Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6913.10: Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, aus Porzellan

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6913.10 steht für Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, aus Porzellan. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6913.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6913.10
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6913II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
  3. 6913.10Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, aus Porzellan

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6913.10

HS-Code6913.106 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE13370/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-07-25

Keramischer Ziergegenstand, sog. Schlüsselanhänger, Abbildung siehe Anlage, - ovaler, flacher, überwiegend fliederfarbener, glasierter Schlüsselanhänger, - an einem Ende mit einer Lochung ausgestattet, - mit den Abmessungen von ca. 5,7 (L) x 3,9 (B) x 0,9 (D) cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus Porzellan. "Keramischer Ziergegenstand (Schlüsselanhänger), aus Porzellan"

DEF/3964/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-06-12

Keramischer Ziergegenstand, lt. Antrag Miniaturkännchen aus Porzellan, siehe Foto, - glasierte Nachbildung eines Kaffeekännchens im Miniaturformat (Hersteller Rosenthal), mit Henkel, - mit einem Durchmesser von ca. 3,7 cm (unten rund, nach oben hin oval auslaufend) und einer Höhe von ca. 10 cm (mit Deckel), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag handelt es sich um Porzellan, eine augenscheinliche Untersuchung steht dieser Angabe nicht entgegen, - Miniaturnachbildungen von Geschirr aus Porzellan, aufgrund der geringen Größe überwiegt der Ziercharakter der Waren eindeutig gegenüber einem eventuellen Gebrauchswert, somit keine Waren der Pos. 6911, - kein Spielzeug nach Position 9503, da offensichtlich nicht als Puppengeschirr zu verwenden (filigran gestaltet, spitzer Deckel, aufwendige Dekoration).

FR-E4-2004-001549Erteilt von FRGültig bis 2010-06-20

PORTE BOUGIES D'ANNIVERSAIRE EN CÉRAMIQUE, PRENANT LA FORME D' UN NUMÉRO INDIQUANT L'ÂGE ET ÉTANT ORNÉ D'UN PERSONNAGE DE FICTION (PAR EXEMPLE UNE TORTUE) . L'ARTICLE PRÉSENTE UN PETIT TROU AU SOMMET DU CHIFFRE PERMETTANT D'Y INSÉRER UNE BOUGIE, ET EST CONDITIONNÉ SOUS BLISTER AVEC DEUX PETITES BOUGIES POUR À LA VENTE AU DÉTAIL.

DEF/2076/06-1Erteilt von DEGültig bis 2007-04-13

Keramische Ziergegenstände, lt. Antrag Miniaturkännchen aus Porzellan, siehe Fotos, - glasierte Nachbildungen von Kaffeekännchen im Miniaturformat (Hersteller Rosenthal), - in verschiedenen Formen und Größen, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag handelt es sich um Porzellan, eine augenscheinliche Untersuchung steht dieser Angabe nicht entgegen, - Miniaturnachbildungen von Geschirr aus Porzellan, aufgrund der geringen Größe überwiegt der Ziercharakter der Waren eindeutig gegenüber einem eventuellen Gebrauchswert, somit keine Waren der Pos. 6911.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6913

Zu Position 6913 gehören: 1. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Schweins, etwa 15 cm lang und 9 cm hoch, mit einem Blumenmotiv verziert, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen runden Öffnung auf der Unterseite zur Entnahme der Münzen 2. Spardose aus keramischen Stoffen in Form einer Figur eines alten Mannes (Bettler), mit einer Höhe von etwa 18 cm, mit aufgemaltem Gesicht und aufgemalter Kleidung, einem Schlitz zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen runden Öffnung an der Unterseite der Figur, aus der die Münzen entnommen werden können 3. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 30 cm, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einem Schloss an der Unterseite versehen (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. …

Pos. 6913

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (174. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2016): Warenbeschreibung: Eine hohle Ware (ca. 15 cm hoch) aus Keramik in Form einer Eule mit Löchern auf der einen Seite, einem Solarpanel auf der anderen Seite und einem An-/Ausschalter. Im Inneren befindet sich eine LED-Lampe. Das LED Licht scheint durch die Löcher der Ware. Im aufgeladenen Zustand scheint die Ware für ca. 6 Stunden. Einreihung: Die Ware „Solarlampe mit LED Licht“ ist in die Position 6913 einzureihen. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Textil und Mechanik/Verschiedenes) - 211. …

Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6913.10?

Die Zolltarifnummer 6913.10 umfasst Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, aus Porzellan. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6913.10?

Der Drittlandszollsatz für 6913.10 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6913.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6913.10?

6913.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6913.10 im Zolltarif eingeordnet?

6913.10 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6913 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6913.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6913.10 erfasst, zum Beispiel DE13370/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6913.10?

HS-Unterposition 6913.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.