Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7018.90: Glasperlen, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7018.90 steht für Glasperlen, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

7018.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7018.90
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
  3. 7018.90Glasperlen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7018.90

HS-Code7018.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/418/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-21

Erzeugnis aus Glaskurzwaren, lt. Antrag: "Dekokugel mit hartem Kern, verziert mit Glasperlen", siehe Foto, - in Form einer Kugel mit Aufhängevorrichtung, mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware bestehend aus - - Glas in Form gefärbter, ca. 2 bis 3 mm langer Glasröhrchen (Glasperlen), die auf einen Spinnstofffaden aufgereiht, spiralförmig gewickelt und auf eine Unterlage aufgeklebt sind (Glaskurzware), - - aus Kunststoff in Form einer innen hohlen, weißen Kugel, - in Bezug auf das optische Erscheinungsbild bestimmt das Glas (Glaskurzwaren) den wesentlichen Charakter der Ware, - mit einer ca. 9 cm langen Aufhängeschlaufe, bestehend aus einem Nylonfaden, auf den ca. 2 mm lange Glasröhrchen aufgereiht sind.

DEF/3367/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-05-13

Erzeugnis aus Glaskurzwaren, siehe Foto, - Ziergegenstand in Form einer mit Glasperlen ummantelten Kugel, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware bestehend aus: - - Glas in Form gefärbter, durchbohrter, ca. 2 mm langer Glaskügelchen, - - Kunststoff in Form einer durchbohrten Kugel (Durchmesser von ca. 2 cm) und eines synthetischen Monofils (Nylonfaden), - die auf den Nylonfaden aufgereihten Glaskügelchen, sind um die Kunststoffkugel (durch die Bohrung) gewickelt und bilden die Außenseite, - die Kugel sollen lt. Antrag zur Herstellung von Modeschmuck verwendet werden (für Hals- ketten, Armbänder etc.), - kein Fantasieschmuck der Position 7117, - in Bezug auf den Umfang und das optische Erscheinungsbild verleiht das Glas (Glaskurz- ware) der Gesamtware den Charakter.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7018

Zu Unterposition 7018 9010 Siehe die Erläuterungen zu Pos. 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstaben E und F. Zu Unterposition 7018 9090 Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Pos. 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe G, beschriebenen Waren.

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7018.90?

Die Zolltarifnummer 7018.90 umfasst Glasperlen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7018.90?

Für 7018.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 7018.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7018.90?

7018.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7018.90 im Zolltarif eingeordnet?

7018.90 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7018.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7018.90 erfasst, zum Beispiel DEF/418/09-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7018.90?

HS-Unterposition 7018.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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