen von 115 cm, 130 cm und 140 cm, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - aus keramischen Stoffen (Siliciumnitrid), - zur Verwendung im Hochofen bei der Aluminiumherstellung, - dienen dem Aufsteigen von flüssigem Aluminium, - keine Einreihung in die Position 6903, da es sich um keine feuerfesten keramischen Waren handelt, - keine Einreihung als Teil eines Hochofens, da Teile aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Keramische Rohre"
Keramisches Rohr, sog. Steigrohr, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - zylinderförmiges, innen hohles Rohr mit einem gleichbleibenden Innendurchmesser, - an beiden Enden offen; an einem Ende mit einer geringen Verbreiterung zur Befestigung, - mit einem Außendurchmesser von 13 cm, - in verschiedenen Längen von 115, 130 und 140 cm, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - aus keramischen Stoffen (laut Antrag Siliciumnitrid), - zur Verwendung im Hochofen bei der Aluminiumherstellung, - dient dem Aufsteigen von flüssigem Aluminium, - keine Einreihung in die Position 6903, da es sich um keine feuerfeste keramische Ware handelt, - keine Einreihung als Teil eines Hochofens, da Teile aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Keramische Rohre"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Waren, die im allgemeinen so beschaffen sind, dass sie ineinander gesteckt werden können, und die zum Abfließen oder zum Verteilen von Flüssigkeiten dienen. Sie können von beliebiger Form oder beliebigem Querschnitt (gradlinig, gebogen, mit Abzweigungen, mit gleichbleibendem oder sich änderndem Querschnitt usw.) und glasiert sein. Hierzu gehören insbesondere: 1) Drainagerohre für Landwirtschaft und Gartenbau, aus gewöhnlichem, porösen Ton, nur schwach gebrannt, grob bearbeitet. 2) Rohre für Kanalisation und zu ähnlichen Zwecken (z. B. Regenablaufrohre, Rohre zum Trockenlegen von Wänden und Mauerwerk, nicht zu Isolierzwecken dienende Rohre zum Schutz von Kabeln), einschließlich der Halbrohre (Wasserrinnen oder Ablaufrinnen), die den gleichen Zwecken dienen. …
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6906.00.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6906.00.00.00.0 umfasst II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6906.00.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6906.00.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6906.00.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6906.00.00.00.0?
6906.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6906.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6906.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6906 Keramische Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6906.00.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6906.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI51676/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6906.00.00.00.0?
Warennummer 6906.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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