Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0: Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, anderes
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0 steht für Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 4.400 % MIN 0.400 EUR DTN G, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7004.90.80.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7004.90.80.00.0
- Drittlandszoll
- 4.400 % MIN 0.400 EUR DTN G
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7004Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
- 7004.90anderes
- 7004.90.80anderes
- 7004.90.80.00.0Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, anderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4.400 % MIN 0.400 EUR DTN G | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört ausschließlich gezogenes oder geblasenes Glas, das nicht bearbeitet ist und in Form von Tafeln oder Platten (auch auf Formen zugeschnitten) vorliegt. Das Mundblasverfahren, das fast vollständig außer Gebrauch gekommen ist (außer für gewisse Spezialgläser), ist für das Herstellen von Tafelglas durch verschiedene mechanische Verfahren ersetzt worden, von denen einige ausschließlich auf dem Ziehprozess beruhen (Verfahren Fourcault, Libbey-Owens, Pittsburgh usw.), während bei anderen Verfahren das Blasen und Ziehen kombiniert wird. Glas dieser Position kann verschieden stark sein, ist aber im Allgemeinen nicht so dick wie Gussglas der Position 7003. …
Zu Unterposition 7004 90: 1. Im Fusions-Verfahren hergestellte Glasplatte. Diese Glasplatte ist ultradünn, glatt und gleichmäßig und wird zum Schutz der Bildschirme von mobilen Geräten wie Tablets, Smartphones und anderen elektronischen Geräten verwendet. Bei der Herstellung dieser Glasplatte wird gleichmäßig gerührtes geschmolzenes Glas in eine V-förmige Wanne gegossen, die als "isoliertes Rohr" bezeichnet wird, bis es überläuft und zwei gleichmäßige Ströme geschmolzenen Glases entlang der Außenfläche der Wanne bildet. Die beiden Glasströme treffen am Boden der V-förmigen Wanne wieder zusammen. Durch die Schwerkraft nach unten gezogen, werden die Glasscheiben durch den Kontakt mit der Luft abgekühlt, dann auf die gewünschte Form geschnitten und entsprechend verpackt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 4 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. (EU) Nr. L 317/1): Rechteckige oder quadratische Tafeln aus gezogenem, sog. „Gartenglas“, deren eine Kante leicht geglättet wurde und die üblicherweise zum Bau von Gewächshäusern verwendet werden. Unterposition 7004 90 80: Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 7004, 7004 90 und 7004 90 80. …
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0?
Die Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0 umfasst Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7004.90.80.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7004.90.80.00.0 beträgt 4.400 % MIN 0.400 EUR DTN G. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7004.90.80.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0?
7004.90.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7004.90.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7004.90.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7004 Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet > 700490 anderes > 70049080 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7004.90.80.00.0?
Zu 7004.90.80.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0?
Warennummer 7004.90.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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