Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7019.64.00.85: Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7019.64.00.85 steht für Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7019.64.00.85 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7019.64.00.85
Drittlandszoll
7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7019Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
  3. 7019.64mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse :, geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert :
  4. 7019.64.00mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert
  5. 7019.64.00.85Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7019.64.00.85

HS-Code7019.646 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7019.64.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7019.64.00.8510 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
  • 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

BEBTIDT.50.025.317Erteilt von BEGültig bis 2029-07-22

Een dicht weefsel in platbinding, met aan beide zijden een zwarte deklaag. Samenstelling: glasvezelweefsel van filamentgaren, met een coating van fluorhoudend polymeer (teflon). Deze coating dringt niet geheel in het weefsel door, waardoor er geen sprake is van impregnering. Massa (met coating): ca. 455 g/m² (aandeel coating: 60 gewichtspercenten) De breedte bedraagt 100 cm.

BEBTIDT.50.025.315Erteilt von BEGültig bis 2029-07-17

Het gaat hier om een dicht weefsel in platbinding, met aan beide zijden een zwarte deklaag. Samenstelling: glasvezelweefsel van filamentgaren, met een coating van fluorhoudend polymeer (teflon). Deze coating dringt niet geheel in het weefsel door, waardoor er geen sprake is van impregnering. Massa (met coating): ca. 255 g/m² De breedte bedraagt 100 cm.

PLBTIWIT-2026-000581Erteilt von PLGültig bis 2029-06-11

Tkanina zamknięta, wykonana z przędzy z włókien szklanych, wzmocnionej drutem stalowym, związana mechanicznie splotem płóciennym, jednostronnie pokryta warstwą tworzywa sztucznego (poliuretanem). Skład produktu: włókno szklane 62,7%, drut 30,5%, powłoka PU 6,8%. Masa całkowita 590 g/m2. Tkanina charakteryzuje się doskonałą wytrzymałością, izolacyjnością i odpornością na ścieranie. Jest stosowana w osłonach izolacyjnych, ekranach dymowych i elastycznych połączeniach. Prezentowana w rolkach o wymiarach 1,2 x 50 m, 1,2 x 100 m, 2 x 50 m, 2 x 100 m. Rolki zapakowane są w worki foliowe.

DEBTI766/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Gewebe aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dichtgewebte Gewebe, - - in Leinwandbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - beidseitig mit einer PTFE-Dispersion (Kunststoff) getränkt, damit bestrichen, - - Meterware auf Rollen, - - zur Verwendung beim Verschweißen von Kunststoffen, in der Lebensmittelindustrie oder in der Verpackungsindustrie. - der Kunststoff ist aufgrund des Gewichts (laut Datenblatt) vorherrschend, die Glasfasern überwiegen nach den Umfang (Dicke), im Hinblick auf die Verwendung sind die Glasfasern und der Kunststoff gleichermaßen von Bedeutung; damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3921 und 7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6400 81 bis 7019 6400 84, da nach den Antragsangaben die Ware nicht in der Verbundwerkstoffindustrie zur Verstärkung von Thermo- und Duroplasten verwendet werden kann. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe aus Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6400 11 bis 7019 6400 84 genannte"

DEBTI764/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Gewebe aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dichtgewebte Gewebe, - - in Leinwandbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - beidseitig mit einer PTFE-Dispersion (Kunststoff) getränkt, damit bestrichen, - - auf einer Seite mit einer selbstklebenden Schicht aus Kunststoff und einem Abdeckpapier versehen, - - Meterware auf Rollen, - - zur Verwendung beim Verschweißen von Kunststoffen, in der Lebensmittelindustrie oder in der Verpackungsindustrie, - der Kunststoff ist aufgrund des Gewichts (laut Datenblatt) vorherrschend, die Glasfasern überwiegen nach den Umfang (Dicke), im Hinblick auf die Verwendung sind die Glasfasern und der Kunststoff gleichermaßen von Bedeutung; damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3919 und 7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6400 81 bis 7019 6400 84, da nach den Antragsangaben die Ware nicht in der Verbundwerkstoffindustrie zur Verstärkung von Thermo- und Duroplasten verwendet werden kann. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe aus Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6400 11 bis 7019 6400 84 genannte"

DEBTI766/26-2Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Gewebe aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dichtgewebtes Gewebe, - - in Leinwandbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - beidseitig mit einer PTFE-Dispersion (Kunststoff) getränkt, damit bestrichen, - - Meterware auf Rollen, - - zur Verwendung beim Verschweißen von Kunststoffen, in der Lebensmittelindustrie oder in der Verpackungsindustrie. - die Glasfasern und der Kunststoff sind nach dem Gewicht annähernd gleich; die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6400 81 bis 7019 6400 84, da nach den Antragsangaben die Ware nicht in der Verbundwerkstoffindustrie zur Verstärkung von Thermo- und Duroplasten verwendet werden kann. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe aus Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6400 11 bis 7019 6400 84 genannte"

FRBTIFR-BTI-2025-03386Erteilt von FRGültig bis 2028-07-24

Lot de 4 tapis de cuisson composé d’un tissu de fibres de verre, à armure toile, de fils à mailles fermées. Le tissu est enduit de matière plastique (PTFE-polytétrafluoroéthylène) sur les deux faces. Dimensions : 40 x 33 cm. Poids : 317 g/m².

FRBTIFR-BTI-2024-01159Erteilt von FRGültig bis 2028-05-12

Tissu à armure toile (étoffe liée mécaniquement) à maille fermée, en fibres de verre imprégnées de Polytétrafluoroéthylène, avec une face adhésive à base de silicone. L’article est destiné à être utilisé dans l’industrie des composites comme revêtement démoulant semi-permanent sur des moules ou équipements de moules. L’article existe en plusieurs épaisseurs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7019

Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS. Zu Unterposition 7019 64 00: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7019 64 des HS. Hierher gehören auch geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, entweder bestrichen oder imprägniert und bestrichen, mit unterschiedlichem Zuschnitt (etwa rechteckig oder kreisförmig), die z. B. zur Verwendung als Grill- oder Backmatten bestimmt sind. Nicht hierher gehören geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, die lediglich imprägniert sind oder aus imprägnierten Garnen hergestellt sind.

Pos. 7019

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.64.00.85?

Die Zolltarifnummer 7019.64.00.85 umfasst Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.64.00.85?

Der Drittlandszollsatz für 7019.64.00.85 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7019.64.00.85?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701964. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.64.00.85?

7019.64.00.85 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7019.64.00.85 im Zolltarif eingeordnet?

7019.64.00.85 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) > 701964 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse :, geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert : > 70196400 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.64.00.85?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7019.64.00.85 erfasst, zum Beispiel BEBTIDT.50.025.317. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 7019.64.00.85 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7019.64.00.85 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.64.00.85?

TARIC-Code 7019.64.00.85 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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