Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7019.64.00: Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7019.64.00 steht für Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7019.64.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7019.64.00
Drittlandszoll
7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7019Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
  3. 7019.64mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse :, geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert :
  4. 7019.64.00Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7019.64.00

HS-Code7019.646 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7019.64.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
  • 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-01806Erteilt von FRGültig bis 2029-07-22

Tissu de fibres de verre, lié mécaniquement, à mailles fermées et à armure toile, stratifié sur ses deux faces de matière plastique (PVC), d'un grammage total de 420g/m². L'article est conditionné en rouleau, de largeur variable, pouvant atteindre 160cm.

FRBTIFR-BTI-2026-01818Erteilt von FRGültig bis 2029-07-22

Étoffe de fils liés mécaniquement, à base de fibres de verre discontinues, constituant un tissu à armure toile et à mailles fermées, dont une des faces est enduite de silicone perceptible à l’œil nu, non alvéolaire. Grammage : 190 g/m². Largueur : 970 mm

FRBTIFR-BTI-2026-01804Erteilt von FRGültig bis 2029-07-22

Tissu de fils de verre, lié mécaniquement, à armure toile, à maille fermée, enduit sur chaque face de matière plastique alvéolaire (polychlorure de vinyle), de couleur grise. Poids : 310 g/m²

FRBTIFR-BTI-2026-01803Erteilt von FRGültig bis 2029-07-21

Tissu de fibres de verre, lié mécaniquement, à mailles fermées et à armure toile, stratifié de matière plastique (PVC), d'un grammage total de 600g/m². L'article est conditionné en rouleau, de largeur variable, pouvant atteindre 160cm.

DEBTI23765/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Grillmatte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - dichtgewebtes Gewebe in Leinwandbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - beidseitig mit Kunststoff (siehe Handelsbezeichnung) bestrichen, - rechteckig zugeschnitten (Abmessungen siehe Handelsbezeichnung), - zur Verwendung als Unterlage beim Grillen vorgesehen, - die Glasfasern bestimmen laut Untersuchungsergebnis nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter der Ware, - in einer Verkaufsumschließung verpackt. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe aus Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen"

DEBTI14401/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-23

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - dichtgewebtes Gewebe aus Glasfasern, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - in Leinwandbindung, - mit grauer Farbe bestrichen, - rechteckig zugeschnitten, - Meterware (siehe Handelsbezeichnung), - soll als Hitzeschutz (Isolation) um das Krümmerrohr eines Motorrads gewickelt werden, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter der Ware, - in einer Verpackung aus Kunststoff verpackt. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe, aus Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen"

DEBTI31931/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-22

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - dichtgewebtes Gewebe aus Glasfasern, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - in Leinwandbindung, - dünn mit Kunststoff bestrichen, - auf einer Seite mit einer selbstklebenden Schicht aus Kautschuk überzogen und mit einer Abdeckfolie versehen, - Meterware auf Rollen mit einer Breiten von 1,5 cm, 2,5 cm, 3,0 cm, 6,0 cm, 15 cm und 100 cm, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe aus Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen"

FRBTIFR-BTI-2022-05034Erteilt von FRGültig bis 2025-12-12

Étoffe de fils liés mécaniquement, à base de fibres de verre discontinues, constituant un tissu à armure toile et à mailles fermées, dont une des faces est enduite de silicone perceptible à l’œil nu, non alvéolaire. Grammage : 190 g/m². Largueur : 970 mm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7019

Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS. Zu Unterposition 7019 64 00: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7019 64 des HS. Hierher gehören auch geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, entweder bestrichen oder imprägniert und bestrichen, mit unterschiedlichem Zuschnitt (etwa rechteckig oder kreisförmig), die z. B. zur Verwendung als Grill- oder Backmatten bestimmt sind. Nicht hierher gehören geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, die lediglich imprägniert sind oder aus imprägnierten Garnen hergestellt sind.

Pos. 7019

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.64.00?

Die Zolltarifnummer 7019.64.00 umfasst Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.64.00?

Der Drittlandszollsatz für 7019.64.00 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7019.64.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701964. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.64.00?

7019.64.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7019.64.00 im Zolltarif eingeordnet?

7019.64.00 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) > 701964 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse :, geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert :. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.64.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7019.64.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-01806. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 7019.64.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7019.64.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.64.00?

KN-Code 7019.64.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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