Zolltarifnummer 7006.00.10.00.0: Glas der Position 7003, optisches Glas
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7006.00.10.00.0 steht für Glas der Position 7003, optisches Glas. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7006.00.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7006.00.10.00.0
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7006Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen
- 7006.00Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen
- 7006.00.10optisches Glas
- 7006.00.10.00.0Glas der Position 7003, optisches Glas
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7006.00.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Glasplatte, Fotos siehe Anlage, - kreisrund, - laut Antrag: - - aus optischem Gussglas, - - mit geschliffenen und abgeschrägten Kanten, - - auf beiden Seiten geschliffen und poliert, - - mit Antireflexionsbeschichtung, - - planparallel; mit den Abmessungen: ca. 3 , 1 cm (Durchmesser) x 1 , 2 cm (Dicke), - - zur Verwendung als Schutzfenster in einem Lasermessgerät, - keine Ware der Position 7005, da mit bearbeiteten Kanten, - die Ware erzielt weder durch die Bearbeitung des Glases noch die Antireflexionsbeschichtung einen optischen Effekt und stellt sich daher nicht als optisches Element im Sinne der Positionen 7014 bzw. 9001 dar. "Glas der Position 7005, mit bearbeiteten Kanten oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, optisches Glas"
Glas der Position 7003, mit bearbeiteten Kanten, sog. Glasdeckel, handelsübliche Bezeichnung: D263Teco ARC mit gefasten Rändern und Kanten (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben), Foto siehe Anlage, - lediglich auf bestimmte Größen zugeschnitten, - in den Abmessungen: ca. 50 mm (Länge) x 50 mm (Breite) oder kleiner und mit einer Dicke von 0,03 mm bis 1,1 mm, - aus gewalztem, optischem Glas, - mit feuerpolierten Oberflächen, die während der Glasherstellung entstanden sind, - mit gefasten Rändern und Kanten, - mit einer sog. Anti-Reflex-Beschichtung, - zur Verwendung als Abdeckung von optischen Sensoren, - u. a. kein optisches Element der Position 9001, da die Ware keine optische Bearbeitung mit dem Ziel erfahren hat, einen vorgeschriebenen optischen Effekt zu erzielen. "Glas der Position 7003, mit bearbeiteten Kanten, optisches Glas"
Glasplatte, sog. Schutzglas, Artikel 10411665, Foto siehe Anlage, - in Form einer runden Platte, - aus (lt. Antrag), gewalztem, optischem Glas, - beidseitig mit einer Antireflexbeschichtung versehen (entspiegelt), - mit einem Durchmesser von 80 mm und einer Dicke von 3 mm, - beidseitig poliert und mit abgeschrägten Kanten, - wird als Schutzglas in einem Stehbildwerfer verwendet, - die Ware erzielt keine optischen Effekte und stellt sich daher nicht als optisches Element im Sinne der Positionen 7014 bzw. 9001 dar. "Glas der Position 7003, mit bearbeiteten Kanten, poliert, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, optisches Glas"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Glas der in den Positionen 7003 bis 7005 beschriebenen Art, das einer oder mehreren der nachstehend angeführten Bearbeitungen unterzogen worden ist. Zu dieser Position gehört jedoch nicht Sicherheitsglas (Pos. 7007), Mehrschichtisolierverglasungen (Pos. 7008) oder Glas in Form von Spiegeln (Pos. 7009). Hierher gehören: A) Gebogenes oder gewölbtes Glas wie Spezialglas (z. B. für Schaufenster), das durch Heißbiegen oder Heißwölben von Flachglastafeln oder -platten (in einem geeigneten Ofen und über Formen) erzeugt wird, ausgenommen jedoch gebogene oder gewölbte Gläser der Position 7015. …
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7006.00.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 7006.00.10.00.0 umfasst Glas der Position 7003, optisches Glas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7006.00.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7006.00.10.00.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7006.00.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7006.00.10.00.0?
7006.00.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7006.00.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7006.00.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7006 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen > 700600 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen > 70060010 optisches Glas. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7006.00.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7006.00.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI43025/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7006.00.10.00.0?
Warennummer 7006.00.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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