Zolltarifnummer 6914.10.00.00: Andere keramische Waren, aus Porzellan
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6914.10.00.00 steht für Andere keramische Waren, aus Porzellan. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6914.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6914.10.00.00
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6914.10.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 2B350gChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Andere keramische Ware, sog. Deckel aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - in Form eines glasierten, runden Deckels, - in den Abmessungen: ca. 8 cm (Durchmesser) x 2 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - mit einer Dichtung aus Silikon (Kunststoff), - zur Verwendung auf Trinkgläsern und Karaffen aus Glas vorgesehen, - stellt sich nicht als Haushaltsartikel der Position 6911 dar, - zu zwei Stück in einer Verkaufsumschließung verpackt. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"
Ouvrage en céramique, de type poignée de porte, composé majoritairement, selon les données de l'opérateur, en porcelaine. Cette poignée de porte en porcelaine blanche est équipée d'une rosette en cuivre et d'un carré en acier. Poids : 187g
Andere keramische Ware, sog. Porzellan Cover für Aroma Diffusor, Foto siehe Anlage, - annähernd kegelförmige, glasierte, außen mit Rillen versehene Abdeckung für einen sog. Aroma Diffusor (nicht Gegenstand der vZTA), - am oberen Ende mit einem kleinen Loch in der Mitte, - in den Abmessungen: ca. 13 cm (Durchmesser) x 11,5 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - stellt sich als Teil für einen sog. Aroma Diffusor dar, welcher als Apparat zum Zerstäuben von Flüssigkeiten von der Position 8424 erfasst wird, - keine Einreihung in die Position 8424, da Teile aus keramischen Stoffen gemäß Anmerkung 1 b) zu Kapitel 84 nicht zu Kapitel 84 gehören, - stellt sich als Teil einer Ware der Position 8424 dar, somit kein Ziergegenstand der Position 6913. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Blumentopf (Anzuchtbehältnis), einem Untersetzer, Samenkörnern, Anzuchtsubstrat und einer Schaufel, sog. Porzellanschale für Katzengras, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (in einem Karton verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (dient der Anzucht und Bereithaltung von sogenanntem Katzengras), - Blumentopf (Anzuchtbehälter): - - weißes, glasiertes Anzuchtbehältnis (Wertanteil 50 %), - - mit einem Loch im Boden, das den Gebrauchswert der Ware als Behälter für Pflanzen bestimmt, - - in den Abmessungen: ca. 17 cm (Länge) x 9 cm (Breite) x 6 cm (Höhe), - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - lt. Antrag aus Porzellan, - Untersetzer: - - passgenau für den Blumentopf gearbeitet, - - aus Holz (lt. Antrag aus Bambus), - Samenkörner: - - drei Kunststofftüten mit getrockneten Samenkörnern (lt. Antrag Weichweizen - Triticum aestivum -), - Anzuchtsubtrat: - - eine Kunststofftüte mit Anzuchtsubstrat (lt. Antrag Kokoserde), - Schaufel: - - in Form einer einfach gearbeiteten Schaufel aus unedlem Metall mit einem Stiel aus Holz, - insbesondere im Hinblick auf den Wert und die Bedeutung in Hinblick auf die Verwendung bestimmt der Blumentopf den Charakter der Warenzusammenstellung. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"
Urne funéraire en céramique (porcelaine), faite à la main, comportant un couvercle, d'un poids de 7,2 KG et d'une contenance de 3,8 L. Dimensions : L 228*L 228*H 192 mm
Andere keramische Ware, sog. Porzellan Cover für Aroma Diffusor LA 40, Art. Nr.: 164123, Foto siehe Anlage, - annähernd kegelförmige, glasierte, außen mit Rillen versehene Abdeckung für einen sog. Aroma Diffusor (nicht Gegenstand der vZTA), - am oberen Ende mit einem kleinen Loch in der Mitte, - in den Abmessungen: ca. 13 cm (Durchmesser) x 11,5 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - stellt sich als Teil für einen sog. Aroma Diffusor dar, welcher als Apparat zum Zerstäuben von Flüssigkeiten von der Position 8424 erfasst wird, - keine Einreihung in die Position 8424, da Teile aus keramischen Stoffen gemäß Anmerkung 1 b) zu Kapitel 84 nicht zu Kapitel 84 gehören, - stellt sich als Teil einer Ware der Position 8424 dar, somit kein Ziergegenstand der Position 6913. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"
PORCELAIN THIMBLE WITH A 'HARP' AND 'IRELAND' PRINTED ON THE SIDE.
LOT DE 2 BOUTONS DE MEUBLE EN PORCELAINE, DE FORME RONDE, CONDITIONNES AVEC LA VISSERIE SUR UN CARTONNAGE IMPRIME RECOUVERT DE MATIERE PLASTIQUE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle keramische Waren, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Kapiteln des Schemas genannt oder inbegriffen sind. Hier gehören insbesondere: 1) Öfen und andere Heizgeräte, die im wesentlichen aus keramischen Stoffen (meistens aus Steingut, manchmal aber auch aus gewöhnlichem Ton) bestehen; Fliesen (Kacheln) besonderer Ausführung für diese Öfen, sowie gewisses nicht feuerfestes Zubehör für Kamine und offene Feuerstellen. Elektrische Heizgeräte gehören zu Pos. 8516. 2) Blumentöpfe, nicht zu Zierzwecken (z.B. für den Gartenbau). 3) Beschläge für Türen, Fenster usw., wie Griffe und Knöpfe, Türschoner usw., sowie Griffe oder Knöpfe für Ziehketten. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist Unterposition 6914 10 00 Verordnung (EG) Nr. 305/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. …
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6914.10.00.00?
Die Zolltarifnummer 6914.10.00.00 umfasst Andere keramische Waren, aus Porzellan. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6914.10.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6914.10.00.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6914.10.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6914.10.00.00?
6914.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6914.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6914.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6914 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Andere keramische Waren > 691410 aus Porzellan. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6914.10.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6914.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24100/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 6914.10.00.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6914.10.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 2B350g. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6914.10.00.00?
TARIC-Code 6914.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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