Zolltarifnummer 7018.90.10: Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7018.90.10 steht für Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7018.90.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7018.90.10
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
- 7018.90andere
- 7018.90.10Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7018.90.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ziergegenstand, Fotos siehe Anlage, - ähnlich einem Mobile gestaltet, - mit einer Aufhängevorrichtung in Form von Gliederketten aus unedlem Metall (laut Antrag Eisen und Messing), - mit unterschiedlichen, ein- und angearbeiteten Zierelementen: - - sieben unterschiedlich facettenartig gearbeiteten Nachahmungen von Schmucksteinen aus Glas (Glaskurzwaren), - - - der am unteren Ende angebrachte, größte "Schmuckstein" aus Glas dient als "Sonnenfänger", - - ein Bergkristall (Schmuckstein), - - einer stilisierten Sonne und einer "Mondsichel" aus Messing, - die Glaskurzwaren bestimmen insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) und die Art des Stoffes mit Licht reflektierender Wirkung den wesentlichen Charakter der Ware, - aufgebracht auf einer bunt bedruckten Verkaufsunterlage aus Pappe. "Ware (Erzeugnis) aus Glaskurzwaren"
Erzeugnis aus Glaskurzwaren, sog. Teelichthalter 4er Set, Foto siehe Anlage, - in Form eines Gestells in der Art eines Kronleuchters mit einem Napf zur Aufnahme eines Teelichts und einer Aufhängevorrichtung in Form einer Kette mit Haken, - - aus unedlem Metall, - mit auf Fäden aufgereihten, kleinen Röhrchen, mit denen das Gestell nahezu vollständig umwickelt ist, - - aus Glas (Glaskurzwaren), - mit tropfenförmigen, facettenartigen, kleinen Steinen, die an den Enden des Gestells befestigt sind, - - aus Kunststoff, - in vier Größen: - - ca. 20 cm (Höhe) x 15 cm (Durchmesser), ca. 19 cm (Höhe) x 15 cm (Durchmesser), ca. 19 cm (Höhe) x 13 cm (Durchmesser), ca. 19 cm (Höhe) x 12 cm (Durchmesser), - die Glaskurzwaren bestimmen insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als nicht elektrischer Beleuchtungskörper in die Position 9405, da die Ware weder den althergebrachten Beleuchtungskörpern entspricht noch eine spezielle Haltevorrichtung für ein Teelicht oder eine Kerze aufweist. "Ware (Erzeugnis) aus Glaskurzwaren"
Dle deklarovaných údajů se jedná o skleněné strojně broušené a leštěné perly, které jsou navlečeny ve vzdálenosti cca 4 cm od sebe na bavlněnou šicí přízi a používají se v textilním a módním průmyslu pro pletení, háčkování, našívání apod. Dodáváno v různých barevných modifikacích, rovněž skleněné perly jsou dodávány v různých velikostech. Balení: cca 20 m skleněných perel na přízi je navinuto na cívce, cívka je zabalena do fólie, cívky jsou baleny do lepenkových krabic.
Erzeugnisse aus Glaskurzwaren, sog. Serviettenringe, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Serviettenringe in Form von Quasten mit runden Schlaufen (Durchmesser ca. 4 cm), durch die die Servietten gezogen werden können, jeweils bestehend aus: - - Glas in Form kleiner, durchbohrter Glasperlen (rund und länglich), die auf ein Garn aus Spinnstoffen aufgereiht sind, - - Spinnstoffen in Form einer Kordel, - - Holz in Form einer durchbohrten Kugel, - hergestellt durch gleichmäßiges Überziehen der Kordel und der Kugel mit den Glasperlen, wobei die Glasperlen auch durch die durchbohrte Kugel geführt wurden und die unteren Enden lose hängen, - mit einer Länge von ca. 14 cm, - nach dem Umfang und dem äußeren Erscheinungsbild verleihen die Glaskurzwaren (Glasperlen) der zusammengesetzten Ware den wesentlichen Charakter, - lt. Antrag in den Farben silber, bronze und altrosa. "Erzeugnisse aus Glaskurzwaren"
Ware aus Glaskurzwaren, sog. Perle, Art.-Nr.: JJ13-11213, Foto siehe Anlage, - in Form eines ovalen Erzeugnisses bestehend aus einem Korpus aus Kunststoff (mit durchgehender Lochung), auf dem Glaskurzwaren in Form von Glasperlen in der Art von Glasröhrchen (auf Monofilen aufgefädelt) befestigt sind, - mit einem Durchmesser von ca. 1,9 cm und einer Dicke von ca. 3 cm, - dient zu Schmuckzwecken, - nach dem Wert und insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Schmuckwirkung) verleihen die Perlen aus Glas der Ware den wesentlichen Charakter, - stellt sich als Teil von Schmuckwaren dar, welches nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen ist, da Teile von Schmuckwaren aus Glas nicht vom Kapitel 71 erfasst werden. "Erzeugnis aus Glaskurzwaren, kein Fantasieschmuck"
Ware aus einer Nachahmung von Edelsteinen, sog. Perle, Art.-Nr.: JJ13-4830, Foto siehe Anlage, - in Form eines ringförmigen Erzeugnisses aus einer Hülse aus unedlem Metall, auf der eine Lage aus lt. Antrag Fimo (Kunststoff) aufgebracht ist, in die Strasssteinchen aus Glas (= Nachahmungen von Edelsteinen) eingesetzt sind, - mit einem Durchmesser von ca. 1,2 cm und einer Dicke von ca. 0,7 cm, - dient zu Schmuckzwecken, - nach dem Wert und insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Schmuckwirkung) verleihen die Strasssteine aus Glas der Ware den wesentlichen Charakter, - stellt sich als Teil von Schmuckwaren dar, welches nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen ist, da Teile von Schmuckwaren aus Glas nicht vom Kapitel 71 erfasst werden. "Erzeugnis aus Glaskurzwaren, kein Fantasieschmuck"
Erzeugnis aus Glaskurzwaren, sog. Untersetzer/Tischset, Abbildung siehe Anlage, - in Form runder Untersetzer für den Tischgebrauch, - mit Durchmessern von ca. 10, 20, 30, und 38 cm, - in den Farben silber, bronze, blau und gold, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - Glas in Form von gefärbten, durchbohrten Glasperlen, bestehend aus abgerundeten Körnern (im inneren Bereich) und Röhrchen (im äußeren Bereich des Untersetzers), - - unedlem Metall in Form von Drähten, auf die die Glasperlen spiralförmig aufgereiht sind, - - das Glas, die Glaskurzwaren (Glasperlen), bestimmt in Bezug auf den Umfang, den Wert und das äußere Erscheinungsbild den Charakter der Ware. "Ware (Untersetzer) aus Glaskurzwaren (Glasperlen)"
Erzeugnis aus Glaskurzwaren (Glasperlen), sog. Libelle "Fashion" mit Clip, Art.-Nr.: 490598, Abbildung siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware in Form einer stilisierten Nachbildung einer fliegenden Libelle, bestehend aus - - Kunststoff: - - - in Form einer metallischen Folie, auf die Form einer Libelle zugeschnitten und auf eine Pappunterlage aufgebracht, am Körper und an den Flügeln an den Unterseiten mit Metalldrähten verstärkt, - - - in Form von Kopf und Augen, - - - in Form von verzierenden Elementen auf dem Libellenkörper (Nachbildungen von geschliffenen Edelsteinen) und auf den Flügeln (Pailletten), - - Glas in Form kleiner, durchbohrter, farbiger Glasperlen mit einem Durchmesser von ca. 2 mm und einer Länge von ca. 1,3 mm, die auf die gesamte Flügelfläche und teilweise auf den Körper aufgeklebt sind, - - unedlem Metall in Form einer ca. 3 cm langen Spirale aus Draht, an deren Ende eine ca. 4 cm lange Krokodilklammer befestigt und am Bauch der Libelle angebracht ist, - in Bezug auf das optische Erscheinungsbild (Zierwirkung) bestimmen die Glasperlen den wesentlichen Charakter der Gesamtware, - mit einer Länge von ca. 10 cm und einer Breite von ca. 15 cm, - zur Verwendung als Ziergegenstand zum Fixieren an Gegenständen. "Erzeugnis aus Glaskurzwaren (Glasperlen)"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7018 9010 Siehe die Erläuterungen zu Pos. 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstaben E und F.
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7018.90.10?
Die Zolltarifnummer 7018.90.10 umfasst Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7018.90.10?
Der Drittlandszollsatz für 7018.90.10 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7018.90.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7018.90.10?
7018.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7018.90.10 im Zolltarif eingeordnet?
7018.90.10 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger > 701890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7018.90.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7018.90.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI5244/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7018.90.10?
KN-Code 7018.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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