Zolltarifnummer 6913: II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6913 steht für II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
6913 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6913
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 69KERAMISCHE WAREN
- 6913II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
ARTICLE D'ORNEMENTATION EN CÉRAMIQUE (ARGILES ET KAOLIN), SOUS LA FORME D'UNE PETITE BOÎTE DOTÉE D'UN COUVERCLE, DE FORME RONDE, PEINTE À LA MAIN ET DOTÉE DE MOTIFS DÉCORATIFS LÉGÈREMENT EN RELIEF SUR TOUTE LA SURFACE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6913 9010: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6912 0010 (1). (entfallen) bis Zu Unterposition 6913 90 93: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6912 0050 (2). Zu Unterposition 6913 90 98: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6912 00 30 und 6912 00 90 (3). (1) Anmerkung der GZD: Zutreffende KN-Codes 6912 0021 und 6912 0081 (2) Anmerkung der GZD: Zutreffende KN-Codes 6912 0025 und 6912 0085 (3) Anmerkung der GZD: Zutreffende KN-Codes 6912 0023 und 6912 0083 sowie 6912 0029 und 6912 0089
Zu Unterposition 6913 90: 1. Ein keramischer Behälter in Form eines braunen Samowars (ungefähr 19 cm hoch), der mit aufgemalten Blumen verziert und mit einem abnehmbaren Deckel ausgestattet ist, besitzt keinen Gebrauchswert und ist nur ausschmückender Natur. Er ist gefüllt mit in einem durchsichtigen Plastikbeutel verpacktem Schwarzen Tee (100 g). Der Schwarze Tee wird getrennt in die Unterposition 0902 30 eingereiht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Tarif-Avis zu Unterposition 0902 30/1.
Zu Position 6913 gehören: 1. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Schweins, etwa 15 cm lang und 9 cm hoch, mit einem Blumenmotiv verziert, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen runden Öffnung auf der Unterseite zur Entnahme der Münzen 2. Spardose aus keramischen Stoffen in Form einer Figur eines alten Mannes (Bettler), mit einer Höhe von etwa 18 cm, mit aufgemaltem Gesicht und aufgemalter Kleidung, einem Schlitz zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen runden Öffnung an der Unterseite der Figur, aus der die Münzen entnommen werden können 3. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 30 cm, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einem Schloss an der Unterseite versehen (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (174. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2016): Warenbeschreibung: Eine hohle Ware (ca. 15 cm hoch) aus Keramik in Form einer Eule mit Löchern auf der einen Seite, einem Solarpanel auf der anderen Seite und einem An-/Ausschalter. Im Inneren befindet sich eine LED-Lampe. Das LED Licht scheint durch die Löcher der Ware. Im aufgeladenen Zustand scheint die Ware für ca. 6 Stunden. Einreihung: Die Ware „Solarlampe mit LED Licht“ ist in die Position 6913 einzureihen. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Textil und Mechanik/Verschiedenes) - 211. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6913?
Die Zolltarifnummer 6913 umfasst II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6913?
Für 6913 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 6913?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 6913. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6913?
6913 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6913 im Zolltarif eingeordnet?
6913 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6913?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6913 erfasst, zum Beispiel FR-E4-2010-002356. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6913?
Position 6913 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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