Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0: Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0 steht für Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6913.90.10.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6913.90.10.90.0
Drittlandszoll
3,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6913II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
  3. 6913.90andere
  4. 6913.90.10aus gewöhnlichem Ton
  5. 6913.90.10.90andere
  6. 6913.90.10.90.0Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0

HS-Code6913.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6913.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6913.90.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6913.90.10.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI35431/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-25

Keramische Ziergegenstände, sog. Dekokugeln, Foto siehe Anlage, - runde, außen grüne, glasierte, innen unglasierte Kugeln, - mit einem Durchmesser von ca. 12 cm (NAN 8475635) bzw. einem Durchmesser von ca. 16 cm (NAN 8475351) bzw. mit einem Durchmesser von ca. 20 cm (NAN 8477154), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus gewöhnlichem Ton, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dienen zur Dekoration. "Keramische Ziergegenstände, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet"

DEBTI40097/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-01

Keramischer Ziergegenstand, sog. Amphore, Foto siehe Anlage, - unglasierter Pflanztopf in Form einer auf der Seite liegenden Amphore mit Henkeln, - mit einem Durchmesser von ca. 28 cm und einer Höhe von ca. 19 cm, - im Bodenbereich mit drei Löchern versehen, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus gewöhnlichem Ton, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Ware der Position 6914, da es sich zwar um einen Blumentopf handelt, der jedoch Zierzwecken dient. "Keramischer Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet"

DE13115/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-28

Keramische Ziergegenstände, sog. Windlichter, Artikel 2280200, Foto siehe Anlage, - in Form von zusammengesetzten Waren; jeweils bestehend aus: - - einer zylinderförmigen Röhre aus klarsichtigem, gewöhnlichem Glas, - - - in den Abmessungen: ca. 11 cm (Durchmesser) x 16 cm (Höhe), - - einem kelchförmigen Sockel, - - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - laut Antrag aus gewöhnlichem Ton; glasiert, - - - mit einer leichten Vertiefung zum Einsetzen der Glasröhre, - - - in den Abmessungen: ca. 18 cm (max. Durchmesser) x 10 cm (Höhe), - - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Aufnahme eines Teelichts bzw. einer Kerze vorgesehen, - keine Einreihung als nicht elektrische Beleuchtungskörper in die Position 9405, da die Sockel keine Passgenauigkeit für ein handelsübliches Teelichte besitzen und über keine spezielle Vorrichtung zur Aufnahme einer Kerze (z.B. Dorn, Klammer, Klemme) verfügen, - im Hinblick auf die Zierwirkung und den Wert bestimmen die Sockel aus gewöhnlichem Ton den Charakter der zusammengesetzten Waren. "Keramische Ziergegenstände, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet"

DEBTI7051/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-27

Keramischer Ziergegenstand, sog. Schale aus Terracotta, Artikel 21630, Foto siehe Anlage, - runde, unebene, graue, nicht glasierte Schale, - in den Abmessungen: ca. 27 cm (Durchmesser) x 8 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus gewöhnlichem Ton, - laut Antrag zur Dekoration im Wohnräumen und im Außenbereich, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Keramischer Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet"

DE23768/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-26

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem keramischen Ziergegenstand und einer Kerze, sog. Terracotta Windlicht, Art. 33 162 3, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - keramischer Ziergegenstand (Windlicht), - - unglasierte, bauchige Halterung für eine Kerze, - - mit einer Vertiefung von ca. 4 cm mit einem Durchmesser von ca. 18 cm zur Aufnahme der Kerze, - - mit einem Deckel mit angearbeitetem Griffknopf, - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - aus gewöhnlichem Ton (laut Antrag), - - mit einer Höhe von ca. 27 cm und einem Durchmesser von bis zu ca. 25 cm, - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - - eine Einreihung als nicht elektrischer Beleuchtungskörper in die Position 9405 scheidet aus, da die Ware über keine spezielle Vorrichtung zur Aufnahme einer Kerze (z. B. Dorn, Klammer, Klemme) verfügt, - Kerze, - - flache, kreisrunde Kerze mit Docht, - - mit einem Durchmesser von ca. 16 cm und einer Höhe von ca. 3,5 cm, - - eingesetzt in die Vertiefung der Halterung, - der keramische Ziergegenstand bestimmt nach dem Wert, dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Keramischer Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet"

DE23834/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-22

Keramischer Ziergegenstand, sog. Set/3 Pflanzbox Urban Garden, Abbildung siehe Anlage, in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - keramischen Ziergegenständen, - - in Form von zwei unglasierten, grauen, runden Übertöpfen, - - je mit einem oberen Durchmesser von ca. 10 cm und einer Höhe von ca. 7 cm, - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung einer vergleichbaren Ware aus gewöhnlichen Ton, - - zur Verwendung als Übertopf bzw. Pflanztopf, - - keine Ware der Position 6914, da ohne Loch im Boden, - - keine Hinweise auf Handarbeit, - einem Behälter aus Holz, - - in Form einer in zwei Fächer geteilten Holzbox, passgenau für die zwei Übertöpfe gearbeitet, - - mit dem Aufdruck "HERBS", - - mit den Abmessungen von ca. 24 (L) x 12,5 (B) x 9 (H) cm, - nach der Menge, dem Gewicht und im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Übertöpfe aus gewöhnlichem Ton den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Keramischer Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet"

DE23831/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-22

Keramischer Ziergegenstand, sog. Set/7 Pflanzkorb Urban Garden, Abbildung siehe Anlage, in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - keramischen Ziergegenständen, - - in Form von sechs unglasierten, grauen, runden Übertöpfen, - - je mit einem oberen Durchmesser von ca. 8 cm und einer Höhe von ca. 7 cm, - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung einer vergleichbaren Ware aus gewöhnlichen Ton, - - zur Verwendung als Übertopf bzw. Pflanztopf, - - keine Ware der Position 6914, da ohne Loch im Boden, - - keine Hinweise auf Handarbeit, - einer anderen Ware aus Stahldraht, - - in Form eines in sechs Fächer aufgeteilten Drahtkorbs mit Henkel, passgenau für die sechs Übertöpfe gearbeitet, - - aus unedlem Metall (Stahldraht) gefertigt, - - mit den Abmessungen von ca. 27 (L) x 18 (B) x 9 (H, ohne Henkel) cm, - nach der Menge, dem Gewicht und im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Übertöpfe aus gewöhnlichem Ton den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Keramischer Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet"

DE23832/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-17

Keramischer Ziergegenstand, sog. Set/4 Pflanzbox Urban Garden, Abbildung siehe Anlage, in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - keramischen Ziergegenständen, - - in Form von drei unglasierten, grauen, runden Übertöpfen, - - je mit einem oberen Durchmesser von ca. 10 cm und einer Höhe von ca. 7,5 cm, - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung einer vergleichbaren Ware aus gewöhnlichen Ton, - - zur Verwendung als Übertopf bzw. Pflanztopf, - - keine Ware der Position 6914, da ohne Loch im Boden, - - keine Hinweise auf Handarbeit, - einem Gestell mit Griff aus Holz, - - zweiteiliges Holzgestell bestehend aus einer Holzbox, passgenau für die drei Übertöpfe gearbeitet und einem abnehmbaren Tragegriff aus Holz, - - auf der Holzbox mit dem Aufdruck "HERBS", - - mit den Abmessungen von insges. ca. 40,5 (L) x 20,5 (B) x 26,5 (H) cm, - nach der Menge, dem Gewicht und im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Übertöpfe aus gewöhnlichem Ton den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Keramischer Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6913

Zu Unterposition 6913 9010: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6912 0010 (1). (entfallen) bis

Pos. 6913

Zu Unterposition 6913 90: 1. Ein keramischer Behälter in Form eines braunen Samowars (ungefähr 19 cm hoch), der mit aufgemalten Blumen verziert und mit einem abnehmbaren Deckel ausgestattet ist, besitzt keinen Gebrauchswert und ist nur ausschmückender Natur. Er ist gefüllt mit in einem durchsichtigen Plastikbeutel verpacktem Schwarzen Tee (100 g). Der Schwarze Tee wird getrennt in die Unterposition 0902 30 eingereiht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Tarif-Avis zu Unterposition 0902 30/1.

Pos. 6913

Zu Position 6913 gehören: 1. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Schweins, etwa 15 cm lang und 9 cm hoch, mit einem Blumenmotiv verziert, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen runden Öffnung auf der Unterseite zur Entnahme der Münzen 2. Spardose aus keramischen Stoffen in Form einer Figur eines alten Mannes (Bettler), mit einer Höhe von etwa 18 cm, mit aufgemaltem Gesicht und aufgemalter Kleidung, einem Schlitz zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen runden Öffnung an der Unterseite der Figur, aus der die Münzen entnommen werden können 3. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 30 cm, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einem Schloss an der Unterseite versehen (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. …

Pos. 6913

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (174. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2016): Warenbeschreibung: Eine hohle Ware (ca. 15 cm hoch) aus Keramik in Form einer Eule mit Löchern auf der einen Seite, einem Solarpanel auf der anderen Seite und einem An-/Ausschalter. Im Inneren befindet sich eine LED-Lampe. Das LED Licht scheint durch die Löcher der Ware. Im aufgeladenen Zustand scheint die Ware für ca. 6 Stunden. Einreihung: Die Ware „Solarlampe mit LED Licht“ ist in die Position 6913 einzureihen. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Textil und Mechanik/Verschiedenes) - 211. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0 umfasst Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6913.90.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6913.90.10.90.0 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6913.90.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0?

6913.90.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6913.90.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6913.90.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6913 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände > 691390 andere > 69139010 aus gewöhnlichem Ton > 6913901090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6913.90.10.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6913.90.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI35431/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0?

Warennummer 6913.90.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.