Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0: Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 690740

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0 steht für Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 690740. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6907.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6907.30.00.00.0
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6907II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage
  3. 6907.30Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 6907 40
  4. 6907.30.00.00.0Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 690740

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0

HS-Code6907.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6907.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6907.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6907.30.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
Türkei-Alle übrigen UnternehmenDecision 0142/96-
ERGA OMNES-Alle übrigen UnternehmenRegulation 1036/16-
TürkeiCond: A cert: D-008 (01):9.200 % ; A (01):20.900 %Anatolia Porselen Seramik Anonim ŞirketiRegulation 1223/24-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):30.600 % ; A (01):69.700 %Hebei Lingbiao Technology Development Co., Ltd.Regulation 2147/25-
IndienCond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 %Square Ceramic Private Limited Casva Tiles Private LimitedRegulation 0265/23-
IndienCond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 %STARCO CeramicRegulation 0265/23-
IndienCond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 %Sunland Ceramic Private LimitedRegulation 0265/23-
IndienCond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 %Sunworld Vitrified Private Limited Shagun CeramicsRegulation 0265/23-
IndienCond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 %Swellco Ceramic Axison Vitrified Private Limited Axiom Ceramic Private LimitedRegulation 0265/23-
IndienCond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 %Titanium Vitrified Private Limited Moral Ceramic Private Limited Onery Tiles LLPRegulation 0265/23-

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25956/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-08

Keramischer Mosaikstein, sog. Keramik-Fliese, Art.-Nr.: TILE-G-0505, Foto siehe Anlage, - flacher, quadratischer Mosaikstein, - in den Abmessungen: ca. 4,5 cm x 4,5 cm x 0,7 cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend. "Keramischer Mosaikstein, anderer als solche der Unterposition 6907 40"

DEBTI25624/21-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-30

Keramische Mosaiksteine, sog. Glas-Mosaikfliese, Foto siehe Anlage, - flache Mosaiksteine, - - aufgebracht auf eine ca. 30 cm x 29,8 cm große Unterlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt, bestehend aus: - - 36, ca. 9,8 cm langen Mosaiksteinen aus Keramik, - - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - 32, ca. 1,5 cm langen Mosaiksteinen aus Keramik und unedlem Metall, - - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - - jeweils mit einer silberfarbenen Haube aus unedlem Metall überzogen, - - 25, ca. 4,7 cm lange Mosaiksteine aus Glas, - nach der Menge und dem Umfang verleihen die 36 Mosaiksteine aus Keramik der Ware den wesentlichen Charakter. "Keramische Mosaiksteine, auf Unterlage, andere als solche der Unterposition 6907 40"

DE4349/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-23

Keramischer Mosaikstein, sog. Keramik-Fliese, Art.-Nr.: TILE-G-0505, Foto siehe Anlage, - flacher, quadratischer Mosaikstein, - in den Abmessungen: ca. 4,5 cm x 4,5 cm x 0,5 cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend. "Keramischer Mosaikstein, anderer als solche der Unterposition 6907 40"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0 umfasst Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 690740. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6907.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6907.30.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6907.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690730. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0?

6907.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6907.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6907.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6907 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage > 690730 Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 6907 40. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6907.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6907.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25956/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Gilt für 6907.30.00.00.0 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 6907.30.00.00.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China, Indien. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0?

Warennummer 6907.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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