Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7018.10.59.00: Glasperlen, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7018.10.59.00 steht für Glasperlen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7018.10.59.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7018.10.59.00
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
  3. 7018.10Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren
  4. 7018.10.59andere
  5. 7018.10.59.00Glasperlen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7018.10.59.00

HS-Code7018.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7018.10.598 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7018.10.59.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ATBTID2018000112-1Erteilt von ATGültig bis 2021-03-27

Nachahmung eines Schmucksteines, bestehend aus - einer silbergrauen Metallh?lse aus versilbertem Messing - einem in der Metallh?lse eingesetzten, kugelf?rmigen Strassstein (nicht geschliffen und mechanisch poliert), ausgestattet mit einem Metalldorn mit Tellerkopf zur Befestigung. Laut Antragsteller wird die Ware zu Zierzwecken in der Textil- und Lederindustrie verwendet. Als wesensbestimmend wird der Strassstein angesehen. (Abbildung siehe Anlage)

DE11785/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-10

Nachahmungen von Edelsteinen, sog. 3-reihige Strasskette, Abbildung siehe Anlage, zusammengesetzte Ware aus verschiedenen Stoffen, besehend aus - Glas, - - in Form von Nachahmungen von Edelsteinen, - - aus gewöhnlichem Glas mit Brilliantschliff, - - mit einem Durchmesser von jeweils ca. 3 mm, - - nicht geschliffen und mechanisch poliert, - - zu Schmuckzwecken, - Kunststoffen und Spinnstoffen, - - in Form von jeweils drei nebeneinander angeordneten Fassungen aus Kunststoff mit jeweils einem darin eingeklebten Edelstein aus Glas, die hintereinander durch Garne aus Spinnstoffen bis zu einer Länge von 40 m (vorgelegtes Musterstück in den Abmessungen 140 x 14 x 3 mm) miteinander verbunden sind, - - die Spinnstoffgarne sind mit den Fassungen verschweißt, zwischen den einzelnen Dreierreihen liegen sie wegen der leichten Trennbarkeit frei, - die Waren werden auf Rollen eingeführt, die Nachahmungen von Edelsteinen aus Glas bestimmen vor allem im Hinblick auf die Verwendung (Schmuckapplikationen) den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Nachahmungen von Edelsteinen (Glaskurzwaren), andere als in der Unterposition 7018 1051 genannte"

DE7007/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-06-12

Warenzusammenstellung, bestehend aus 288 Nachahmungen von Edelsteinen, einer Tube mit Klebstoff und einem Stäbchen aus Holz, sog. Kristallreparatur-Set, Foto siehe Anlage, in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einer Pappschachtel verpackt), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Aufkleben von Steinen) zusammengestellt, bestehend aus - 288 Nachahmungen von Edelsteinen, - - Diamantennachbildungen aus (laut Antrag) gewöhnlichem Glas, - - geschliffen, mit einem Brillantschliff, - - nicht mechanisch poliert (laut Antrag), - - in vier verschiedenen Größen (getrennt verpackt), - - vorgelegtes Muster mit einem Durchmesser von ca. 3 mm, - - an der Unterseite mit einer verspiegelten Folie überzogen, - - zu Dekorationszwecken, - - verpackt in 12 Tüten zu jeweils 24 Steinen einer Größe, - einer Tube Klebstoff, - - mit einem Inhalt (laut Aufdruck) von 9 ml, - - dient dem Aufkleben der Steinchen, - einem Stäbchen aus Holz, - - an einem Ende spitz zulaufend, - - mit einer Länge von ca. 6,5 cm, - - dient dem Aufbringen des Klebstoffs, - die Nachahmungen von Edelsteinen bestimmen nach der Menge und dem Wert den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Nachahmungen von Edelsteinen (Glaskurzwaren), geschliffen, nicht mechanisch poliert"

GB121260721Erteilt von GBGültig bis 2017-12-04

CLEAR GLASS RHINESTONES PACKAGED FOR RETAIL SALE ON AN ADHESIVE STRIP. 3.3 MM IN SIZE. USED FOR DECORATING CLOTHES. THESE RHINESTONES HAVE BEEN CUT TO SHAPE BUT NOT MECHANICALLY POLISHED.

DE17373/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-09-18

Nachahmungen von Schmucksteinen, sog. Schmuckkugel, Abbildung siehe Anlage, - aus blaugefärbtem, milchigem Glas, - einen Schmuckstein nachahmend (Opal-Gruppe), - quaderförmig, mit abgerundeten Ecken und Kanten, - mit einer runden Bohrung versehen, - mit Abmessungen von ca. 11 x 11 x 15 mm, - nicht geschliffen, weil die Ware keine scharfkantig abgesetzten Schleifflächen aufweist, - als Teil von Schmuckwaren zum Einfügen in z.B. Armreife oder Ketten bestimmt, - keine Ware der Position 7117, da diese Position keine Teile erfasst. "Nachahmungen von Edelsteinen, nicht geschliffen und mechanisch poliert"

AT2011/000137Erteilt von ATGültig bis 2017-05-23

Nachahmungen von Edelsteinen in Form von Strasssteinen - bestehend aus einem, auf der Rückseite mit einer Folie unterlegten Spezialglas (Lichteffekt), - mit einer Oberseite in Form eines mechanisch plan geschliffenen Halbkreises, dessen nicht geschliffenen Oberfläche gefärbt ist, nicht mechanisch poliert.

GB113911012Erteilt von GBGültig bis 2011-02-13

MOULDED GLASS CRYSTAL STONES (IMITATION PRECIOUS OR SEMI PRECIOUS STONES) ARRANGED IN A DOG DESIGN ON STICKY TRANSPARENT PLASTIC. DESIGNED TO BE PUT ONTO GARMENTS FOR DECORATION.

AT2004/000179Erteilt von ATGültig bis 2010-05-10

Motiv aus Strasssteinen (Glassteinen), welches auf einem Kunststoffblatt aufgebracht und mit einer Schutzfolie abgedeckt ist. Die Strasssteine stellen feuerpolierte Nachbildungen von Edelsteinen dar und weisen an der Unterseite eine Kunststoffschicht auf. Die Glassteine werden durch Druck und Wärme auf eine Oberfläche übertragen. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware, wobei die Glassteine den wesensbestimmenden Bestandteil darstellen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7018

Zu Unterpositionen 7018 1051 und 7018 1059 Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe C, beschriebenen Waren.

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7018.10.59.00?

Die Zolltarifnummer 7018.10.59.00 umfasst Glasperlen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7018.10.59.00?

Der Drittlandszollsatz für 7018.10.59.00 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7018.10.59.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7018.10.59.00?

7018.10.59.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7018.10.59.00 im Zolltarif eingeordnet?

7018.10.59.00 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger > 701810 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren > 70181059 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7018.10.59.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7018.10.59.00 erfasst, zum Beispiel ATBTID2018000112-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7018.10.59.00?

TARIC-Code 7018.10.59.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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